Autor Thema: [Phase 1 / Phase 2]: Gerade interessante Infos erhalten: LED Leuchtmittel (z.b. H7 ect.) zugelassen  (Gelesen 26048 mal)

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Offline MagirusDeutzUlm

Ps: Niemand ist Perfekt,

So ist es...wobei ich im Nachgang aber auch feststellen muss, den §22a StVZO unterschlagen zu haben - womit hier tatsächlich das Erlöschen der BE vorliegt...Da muss man aber schon ziemlich vorlaut & uneinsichtig daherkommen, damit die Rennleitung diese Registerkarte zieht, statt den 20€ auf Basis der TBNR 349136!

I.d.R. befasse ich mich hier in einem anderen Zusammenhang damit, insofern sei es sei mir verziehen...
« Letzte Änderung: 30. September 2017, 20:22:24 von MagirusDeutzUlm »
 

Offline Daytona

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Wie auch immer, das Erlöschen der BE und der damit verbundene Griff ins Portemonnaie scheint ja tiefer auszufallen, als lediglich jener für die Verwendung unzulässiger Leuchtmittel. Ein Umstand, der dazu führen könnte, den Wechsel auf LED nun erstrecht auf die leichte Schulter zu nehmen: Kostet ja nur 20 Tacken, wenn´s schiefgeht ...

Vielleicht sollte man nicht immer alles richtigstellen ...


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Bilstein B8 MkII + Eibach, General Grabber AT3 225/70 R16 auf ATS Streetrallye 6,5x16 ET38, Zusatzscheinwerfer, Look-Paket teilw. + Grill komplett geschwärzt, Spiegelkappen mattschwarz, LED-Seitenblinker Black Smoke, Always On, Gummimatten + Kofferraumwanne, Kofferraumboden auf 4x2-Niveau gesenkt, PowerPedal, 4 x ClimAir, Fahrspaß inklusive.
 

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Offline Funster

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So ist es...wobei ich im Nachgang aber auch feststellen muss, den §22a StVZO unterschlagen zu haben - womit hier tatsächlich das Erlöschen der BE vorliegt...Da muss man aber schon ziemlich vorlaut & uneinsichtig daherkommen, damit die Rennleitung diese Registerkarte zieht, statt den 20€ auf Basis der TBNR 349136!

I.d.R. befasse ich mich hier in einem anderen Zusammenhang damit, insofern sei es sei mir verziehen...
Sei es. Dir auch vielen Dank für die Belege zu deinen Darstellungen.
Ich werde aber trotzdem lieber auf Nummer sicher gehen, denn Recht haben und Recht bekommen sind manchmal zweierlei - und auf die Nachsicht der Rennleitung besteht nun mal auch kein Rechtsanspruch.

Übrigens bin ich kein "Forenurgestein" und es lag mir fern, dich "duppen". Wenn das so angekommen ist, tut mir das leid., denn das ist gerade nicht der Usus in diesem Forum.

Funster
 

Offline MagirusDeutzUlm

Wie auch immer, das Erlöschen der BE und der damit verbundene Griff ins Portemonnaie scheint ja tiefer auszufallen,

Bis vor einigen Jahren gab es neben den 50€ auch noch 3Punkte dazu!  /oeehh

...tut mir das leid...

Das war nicht "gegen" dich und ist schon richtig bei mir angekommen...  ;)

...sondern das sollte nur ziemlich sarkastisch darauf hinweisen, dass auch mir bekannt ist, dass es in Foren nicht gerne gesehen wird, sich als neuer User der sich erst noch "beweisen" muss gegen User mit hohem Status/Ansehen aufgrund langer Forenzugehörigkeit bzw. Beitragszahl aufmüpfzig zu zeigen, bzw. deren Aussagen in Frage zu stellen...was man dann u.a. darin erkennt dass solche "aufmüpfigen" Posts nicht selten entsprechend weniger Likes bekommen (selbst wenn sie mit "Fakten" untermauert werden) als Posts die recht wenig mit dem Thema zu tun haben sondern eher darauf abzielen den Aufmüpfigen zu "erziehen" (O-Ton: Weißt du eigentlich...) oder gar zwischen den Zeilen als Lügner/blöd darzustellen!
 

Offline Fratom

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@MagirusDeutzUlm

Wenn ich etwas schreibe sauge ich mir das nicht aus den Fingern!

Ich kenne 2 Händler die mit Bußgeldern durch das KBA belegt worden sind wegen Handelns mit LED Leuchtmitteln
die ich jedoch nicht benennen werde bloß weil es einer fordert.

