Hallo,
Ich habe x Reifen und Felgen Freds gelesen, finde aber keine passende Antwort.
In den Reifenfreigaben gibt es spätestens ab 235er die Auflagen K1a, K1b für vorn, manchmal auch K2a, K2b für hinten. Das sind die Karosserieauflagen, auf deutsch, die Abdeckung der Lauffläche. Die äußere Flanke des Reifens darf überstehen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ich habe mit dem Einpresstiefe-Rechner errechnet, dass von Originalfelgen 6,5J ET 50 zu 8,5J ET 40 oder 8,5J ET 45 folgende Maße entstehen: die Felge steht bei ET 40 = 35mm bzw. bei ET 45 = 30mm weiter außen.
Ich habe die Radlaufleisten montiert, die etwa 5-7mm auftragen, eine Wasserwaage angelegt und von Felge bis Außenkante (also senkrechte der Wasserwaage) ca. 40mm gemessen, bis zur Kante der Lauffläche sogar noch mehr. Das wäre also in der Toleranz von den 35/30mm 'weiter außen' die sich mit den breiteren Felgen ergeben.
Ist bis hier ein Denkfehler?
Wer hat 235/245 R18/19 auf 8,0/8,5J ET 40/45 eingetragen bekommen?
Und was musste im Bezug auf die Karosserieauflagen wirklich gemacht sein oder werden? Mehr als die Radlaufleisten kann man nicht montieren, und "Kotflügel raustreiben" kann es ja wohl nicht sein.
Ein großer Internet Reifenhändler mit Filialen sagt er könne es nicht garantieren, das müsste der TÜV Prüfer entscheiden. Für deutlich über 1k€ ein riskanter Versuch.
Wer weiß Bescheid? Danke im voraus an die Community.
Gruß Dato