Autor Thema: Einpresstiefe: was geht ungefähr  (Gelesen 35631 mal)

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Offline Woblo

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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #30 am: 09. August 2010, 13:51:51 »
Also laut dem Lieferanten von mbalurad müssen die nicht eingetragen werden, da ABE verfügbar,hat ja auch die gleichen Werte wie die Orginalen
hier zum nachschauen   http://rial.de/_rial/index.php/de/felgen-designs/gutachten?do=view&file=CAMPO%7CCA656-6%2C5x16%7C5-114%2C3-ET45%7CNissan-Renault.pdf
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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #31 am: 09. August 2010, 14:09:16 »
Genau so eine haben wir für unsere Felge auch, Gutachten zur ABE nach §22 StVZO laut Dekra: Keine vollwertige ABE,  Tüv: Eintragung der geänderten Reifengröße notwendig und GTÜ: Ohne EG Nummer sag ich nichts. Wenn man sich die unterschiedlichen Aussagen anhört weiß man wirklich nicht mehr was man machen soll und das schlimme wenn was passiert heißt es Unwissenheit schützt vor Strafe nicht  /wand. So langsam verliere ich echt die Lust daran  :(. Werde die Felgen unserem Autohaus übergeben und die soll dann sehen was damit zu machen ist (die Arbeiten mit GTÜ), mal schauen was dabei heraus kommt. Sollte der GTÜ sagen die müssen nicht eingetragen werden, will ich das aber schriftlich haben mit UNTERSCHRIFT und STEMPEL.


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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #31 am: 09. August 2010, 14:09:16 »

Offline Woblo

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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #32 am: 09. August 2010, 17:08:22 »
ich mach ja die gelieferten Reifen drauf, und keine breiteren, und WR kommen auf die Stahlfelge,alles bleibt bei 215/65 R16  /fahren
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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #33 am: 09. August 2010, 20:39:02 »
Das Gutachten ist für die ABE Nr... , die Nummer steht auch oben, somit gibt es diese wohl auch und ist verfügbar bzw. in Genehmigung.
Ich behaupte, bei Original-Reifengrösse passiert gar nichts und ist auch nichts einzutragen.
TÜV: nach mündlicher Auskunft: Eintragung NUR bei geänderter Reifengrösse notwendig.

Gruss S.
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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #34 am: 14. August 2010, 04:05:51 »
So die Felgen sind nun Eingetragen. :daumen Da uns niemand eine definitive Aussage geben konnte ob die Felgen und Reifen eingetragen werden müssen haben wir es nun machen lassen. Da im Gutachten zur ABE folgende Auflage enthalten war:

A 02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


Nach der Aussage der Zulassungsstelle tragen sie dieses aber nur nach, wenn sie einen Schrieb einer Amtlich anerkannten Überwachungsorganisation haben. Ich kann nur jedem empfehlen sich genau zu Informieren ob seine Felgen bzw Reifen eingetragen werden müssen trotz ABE oder Gutachten zur ABE. Wichtig zu sein scheint das die ABE den Text wie auf Seite 1 enthält damit sollte die Zulassungsstelle es in die Papiere nachtragen können.



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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #35 am: 14. August 2010, 23:15:44 »
Halihalo,

die Aussage des TÜV, dass andere Felgen nur eingetragen werden müssen, wenn sich die Reifengröße ändert ist schlichtweg falsch!

War das wirklich der TÜV oder doch Dekra, GTÜ oder so? In den alten Bundesländern dürfen hoheitliche Aufgaben, wie z.B. Eintragungen in die FZ-Papiere, Vollabnahmen usw. nur der TÜV, in den neuen Bundesländern nur die Dekra, durchführen und die sollten eigentlich qualifiziertere Aussagen treffen.

Ob eine Felge nach §19 eintragungspflichtig ist, ergibt sich aus den mitgelieferten Papieren. Entspricht eine Felge z.B. in allen Maßen dem Original und werden bereits in die FZ-Papiere eingetragene Reifengrößen verwendet, kann eine Eintragung entfallen. Wie gesagt, das steht in den Papieren der Felge.

Grüße

t-bird


 

Offline Black13

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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #36 am: 14. August 2010, 23:52:11 »
Halihalo,

die Aussage des TÜV, dass andere Felgen nur eingetragen werden müssen, wenn sich die Reifengröße ändert ist schlichtweg falsch!

