Autor Thema: [Phase 1 / Phase 2]: Gerade interessante Infos erhalten: LED Leuchtmittel (z.b. H7 ect.) zugelassen  (Gelesen 26046 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Oliver

  • Duster Kenner
  • ***
  • Beiträge: 501
  • Dankeschön: 110 mal
  • Herkunftsland: de
    • K4M
  • Duster Status: keine Angabe
  • Ausstattung: keine Angabe
  • Baujahr: keine Angabe
  • Farbe: keine Angabe
  • Motor: 1.6 16V 110 4x2 105 PS
Die müssen halt ordentliche Filament-LEDs fürs Auto entwickeln. Ich hab mir heute so eine als E14 Kerze gekauft die ist von einer herkömmlichen Glühbirne kaum mehr zu unterscheiden. :)
Grüße
Oliver
 

Offline tomruevel

  • Duster Professional
  • *****
  • Beiträge: 1440
  • Dankeschön: 1108 mal
  • Herkunftsland: 00
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Baujahr: 2018 Duster II
  • Farbe: Platin-Grau
  • Motor: dCi 110 4x2 EDC 109 PS
Naja....ich bin jetzt auch noch nicht sooo alt, aber ich erinnere mich, dass es in den 70er/80er Jahren für die damals da auch schon älteren Autos mit einfachen Bilux-Lampen mit PT45t-Sockel, zugelassene Halogenleuchtmittel mit wesentlich höherem Lichtstrom bei gleicher Leistungsaufnahme gab, damit die Fahrer dieser älteren Autos auch in den Genuss des technischen Fortschritts gekommen sind. Also ich denke die zulassungstechnischen Möglichkeiten sind gegeben...

Moin,

richtig gab es und wurde so beworben dass sie anstelle der Bilux Lampe genutzt werden durften.
Trotzdem waren die schnell vom Markt weil es nicht funktionierte.
U.a. wurde der Gegenverkehr durch Streulicht sehr stark geblendet. Trotz korrekter Scheinwerfereinstellung.

Was die Umrüstung für normale Halogenleuchten gebauter Scheinwerfer auf LED angeht.
Wie der Lichtkegel wird ist ja hauptsächlich von der korrekten Position der Lichtquelle, dem Glühwendel, abhängig. Und der strahlt sein Licht ja rundum.
Und genau das muß der LED Einsatz ja auch genau der richtigen Position hinbekommen. LED strahlen ihr Licht allerdings punktförmig, oft noch gebündelt durch Linsen, ab. D.h. es muß ein Ring LED genutzt werden der auch noch sehr präzise auf die richtigen Stellen im Reflektor scheint.

Ob das für kleines Geld machbar ist?
Grüsse
Thomas

 

DUSTERcommunity.de


Offline Oliver

  • Duster Kenner
  • ***
  • Beiträge: 501
  • Dankeschön: 110 mal
  • Herkunftsland: de
    • K4M
  • Duster Status: keine Angabe
  • Ausstattung: keine Angabe
  • Baujahr: keine Angabe
  • Farbe: keine Angabe
  • Motor: 1.6 16V 110 4x2 105 PS
Grüße
Oliver
 

supisuv

  • Gast
Die müssen halt ordentliche Filament-LEDs fürs Auto entwickeln. Ich hab mir heute so eine als E14 Kerze gekauft die ist von einer herkömmlichen Glühbirne kaum mehr zu unterscheiden. :)

Ich denke, da hast du den Nagel exakt auf den Kopf getroffen. Was zugelassen wird ist das Leuchtmittel und der zugehörige Reflektor, wobei das Leuchtmittel eine bestimmte Abstrahlcharakteristik mitbringt (und die auch festgelegt ist und für diesen Reflektortyp nicht mehr geändert werden kann!).
Abstrahlcharakteristik heißt ja im Wesentlichen Leuchtdichte / Lichtstärke pro Raumelement. Das hat übrigens nur sehr bedingt was mit der Farbtemperatur zu tun. Eine Glühfadenlampe oder eine Gasentladungslampe hat nun mal bauartbedingt eine andere Charakteristik als eine LED.

