Autor Thema: Kann eine Betriebserlaubnis wieder aberkannt werden ?  (Gelesen 11732 mal)

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Offline Bomber

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Kann eine Betriebserlaubnis wieder aberkannt werden ?
« am: 09. Oktober 2013, 22:36:01 »
Ich hoffe, ich bin hier richtig. ( Wenn nicht, dann ... SORRY, bitte verschieben. )

Nächsten Monat ist bei mir eine TÜV-Untersuchung angesagt.

Wie schon geschrieben, hatte ich Probleme meine SV genehmigt zu bekommen.
Was nun ? Kann ein anderer Prüfer die Betriebserlaubnis wieder aberkennen ? Wäre es besser, die Scheiben vorher abzubauen ?

LG, Katrin
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Offline Systemfehler

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Re:Kann eine Betriebserlaubnis wieder aberkannt werden ?
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2013, 22:39:47 »

Offline Bomber

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Re:Kann eine Betriebserlaubnis wieder aberkannt werden ?
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2013, 22:56:04 »
Danke dir !!!

Das habe ich mir schon gedacht.
Eine andere Antwort wäre mir zwar lieber gewesen, aber ... iss wie iss.

LG, Katrin
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Offline Dusterix

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Re:Kann eine Betriebserlaubnis wieder aberkannt werden ?
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2013, 07:38:22 »
ich denke mal du hast da keine illegale betriebserlaubnis bekommen.
hast du das in deinem kfz-schein auch eintragen lassen, dann brauchst du nämlich die extraabnahme nicht mitführen  /winke
alles kann, nix muss
 

edna

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Re:Kann eine Betriebserlaubnis wieder aberkannt werden ?
« Antwort #4 am: 10. Oktober 2013, 14:42:30 »
Doch,kann aberkant werden!!! gerade bei SV . Meine hat der TÜV genaugenommen rechtswiederig eingetragen! Denn laut Dekra muß der Reifen kommplett abgedekt sein. Das gilt schon seit einigen  Jahren für EU Fahrzeuge und der Prüfer hat mir die Vorschrift mit Bebilderung gegeben!
Hab nun den Kotflügelschuz montiert und dann zum TÜV zur Abnahme,alles bestens, keine Mängel,2 Jahre Ruhe. :daumen
Gruß Richard.
 

Offline Bomber

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Re:Kann eine Betriebserlaubnis wieder aberkannt werden ?
« Antwort #5 am: 10. Oktober 2013, 22:44:06 »
 @ " Dusterix "

Naja ...
nicht illegal, aber mit Tricks erreicht.

In meinem KFZ-Schein wurde es nicht eingetragen. Ich habe eine seperate Betriebserlaubnis bekommen.


@ " Edna "

Ein Kotflügelschutz kommt für mich überhaupt nicht in Frage !!!! ( Dann hätte ich mir auch die SV sparen können. )
Der erste Prüfer war genau der gleichen Meinung ... und im legalen Recht.

Aber ... ich habe die Abnahme hinbekommen, wie auch immer. ( Kann man nachlesen. )


Fazit ....

Ich wechsel eh bald auf meine Winterreifen, dann werden die Scheiben eben mitabgebaut.
Und dann bin ich auf der sicheren Seite.

Danke .... Katrin.




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Offline Dusterix

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Re:Kann eine Betriebserlaubnis wieder aberkannt werden ?
« Antwort #6 am: 11. Oktober 2013, 07:26:05 »
bei mir meinte der tüv-prüfer, das ich alles eintragen lassen soll, damit ich auf der sicheren seite bin und nicht alles einzeln mitführen muss, dann könnte nichts passieren und es ist dann alles offiziell
alles kann, nix muss
 

edna

  • Gast
Re:Kann eine Betriebserlaubnis wieder aberkannt werden ?
« Antwort #7 am: 11. Oktober 2013, 19:27:19 »
@ Asterix,Aber leider immernoch nicht legal,den die Vorschriften sind ganz klar! Dein TÜV Prüfer kennt die Vorschrift einfach nicht,wie bei meinen TÜV.  Sollte etwas schief laufen,haftet der Prüfer! (O-Ton Dekra)
Gruß Richard /nachdenk
 

edna

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Re:Kann eine Betriebserlaubnis wieder aberkannt werden ?
« Antwort #8 am: 11. Oktober 2013, 19:35:16 »
@ Bomber, meine Reifen stehen immer noch über den Kotflügel etwa 1 cm,also auch nicht legal.Solte bei einer Kfz-Kontrolle ein versierter Polizist dabei sein,gibt es Ärger! (ebenfals O-Ton Dekra)
grüß dich,Richard  /fahren
 

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Re:Kann eine Betriebserlaubnis wieder aberkannt werden ?
« Antwort #8 am: 11. Oktober 2013, 19:35:16 »