Hallo,
offiziell sieht das grundsätztlich mal so aus:
Wenn ein Teil ein E-Prüfzeichen hat, gibt es keine ABE in dem Sinne, sondern maximal eine Konformitätserklärung des Herstellers, dass das Serienteil dem hinterlegten, geprüften und erlaubtem Muster entspricht.
Ein Mitführen dieser Erklärungen ist nicht notwendig. Die Leuchten haben neben dem E-Zeichen eine Genehmigungsnummer, die kann sich der TÜV und oder die Rennleitung abschreiben und gerne recherchieren ob das so OK ist.
Wir haben keine Konf Erklärung bekommen, was auch nicht nötig ist.
DAS ist mal der einzige Punkt, den ich von EU Seiten aus als vernünftig einstufe

Gruß, Ralf