Einer dessen ganzes Handeln auf LED beruht überarbeitet gerade seine Webseite. (Nur was will er noch verkaufen?)

http://ledov.de/

Er macht seinem Ärger auch Luft
https://www.facebook.com/ledov777/videos/1388785554571648/   (Ob der Link auch ohne FB funktioniert kann ich nicht sagen)

Ich selber bin von Osram selbst darauf aufmerksam gemacht worden und musste mich belehren lassen das ich keine LED Leuchtmittel
auf dem Deutschen Markt mehr anbieten darf.

Grundlage ist wohl das es keine Bauartgenehmigung gibt, andere wiederum gehen von Patentrechtlicher Grundlage oder Politischer Motivation aus.

Das KBA geht sogar noch viel weiter mit Razzien!

http://www.bikeundbusiness.de/gesetzeshueter-machen-jagd-auf-wilde-tuner-a-604602/

Bezüglich Bußgeld sind 50,- erst mal nur ein Lächerlicher Mittelwert!

Wenn ich Polizist wäre und jemanden erwischen würde wären 20,- als Bußgeld für die falschen Leuchtmittel fällig durch die
die Betriebserlaubnis erloschen war 50,- plus der Gefährdung anderer 135,-

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-betriebserlaubnis/

Mit Tatbestandnummern werfe ich hier nicht um mich weil das keiner versteht, ferner kenne ich mich auch nicht damit aus.

https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/49a-stvzo/

Fakt ist jedoch das wenn ich ein nicht Zugelassenes Leuchtmittel in einen Zugelassenen Scheinwerfer bringe ist der Scheinwerfer
nicht mehr zulässig wegen dem Leuchtmittel!

Dabei ist es egal welches Leuchtmittel es ist! Im Bezug auf Halogenscheinwerfer die mit LED W5W,H1,H4,H7, Xenon usw. bestückt werden.

Ich gebe zu das der Rest eher Kopfkino ist im Schadenfall, aber jeder der sich schon mal um Schadenersatz bemüht hat wird mir beipflichten
das es nicht leicht ist.

Recht haben und Recht bekommen sind hier zwei paar Schuhe.

Was passiert eigentlich wenn einer ohne Haftpflicht fährt oder gar keine hat?  /weissnich
Ist es dann eine Straftat?

Für so etwas weil ja alles ganz klar geregelt ist gibt es dann den www.weisser-ring.de

MfG
Frank






Bei Fragen bitte über shop@lzparts.de
 

Offline MagirusDeutzUlm

Wenn ich etwas schreibe sauge ich mir das nicht aus den Fingern!

Das glaube ich dir, dennoch würde ich gerne das ganze mal als "Hardcopy" in den Fingern halten...weil außer von dir hört man zu diesem Thema wenig bis garnichts im Internet - und da gibts wesentlich größere Händler als der benannte, die davon auch (bisher) nichts wissen!

Dürfte wohl auch davon abhängen wie man seine LED's anbietet/kennzeichnet.

Zitat
Wenn ich Polizist wäre und jemanden erwischen würde wären 20,- als Bußgeld für die falschen Leuchtmittel fällig durch die
die Betriebserlaubnis erloschen war 50,- plus der Gefährdung anderer 135,-

Du bist aber kein Polizist...  :P
Und wenn du ein Polizist wärest, wären bei den 20€ Verwarngeld bereits deine Kompetenzgrenzen erreicht, da alles darüber hinaus Sache der zuständigen Bußgeldstelle ist, welche wiederum an OWiG §19 gebunden ist, nachdem nur eine Geldbuße - die höchste - verhängt werden, aber keine "addierung" der Bußgelder stattfinden kann. Ferner kommt hier dann auch noch die bereits genannte Kausalitätserfordernis ins Spiel was die Gefährdung angeht! ;)

Zitat
...aber jeder der sich schon mal um Schadenersatz bemüht hat wird mir beipflichten das es nicht leicht ist.

Das ist zwar richtig, ändert aber nichts am Verhältnis der Versicherung zu dir als Geschädigter, da die Versicherung dir gegenüber die Leistung nicht ausschließen kann...und die Sache mit dem Regress etc. ist alleine Sache zwischen der Versicherung und ihrem Versicherungsnehmer/Halter bzw. Fahrer ist. Stichwort: Innen/Außenverhältnis

Zitat
Was passiert eigentlich wenn einer ohne Haftpflicht fährt oder gar keine hat?  /weissnich  Ist es dann eine Straftat?

Ja, das Fahren ohne Haftpflicht ist eine Straftat, da Verstoß gegen §1 des PflVG (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).

Zitat
Für so etwas weil ja alles ganz klar geregelt ist gibt es dann den www.weisser-ring.de

Der WR hat damit nichts zu tun!
In einem solchen Fall tritt die Verkehrsopferhilfe ein...
 