Natürlich könnte man nun eine LED konstruieren, die exakt die Abstrahlcharakteristik einer herkömmlichen Birne imitiert, das wäre zwar kompliziert, aber kein Hexenwerk. Leider verliert man dabei aber viele Vorteile der Lichtquelle, wie sie eine LED eben hat. Außerdem ist Lichtausbeute dann - behaupte ich mal ungeschützt - auch nicht bemerkenswert höher als mit der konventionellen Lichtquelle, nur die Farbtemperatur lässt sich leichter manipulieren. Zusätzlich ist der Energieverbrauch natürlich geringer, über die Lebensdauer streiten sich dann aber schon die Geister....

Aber vielleicht hat ja TRD hier einen goldenen Weg gefunden, ich fände das hochinteressant!
 
 


Offline tomruevel

  • Duster Professional
  • *****
  • Beiträge: 1440
  • Dankeschön: 1108 mal
  • Herkunftsland: 00
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Baujahr: 2018 Duster II
  • Farbe: Platin-Grau
  • Motor: dCi 110 4x2 EDC 109 PS
Häh?!?  /haeh Die gibt es heute noch, wenngleich der Markt sicherlich nicht mehr besonders groß ist...

Moin,

sie an, aber mal genauer hingeschaut haben die nun noch erhältlichen eine reduzierte Leistung gegenüber der der H4.
Die H4 mit dem normalen Sockel (und dem Bilux Sockel in den 70ern) hat/hatte 55W/60W.
Warum wird das wohl so sein?
Grüsse
Thomas

 

Offline Oliver

  • Duster Kenner
  • ***
  • Beiträge: 501
  • Dankeschön: 110 mal
  • Herkunftsland: de
    • K4M
  • Duster Status: keine Angabe
  • Ausstattung: keine Angabe
  • Baujahr: keine Angabe
  • Farbe: keine Angabe
  • Motor: 1.6 16V 110 4x2 105 PS
Ich weiss nicht was die damals angebotene Wattzahl war, aber geben tut es die in vielen Variationen.

Grüße
Oliver
 

Offline Falke

  • Duster Professional
  • *****
  • Beiträge: 1270
  • Dankeschön: 5373 mal
  • Herkunftsland: de
  • PLZ 38126
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Baujahr: 2012
  • Farbe: Perlmutt-Schwarz
  • Motor: 1.6 16V Nachrüst-LPG 4x4
Ich weiss nicht was die damals angebotene Wattzahl war, aber geben tut es die in vielen Variationen....

Die Wattzahl war die gleiche.

Gruß    Falke
Gruß    Falke
 

Offline Oliver

  • Duster Kenner
  • ***
  • Beiträge: 501
  • Dankeschön: 110 mal
  • Herkunftsland: de
    • K4M
  • Duster Status: keine Angabe
  • Ausstattung: keine Angabe
  • Baujahr: keine Angabe
  • Farbe: keine Angabe
  • Motor: 1.6 16V 110 4x2 105 PS
Das habe ich eigentlich auch gedacht, aber Tom hat geschrieben, dass die 55W/60W hatten.
Grüße
Oliver
 

Offline Fratom

  • Händler / Verkäufer
  • Duster Professional
  • ***
  • Beiträge: 2798
  • Dankeschön: 450 mal
  • Herkunftsland: de
    • LZParts
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Baujahr: 2018 Duster II
  • Farbe: Taklamakan-Orange
  • Motor: dCi 110 4x4 109 PS
Jeden Tag steht wieder einer auf der glaubt das es doch geht. In fast jedem Forum ist das schon mal Thema gewesen.
Aktuell belegt das KBA alle Deutschen Händler die LED Leuchtmittel (Nicht Glühbirne!!!) an bieten mit Bußgeldbescheiden wenn sie nur (Umgangssprachlich) W5W Leuchtmittel als LED Feilbieten! Jetzt kommt Ihr und habt H1, H4 und H7 also die Halogen Fraktion die immer gerne mehr hätte. Selbst wenn die Leuchtmittel ein E-Prüfzeichen haben gibt es keine Bauartgenehmigung dafür LED anstelle von Halogen zu setzen! Selbst wenn beides vorhanden sein sollte was ich nicht glaube ist der Halogen Scheinwerfer nur als solcher zugelassen! Bedeutet das man keine anderen Leuchtmittel als Halogen verwenden darf!

Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer

HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht

Ich gebe euch mal ein Beispiel:
W5W LED im Halogenscheinwerfer als Standlicht gesetzt bedeutet Verlust der Betriebserlaubnis
und wird mit einem lächerlichen Bußgeld von 50,- Euro belegt.

Was viel schlimmer ist!!!
Der W5W LED Fahrer verursacht einen Unfall (Tote lassen wir mal weg)
Es wird festgestellt das W5W LED gesetzt sind im Halogenscheinwerfer.
Somit hat die Versicherung die Steilvorlage die Leistung zu verweigern.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!

MfG
Frank
Bei Fragen bitte über shop@lzparts.de
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Wollknäuel, PeterPa

Offline KioKai

  • Duster Gott
  • ******
  • Beiträge: 10684
  • Dankeschön: 6417 mal
  • Herkunftsland: de
  • EZ:11.11.2014(CZ), 20.11.2014(D) PLZ-Bereich 248xx
    • KioKai´s Duster-Tagebuch
  • Duster Status: Ex-Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Baujahr: 2014 Phase 2
  • Farbe: Perlmutt-Schwarz
  • Motor: dCi 110 FAP 4x2 109 PS
Selbst wenn die Leuchtmittel ein E-Prüfzeichen haben gibt es keine Bauartgenehmigung dafür LED anstelle von Halogen zu setzen! Selbst wenn beides vorhanden sein sollte was ich nicht glaube ist der Halogen Scheinwerfer nur als solcher zugelassen! Bedeutet das man keine anderen Leuchtmittel als Halogen verwenden darf!

Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer

HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht


Danke Frank......genau meine Thesen und das es daher niemals was werden kann :daumen
Nur mit LED-Leuchtmittel geprüfte und zugelassene Scheinwerfer werden erlaubt sein ;)
Gruß KioKai...... /winke

 

Offline MagirusDeutzUlm


Aktuell belegt das KBA alle Deutschen Händler die LED Leuchtmittel (Nicht Glühbirne!!!) an bieten mit Bußgeldbescheiden wenn sie nur (Umgangssprachlich) W5W Leuchtmittel als LED Feilbieten!

Auf welcher rechtlichen Grundlage?  
Bitte dazu mal Fakten posten und keine Story nach dem Motto: Der Bruder vom Nachbarn hatte nen Hund, dessen Züchter eine Tochter hatte, die vom Briefträger aus dem Nachbarort gehört hat dass...  :[

Zitat
W5W LED im Halogenscheinwerfer als Standlicht gesetzt bedeutet Verlust der Betriebserlaubnis und wird mit einem lächerlichen Bußgeld von 50,- Euro belegt.

Beides falsch!
Falsche/unzulässige Leuchtmittel kosten lediglich 20€ und der umgangssprachliche "Verlust der BE" (der hier nicht zutrifft) kostet keine 50€ sondern 80€!

Zitat
Somit hat die Versicherung die Steilvorlage die Leistung zu verweigern.

Auch das ist nur ein Märchen, welches sich hartnäckig hält...
Die HaftPFLICHT heißt HaftPFLICHT, weil sie verPFLICHTet ist gegenüber dem Geschädigten zu haften!
Das einzige was die Haftpflicht kann, ist dich bei einer Obligenheitsverletzung (z.B. Fahrerflucht; Besoffen einen Unfall verursacht usw.) in Regress zu nehmen - welcher gesetzlich auf 5000€ beschränkt ist, ferner nurnoch im Rahmen der gesetzl. Mindestdeckungssummen zu haften...

...und selbst bei der Kasko gibt es schon seit etlichen Jahren kein Alles-oder-Nichts Prinzip mehr!

Zitat
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!

Und Märchen werden nicht wahrer, nur weil man sie gebetsmühlenartig wiederholt!
 

