Weißt du eigentlich, wem du da Märchenerzählen vorwirfst?
Ja, ich weiß - ich bin der Neuling, der sich erstmal von allen in den Allerwertesten duppen lassen muss, bevor er sich nach gefühlten 1001 Jahren Forenmitgliedschaft und 200tsd. Beiträgen rausnehmen darf, die Aussagen der "Forenurgesteine" als Unwahrheit zu bezeichnen...

Und ja, ich weiß auch, er ist ein Händler der es eigentlich wissen müsste - aber auch Händler wissen lange noch nicht alles, sondern erzählen manchmal auch einfach weiter, was sie auf irgendwelchen Stammtischen aus vierter Hand gehört haben oder verbreiten Aussagen, die auf § beruhen die schon zigfach überholt/gestrichen/geändert wurden...
...dieser Thread wo ein anderer Händler großspurig LED's mit E-Prüfzeichen angekündigt hat, ist das beste Beispiel dafür, das Händler nicht zwangsläufig wirklich Ahnung davon haben müssen was sie anbieten bzw. ankündigen!

Und wo sind die Fakten, die deine Rechtsauffassung belegen?
Welche Fakten meinst du genau?
Dass die Verwendung "unzulässiger" Lampen nur max. 20€ kostet? Das findest du im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog unter der Tatbestandnummer 349136.
Das umgangssprachliche
"Erlöschen der BE" welches dann gerne in Foren mit irgendwelchen nicht zutreffenden hanebüchenen Vergleichen versucht wird zu konstruieren, weil das "tatsächliche" Erlöschen der BE
(was tatsächlich auch nur 50€ kosten würde) hier nicht vorliegt, da bei einem LED-Standlicht keine der in der StVZO
(Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) §19 Abs. 2 genannten Gründe zutreffen, unter der Nummer 123600...
Dass die Haftpflicht, verpflichtet ist dem Geschädigten gegenüber zu haften, ergibt sich aus dem PflVG
(Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)) §3, ferner dem VVG
(Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz)) §100/§117...
...die genannten 5000€ Regress ergeben sich aus der KfzPflVV
(Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung)) §5, ebenso findest du die Obliegenheitsverletzungen die dazu führen, dass die Versicherung diese Summe verlangen kann...
...was das angesprochene
(nicht mehr vorhandene) Alles-oder-Nichts Prinzip bei der Kasko angeht, wirst du im VVG §28 Abs. 2, Satz 2; Abs. 3 fündig!
Das ist dann mal ganz grob umrissen - das ganze kann man dann noch mit Schlagworten wie Kausalitätserfordernis
(da sind wir dann bei den o.g. hanebüchenen Vergleichen) u.ä. seitenweise vertiefen, aber spätestens dann das wirds für 99,9999% der Mitlesenden uninteressant - sofern es das nicht jetzt schon ist!