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supisuv

  • Gast
Ich selber bin von Osram selbst darauf aufmerksam gemacht worden und musste mich belehren lassen das ich keine LED Leuchtmittel
auf dem Deutschen Markt mehr anbieten darf.

Interessante Diskussion, aber einen Punkt verstehe ich nicht. LED-Leuchtmittel darf ich doch jederzeit im Innern des Duster einsetzen. Wenn schon der Vertrieb dieser LEDs in Zukunft strafbar ist, wo kriege ich die dann zukünftig her?? Darknet oder Russenmafia oder sowas?  /oeehh
 

Offline KioKai

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LED - Leuchtmittel für den Innenraum sind durch die konstruktive Form nicht für den Einsatz in Reflektorleuchten (Scheinwerfern) geeignet,
daher spielen die keine Rolle und blenden im Zweifel den Anwender, nicht andere Verkehrsteilnehmer.  ;)
Gruß KioKai...... /winke

 

supisuv

  • Gast
LED - Leuchtmittel für den Innenraum sind durch die konstruktive Form nicht für den Einsatz in Reflektorleuchten (Scheinwerfern) geeignet,
daher spielen die keine Rolle und blenden im Zweifel den Anwender, nicht andere Verkehrsteilnehmer.  ;)

I beg to differ. Das sind W5W, die ja auch als Standlicht bei manchen Autos eingesetzt werden können. Nach der Logik von Fratom bzw. der Mitteilung von Osram, die er erhalten hat, dürfte er die ja auch nicht mehr verkaufen? Was mich sehr wundert ist, dass man sonst absolut nichts von diesem Feldzug der staatlichen Organe in anderen Foren liest, außerdem werden die immer noch ganz massiv in Ebay in allen möglichen Typen verkauft, auch von Händlern mit deutscher Firmenadresse. Wie auch immer, ich halte die ganze Entwicklung in diese (Verbots-)Richtung für katastrophal.
 

Offline MagirusDeutzUlm

LED - Leuchtmittel für den Innenraum sind durch die konstruktive Form nicht für den Einsatz in Reflektorleuchten (Scheinwerfern) geeignet,

Das ist wohl unstrittig, für den Einsatz in den Scheinwerfer ist wie wir bereits festgestellt haben eine Zulassung nötig, die die Innenraum-LED's nicht haben.

Zitat
daher spielen die keine Rolle und blenden im Zweifel den Anwender, nicht andere Verkehrsteilnehmer.  ;)

Und WARUM, wenn die doch keine Rolle spielen und eigentlich auch garkeine Zulassung benötigen, wird der Vertrieb der nicht zugelassenen Innenraum-LED's (die über die gleichen Sockel verfügen wie die zugelassenen Scheinwerferlämpchen) durch das KBA abgemahnt?  /haeh


Meine Vermutung geht dahin, dass die angeblich abgemahnten Händler ihre LED's falsch/garnicht gekennzeichnet, dadurch den Eindruck erweckt haben ihre LED's dürfte/könnte man im Außenbereich benutzen, was dann tatsächlich einen Verstoß gegen StVG §23 darstellen kann - oder die sind den Behörden sonst irgendwie negativ aufgefallen, weswegen man ihnen darüber nun versucht einen reinzuwürgen!
 

Offline Falke

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....Und WARUM, wenn die doch keine Rolle spielen und eigentlich auch garkeine Zulassung benötigen, wird der Vertrieb der nicht zugelassenen Innenraum-LED's .... durch das KBA abgemahnt?....

Wo ist denn davon die Sprache? Es geht doch einzig und allein darum, dass die LEDs in herkömmlichen Scheinwerfergehäusen mit eben auch herkömmlichen Reflektoren nicht zulässig sind; von Innenraumlampen mit LEDs war nicht die Rede, da die ja eben in der Regel niemanden außer den Benutzer selbst blenden.
Für mich ist das eigentlich alles sehr logisch, denn: Schau mal frontal in einen Scheinwerfer mit herkömmlichen Halogen-Leuchtmitteln, und dann probiere das mal mit einem solchen bestehend aus einem Ring voller kleiner LEDs. Anschließend weißt Du, warum Letzteres in einem Fahrzeugscheinwerfer herkömmlicher Bauart als Hauptlichtquelle im Straßenverkehr unzulässig ist. Von einer Taschenlampe wird man ja nicht ständig angeleuchtet, von entgegenkommenden Fahrzeugen schon. Instrumentenflug funktioniert in der Luft, aber nicht auf der Straße. ;)

Gruß    Falke
Gruß    Falke
 

Offline MagirusDeutzUlm

Wo ist denn davon die Sprache?

Siehe Beitrag #24, nebst dem Video aus Beitrag #34 - wo explizit bei 1:45 auch nochmal erwähnt wird dass der Verkauf jeglicher LED's (auch für wenn sie für den Innenraum gedacht sind) untersagt ist!