War das wirklich der TÜV oder doch Dekra, GTÜ oder so? In den alten Bundesländern dürfen hoheitliche Aufgaben, wie z.B. Eintragungen in die FZ-Papiere, Vollabnahmen usw. nur der TÜV, in den neuen Bundesländern nur die Dekra, durchführen und die sollten eigentlich qualifiziertere Aussagen treffen.

Ob eine Felge nach §19 eintragungspflichtig ist, ergibt sich aus den mitgelieferten Papieren. Entspricht eine Felge z.B. in allen Maßen dem Original und werden bereits in die FZ-Papiere eingetragene Reifengrößen verwendet, kann eine Eintragung entfallen. Wie gesagt, das steht in den Papieren der Felge.

Die Aussage des TÜV Prüfers bezog sich alleine auf unsere Felgen für die wir ein Gutachten zur ABE nach §22 haben und nicht generell auf Felgen.

Eintragungen in die FZ Papiere macht bei uns nur die Zulassungsbehörde.
 
Das mit den Aussagen war ja unser Problem, alle haben etwas anderes dazu gesagt.

Was die mitgelieferten Papiere angeht, dort stand zwar viel aber das nicht wirklich klar verständlich. Einige Dinge kann man so oder so interpretieren, Behördendeutsch halt.

Nun habe ich mit der Eintragung das was ich wollte und muss mich im Zweifelsfall nicht mit der Rennleitung oder einer Versicherung im Schadensfall rumärgern. Ob die Eintragung jetzt nötig gewesen ist oder nicht sollen gerne andere klären, die 37,50€ waren es mir wert.


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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #37 am: 15. August 2010, 00:01:52 »
Hi Black13,

stimmt, die eigentliche Eintragung in die FZ-Papiere wird von der Zulassungsbehörde vorgenommen, nachdem z.B. der TÜV die Ergänzung zu den FZ-Papieren verfasst hat und damit u.a. den ordnungsgemäßen An-/Umbau bestätigt.

Grüße

t-bird
 

Offline kuddel28

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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #38 am: 09. Januar 2011, 17:09:09 »
Hallo liebe Felgenwechselerfahrene Dusterfahrer  :)

Ich möchte gerne nachfolgende Änderung durchführen:

7,0 x 17 Zoll Felge (Platin P53 oder P58 - nach bisherigem Stand) auf
a) 215/55 R17
oder
b) 225/55 R17 Reifen
preislich ist da ja kaum ein Unterschied, eher optisch  :)

Die für mich interessanten Felgen haben eine Einpresstiefe von wahlweise 40 oder 48 (ABE und TÜV Gutachten sind für die Felgen vorhanden, müßten also nicht eingetragen werden).

Meine Frage nun: wie weit stehen die Reifen denn nun weiter rein bzw. raus gegenüber der Serienfelge 215/65 R16 ET 50?

Was ist sinnvoller und kommt dem Original näher? ET 40 oder ET 48  (Ich möchte irgendwo vermeiden, dass der reifen zu weit nach innen steht bzw. zu weit raus kommt (ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt)  ;D

P.S. ich habe keinen Kotflügelschutz am Fahrzeug (diese Plastik-/Kunststoffzubehörteile)

Über Antworten, die laienverständlich geschrieben sind würde ich mich freuen (habe das mit der ET jetzt mehrmals gelesen und es bleiben Böhmische Dörfer für mich)  /rotwerd  
Gruß
Kuddel28


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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #39 am: 09. Januar 2011, 17:45:58 »
Bei 7x17 und ET 48 kommen die um ca. 8 mm/Seite raus, zzgl. Reifen somit Grössenordnung 10-15 mm
Bei 7x17 und ET 40 kommen die um ca. 16 mm/Seite raus, zzgl. Reifen somit Grössenordnung 16-21 mm
Beides durfte ohne Probleme funktionieren.

Gruss S.

Thread zu "Einpresstiefe" verschoben

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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #40 am: 09. Januar 2011, 19:17:57 »
@stepuhr,

Vielen Dank für Deine Antwort.

Anhand Deiner Antwort gehe ich davon aus, dass das anscheinend unabhängig von der Reifenbreite ist. Da ich keinen Plastikschutz an den Kotflügeln habe empfiehlt sich eher eine Einpresstiefe von 48 da die Räder dann nicht soweit rausstehen.
Gruß
Kuddel28


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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #41 am: 09. Januar 2011, 19:24:34 »
Also ganz ehrlich: meine (Originalfelge) sind 30 mm rausgesetzt und  /rotwerd im Prinzip  /rotwerd bündig mit den Kotflügelkanten.
Naja, vielleicht stehen sie ein ganz klein wenig über  /nachdenk

Ich würde an deiner Stelle die 40-er nehmen, sieht besser aus und verbessert die Kurvenlage etwas..

