Jetzt ist die spannende Frage ob EU-Recht höher bewertet wird als nationales Recht. Da hilft wohl nur die Nachfrage beim TÜV bzw. eines zugelassenen Prüfdienstes.
Wenn ein EU-Land etwas "durchgehen" läßt, dann gilt das für alle anderen auch. Man kann das in Anspruch nehmen.
Ich habe an einem Auto eine sog. Wechselblinkanlage mit Blinkergelb auf Dauerlicht beim Fahren mit Licht. Die blinkt phasenversetzt, abhängig davon, ob Licht an ist oder nicht (bei Licht-An geht der dauerleuchtende Blinker aus, wenn die anderen Blinker aufleuchten; bei Licht-Aus geht der Blinker mit den anderen mit).
Das war bis vor ca. acht Jahren verboten, ebenso mein rotes(!) Seitenlicht hinten. Jetzt ists easy und der TÜV hat Freude, sowas abnehmen zu dürfen. Hat er ja nicht alle Tage.