Naja also Höhenlegen und Tieferlegen geht mit segen des Tüv.
Sieht auf jeden Fall gut aus Steffen,schade das es so nicht erlaubt ist.

Das mit der Betriebserlaubniss ist leider nicht so lustig.
Ein Kumpel von mir hat seinen Roller mal etwas schneller gemacht,und hatte einen Unfall (in etwas reingefahren) die Versicherung hat 0 gezahlt.
Naja 0 Stimmt nicht ganz gezahlt hat sie,aber wollte es wieder haben.
Der hatte eine schicke summe am Hals dann.

Ich denke bei einem Blechschaden fällt das nicht so auf,aber wenn Personen verletzt werden und der Gutachter drum rumhüpft könnte es hackelig werden.
Ich persönlich baue nichts an,wenn dabei dir Betriebserlaubnis erlöscht.
Habe schon zu oft im leben erfahren müssen wie aus einer Mücke ein Elephant wird.