Offline Funster

  • Duster Kenner
  • ***
  • Beiträge: 447
  • Dankeschön: 983 mal
  • Herkunftsland: de
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Baujahr: 2016 Phase 2
  • Farbe: Turmalin-Braun
  • Motor: dCi 110 4x4 109 PS
@MagirusDeutzUlm:
Weißt du eigentlich, wem du da Märchenerzählen vorwirfst?
Und wo sind die Fakten, die deine Rechtsauffassung belegen?

Ich jedenfalls werde mich an Fratoms Rat halten.
Nix für ungut.
Funster
 

Offline MagirusDeutzUlm

Weißt du eigentlich, wem du da Märchenerzählen vorwirfst?

Ja, ich weiß - ich bin der Neuling, der sich erstmal von allen in den Allerwertesten duppen lassen muss, bevor er sich nach gefühlten 1001 Jahren Forenmitgliedschaft und 200tsd. Beiträgen rausnehmen darf, die Aussagen der "Forenurgesteine" als Unwahrheit zu bezeichnen...  /engel


Und ja, ich weiß auch, er ist ein Händler der es eigentlich wissen müsste - aber auch Händler wissen lange noch nicht alles, sondern erzählen manchmal auch einfach weiter, was sie auf irgendwelchen Stammtischen aus vierter Hand gehört haben oder verbreiten Aussagen, die auf § beruhen die schon zigfach überholt/gestrichen/geändert wurden...

...dieser Thread wo ein anderer Händler großspurig LED's mit E-Prüfzeichen angekündigt hat, ist das beste Beispiel dafür, das Händler nicht zwangsläufig wirklich Ahnung davon haben müssen was sie anbieten bzw. ankündigen!  /nachdenk

Zitat
Und wo sind die Fakten, die deine Rechtsauffassung belegen?

Welche Fakten meinst du genau?
Dass die Verwendung "unzulässiger" Lampen nur max. 20€ kostet? Das findest du im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog unter der Tatbestandnummer 349136.

Das umgangssprachliche "Erlöschen der BE" welches dann gerne in Foren mit irgendwelchen nicht zutreffenden hanebüchenen Vergleichen versucht wird zu konstruieren, weil das "tatsächliche" Erlöschen der BE (was tatsächlich auch nur 50€ kosten würde) hier nicht vorliegt, da bei einem LED-Standlicht keine der in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) §19 Abs. 2 genannten Gründe zutreffen, unter der Nummer 123600...

Dass die Haftpflicht, verpflichtet ist dem Geschädigten gegenüber zu haften, ergibt sich aus dem PflVG (Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)) §3, ferner dem VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz)) §100/§117...

...die genannten 5000€ Regress ergeben sich aus der KfzPflVV (Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung)) §5, ebenso findest du die Obliegenheitsverletzungen die dazu führen, dass die Versicherung diese Summe verlangen kann...

...was das angesprochene (nicht mehr vorhandene) Alles-oder-Nichts Prinzip bei der Kasko angeht, wirst du im VVG §28 Abs. 2, Satz 2; Abs. 3 fündig!


Das ist dann mal ganz grob umrissen - das ganze kann man dann noch mit Schlagworten wie Kausalitätserfordernis (da sind wir dann bei den o.g. hanebüchenen Vergleichen) u.ä. seitenweise vertiefen, aber spätestens dann das wirds für 99,9999% der Mitlesenden uninteressant - sofern es das nicht jetzt schon ist!  ;)
 

Offline Racer69

  • Duster Professional
  • *****
  • Beiträge: 1963
  • Dankeschön: 2238 mal
  • Herkunftsland: ch
  • Geht nicht gibts nicht!
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Celebration
  • Baujahr: 2021 Duster II
  • Farbe: Dünen-Beige
  • Motor: Blue dCi 115 4x2 115 PS
Leute, bevor hier was entgleitet,

LED Leuchtmittel in dafür nicht vorgesehenen "Lampen" sind Unzulässig.
DAS ist die wichtige Information, wo wir uns alle einig sind.

Ps: Niemand ist Perfekt, u.a auch Frank darf Fehler machen,wobei auch hier im Prinzip sich ja alle Einig sind, korrekt? Also haut mir deshalb jetzt bloss nicht die Köpfe ein, gell?!  /winke

Mit FREUNDLICHSTEN Grüssen
Hugo  :daumen
 

DUSTERcommunity.de