Die Reifenbreite vom 215-er auf den 225-er macht kaum(5 mm) was aus, wobei jeder Reifen anders rauskommt.
Es gibt 215er, die ca. 24 cm breit sind.
Die 17er-Felge macht 0,5 Zoll / 2 = ca. 6-7 mm in der Breite aus.
Gruss S.
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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #42 am: 09. Januar 2011, 22:02:59 »
ja wie kann denn so etwas passieren?  :D

Ok, wenn es der Optik dient dann ET 40 (ändert sich ja nichts am Preis). Meine Sorge ist/war, dass durch das "herausstehen" auch Steinchen mit hochgeschleudert werden und wir alle wissen (wenn man keine Schmutzfänger hat) wo das beim Duster landet...  /nachdenk
Gruß
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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #43 am: 10. Januar 2011, 08:00:56 »
Im Prinzip sind Deine Bedenken richtig, aber das passiert bereits mit der Originalbereifung und die 8 mm mehr machen da keinen grossen Unterschied.
Was auf alle Fälle hilft sind so SpritzLAPPEN wie beim Mini Countryman auf der Dakar, damit kann man sich notfalls nachts auch zudecken. /hahaha
Gruss  S.
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Offline stepi186

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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #44 am: 12. Januar 2011, 11:38:05 »
Ok, wenn es der Optik dient dann ET 40 (ändert sich ja nichts am Preis). Meine Sorge ist/war, dass durch das "herausstehen" auch Steinchen mit hochgeschleudert werden und wir alle wissen (wenn man keine Schmutzfänger hat) wo das beim Duster landet...  /nachdenk
Prinzipiell kann ich den Ausführungen von  Stepuhr  nur zustimmen , habe mir aber auch immer Gedanken wegen des Schmutzes gemacht .  /nachdenk
Habe letzens die Orig. Lappen (nur vorne) von Fratom montiert ( wirkt sehr dezent ) und war überrascht wieviel Wirkung die zeigen bei Orig. Bereifung bzw. ET .  :klatsch
Da ich mir auch die Platin bzw. Fakie ausgekuckt habe , habe ich mich entschieden die ET48 zu nehmen .  :daumen
Vorteil der 48'er gegenüber 40'er ,  5 versch. Reifengrößen ABE ohne Eintragungspflicht von 215 - 235 in 3 versch. Querschnitten .
So kann ich im Laufe der Zeit die Reifengrößen wechseln , ohne jedesmal zum Tüv zu rennen .  ;D
Die 40'er haben auch ABE , aber nur 215 ohne Eintragspflicht - 225 müssen trotz ABE eingetragen werden .  :(
Wenn das mit den 48'er je nach Reifengröße und den Schmutzfängern gut funktioniert , kann man über dezente Verbreiterung der Spur mit  SV z.B. 2x18mm
immer noch nachdenken . Die muß dann eh eingetragen werden .

@stepuhr
Sag mal , wenn die SV eingetragen wird , gilt der Eintrag dann nur mit der vorgeführten Reifengröße , oder gilt es dann auch für die anderen Größen in der ABE ?  /weissnich

gruß stepi
in memory of- 110 dci - 107 (130 PS - 290 Nm) RC Ultimate , Original Alu's mit GeländeWR Cooper ,  Platin P53 matt-black 7x16 ET38 mit 235/60/16 Toyo Open country A/T , Orig.-AHK , Orig. Schmutzf. vorn , Gum.Schneematten , Innenraum / Ambienteleuchte W8 , Azuga KR-Wanne , Dopp. Ladeboden-handmade , Heckw. Intervall , Kenwood BT 60U + 4x LSP Pioneer ,  PDC , Check temp III  , Climair vorn , MAL , Tachoscheibe Chronolook individuell mit SMD in weiß , 30 mm Höher mit Federn H&R , Antec Bügel schwarz matt , Voll-LED RL in black , 3. Bremsleuchte LED   ,  LED-TFL statt NSW , Carb.-Wachs..
 

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Re:Einpresstiefe: was geht ungefähr
« Antwort #44 am: 12. Januar 2011, 11:38:05 »