Nachzulesen ebenfalls auf der Facebookseite von LZP, am 10. August:
Zitat
Das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) hat es sich im Rahmen einer speziellen Taskforce zur Aufgabe gesetzt, gegen Anbieter von nicht-zugelassenen Autolampen vorzugehen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Aus zuverlässiger Quelle haben wir erfahren das verstärkt Händler abgemahnt werden die LED Leuchtmittel vermarkten die auch unter der Angabe "Nur für Innenraum" "Nur Offroad" oder "Nur für Showzwecke" in ihren Angeboten führen. Wenn die Leuchtmittel zweckentfremdet werden können ist man schon im Focus. Wir entfernen jetzt alle LED Leuchtmittel die Zweckentfremdet werden können aus unserem Angebot. Wir haben bisher immer nur LED Qualitätsleuchtmittel vermarktet was wir jetzt nicht mehr dürfen für den Deutschen Markt. Händler aus dem Ausland können immer noch Vermarkten

Insofern bitte nicht mich als Urheber dieser Story oder als denjenigen der etwas "falsch verstanden" hat darstellen!
 

Offline Falke

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Na ja: "zuverlässige Quelle...." ist immer ein dehnbarer Begriff. Ein solches Verbot jeglicher LED-Lampen im Innenraum würde ja letztendlich dann auch für irgend welche Taschenlampen oder per Magnet oder Klebepad anzubringenden LED-Lampen gelten, wie man sie z.B. als Zusatzleuchte im Laderaum, als Leselampe oder sonstwo im Fahrzeuginnern anbringen kann. Eine solche Auslegung dürfte denn wohl etwas mehr als nur übertrieben sein und rechtlich wohl auch kaum durchsetzbar; wenn mir da jemand deshalb ein Bußgeld auferlegen oder gar die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs entziehen wollte, würde ich ihn wahrscheinlich auslachen und stehen lassen. :[ ;D

Gruß    Falke
Gruß    Falke
 

Offline MagirusDeutzUlm

...würde ja letztendlich dann auch für irgend welche Taschenlampen oder per Magnet oder Klebepad anzubringenden LED-Lampen gelten, wie man sie z.B. als Zusatzleuchte im Laderaum, als Leselampe oder sonstwo im Fahrzeuginnern anbringen kann.

Nö!
Bitte nochmal den Part von mir lesen, den du in deinem Beitrag wo du mich zitiert hast, rausgekürzt hast! Die Sache mit den gleichen Sockeln...

Denn darauf bezog sich mein "jegliche" LED's, weil diese prinzipiell auch in den Scheinwerfern (wo nur zugelassene Lampen verbaut werden dürfen) "zweckentfremdet" werden können! Worauf sich dann wohl die Abmahnung bezieht...

...lies dir einfach mal StVG §23 durch!
Kurzum: Lampen die in einer genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen nicht ohne Zulassung verkauft werden - und da man die nicht zugelassenen Innenraum-W5W-LED's (Sockel "W5W" nur Beispielhaft - kann auch eine Soffitte o.ä. sein - bevor es hier wieder Missverständnisse gibt!) problemlos auch in den Standlicht W5W-Sockel stecken kann wo eine für zulässig erklärte lampe benötigt wird, ist der Verkauf dieser nicht zugelassenen Innenraum-LED's wohl verboten!

Autoleuchtmittel (die es mit Zulassung gibt) in Taschenlampen sind da doch eher selten - insofern haben die da auch nichts mit zu tun!
 

Offline Fratom

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Meine Vermutung geht dahin, dass die angeblich abgemahnten Händler ihre LED's falsch/garnicht gekennzeichnet, dadurch den Eindruck erweckt haben ihre LED's dürfte/könnte man im Außenbereich benutzen, was dann tatsächlich einen Verstoß gegen StVG §23 darstellen kann - oder die sind den Behörden sonst irgendwie negativ aufgefallen, weswegen man ihnen darüber nun versucht einen reinzuwürgen!

Auch wenn ich im Bezug auf Deine Person mir hier bisher jetzt noch kein Bild machen kann!

Mit der Vermutung liegst Du aber vollkommen falsch!

Sämtliche LED Leuchtmittel von Osram und Philips sind dementsprechend gekennzeichnet.

Es ist für das KBA nur erheblich leichter Anbieter die Ehrlich sind aus dem Netz zu filtern im Bezug auf Artikelnummern von Osram und Co.

Ergo, die Ehrlichen und Aufrichtigen Anbieter sind diejenigen die als Erstes vom Markt verschwinden!

Schau mal genau hin ;) Du wirst nichts mehr finden was vorher mal da war :)

http://www.blauertacho4u.de/

MfG
Frank
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