Autor Thema: LED Rückleuchten  (Gelesen 301773 mal)

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Offline quka

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Re:LED Rückleuchten
« Antwort #195 am: 07. April 2012, 06:25:53 »
@Fratom

habe zwar die Suche bemüht, aber nichts entsprechendes zu diesen Rückleuchten gefunden.
Welche Zulassung habe diese Leuchten?

LG Karsten
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Offline derGabi

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Re:LED Rückleuchten
« Antwort #196 am: 07. April 2012, 10:30:00 »
Die LED-Rückleuchten sind ansich Klasse. Das Einzigste was ich bemerkt habe ist, wenn ich einen Anhänger angeschlossen habe, dann blinken die LED-Leuchten irgendwie komisch, etwas abgehackt und bissle schneller. Die Seitenblinker, die vorderen Blinker und die Blinker am Anhänger allerdings völlig normal... Hat das jemand Anderes auch schon beobachtet?

Gruß vom Gabi
Gruß vom Gabi

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Re:LED Rückleuchten
« Antwort #196 am: 07. April 2012, 10:30:00 »

Offline Fratom

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Re:LED Rückleuchten
« Antwort #197 am: 07. April 2012, 11:45:05 »
@Fratom

habe zwar die Suche bemüht, aber nichts entsprechendes zu diesen Rückleuchten gefunden.
Welche Zulassung habe diese Leuchten?

LG Karsten

Sind Eintragungsfrei
Mit allen Notwendigen Prüfzeichen.

Hatte mich zuerst gewundert das keine Prüfzeichen / Nummern auf dem Lampenglas der Rückleuchten waren.
Die Prüfzeichen sind auf dem Schwarzen Kunstoffstück vom Rückleuchtenkorpus das hinter der Kofferraumklappe verschwindet.

MfG
Frank
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Offline quka

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Re:LED Rückleuchten
« Antwort #198 am: 07. April 2012, 14:10:03 »
Sind Eintragungsfrei
Mit allen Notwendigen Prüfzeichen.

Hatte mich zuerst gewundert das keine Prüfzeichen / Nummern auf dem Lampenglas der Rückleuchten waren.
Die Prüfzeichen sind auf dem Schwarzen Kunstoffstück vom Rückleuchtenkorpus das hinter der Kofferraumklappe verschwindet.

MfG
Frank

Danke für die Antwort. Aber ich bräucht's leider etwas genauer. Welche Prüfnummern stehen da drauf (z.B. E4 R7 01 1015  etc)?
Was den Ort der Prägung anbelangt: heißt das, dass die Prüfnummern von außen nicht einsehbar sind, sondern man den Kofferraum öffnen muss um sie zu sehen? Oder sind die nach dem Einbau gar nicht mehr zu sehen? Dann allerdings ist Ärger mit der "Rennleitung" vorprogrammiert.
LG Karsten

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Andi1960

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Re:LED Rückleuchten
« Antwort #199 am: 07. April 2012, 14:32:52 »
Was den Ort der Prägung anbelangt: heißt das, dass die Prüfnummern von außen nicht einsehbar sind, sondern man den Kofferraum öffnen muss um sie zu sehen? Oder sind die nach dem Einbau gar nicht mehr zu sehen? Dann allerdings ist Ärger mit der "Rennleitung" vorprogrammiert.

Ärger mit der Rennleitung?? Das ist absoluter Quatsch! Oder kannst du die E-Zulassung vom Auspuff am vorbei laufen sehen? Also....kannst de nicht.....

Es steht nicht geschrieben, dass das Prüfzeichen/Prüfnummer sofort sichtbar sein muß......es muß nur vorhanden sein. Also bei der Kontrolle ...Heckklappe auf, zeigen und gut is....

Was will die Rennleitung den machen? Hat doch alles seine Ordnung....Teile sind Tüv gebrüft und E zugelassen und haben die entsprechende Prägung....
 

Offline quka

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Re:LED Rückleuchten
« Antwort #200 am: 07. April 2012, 14:42:40 »
Also bei der Kontrolle ...Heckklappe auf, zeigen und gut is....

deshalb habe ich ja nachgefragt!!!
Wenn man das Prüfzeichen bei geöffneter Heckklappe sieht, dann ist's ja gut. Mehr wollte ich auch nicht wissen.
Trotzdem fehlt mir immer noch die Zulassungsnummer. Und du kannst mir glauben - ich Frage aus gutem Grund!
LG Karsten

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Offline Gulm

Re:LED Rückleuchten
« Antwort #201 am: 07. April 2012, 14:48:46 »
dann frag ich aber wozu brauchst du die Zulassungsnummer und aus welchem Grund ? wichtig ist das E Zeichen, nicht die Nummer ist erstmal irrelevant, wenn man wissen will was hinter der Nummer steht muss man sich erstmal die Prüfunterlagen beschaffen (oder hast du die schon da du die Nummer brauchst?) die normalerweise unter Verschluss sind und wenn diese ausgehändigt werden müssen nur gegen Bezahlung, ohne diese Unterlagen ist die Nummer nutzlos, und auch die Polizei kann dich nicht zwingen diese Unterlagen zu beschaffen, falls du dir da jetzt sorgen machst..
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Offline eddy

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Re:LED Rückleuchten
« Antwort #202 am: 07. April 2012, 14:52:40 »
Hallo,
bei mir steht E4 mit der Nr. 16085 (ich habe die schwarzen, noch im Karton)
Schöne Ostern   eddy
3 Jahre mit Phase 1 und nun mit Phase 2 unterwegs :-)
 

Offline quka

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Re:LED Rückleuchten
« Antwort #203 am: 07. April 2012, 14:59:31 »
dann frag ich aber wozu brauchst du die Zulassungsnummer und aus welchem Grund ? wichtig ist das E Zeichen, nicht die Nummer ist erstmal irrelevant, wenn man wissen will was hinter der Nummer steht muss man sich erstmal die Prüfunterlagen beschaffen (oder hast du die schon da du die Nummer brauchst?) die normalerweise unter Verschluss sind und wenn diese ausgehändigt werden müssen nur gegen Bezahlung, ohne diese Unterlagen ist die Nummer nutzlos, und auch die Polizei kann dich nicht zwingen diese Unterlagen zu beschaffen, falls du dir da jetzt sorgen machst..


dann kauf mal Tagfahrlichter mit E4 Kennzeichnung und ohne RL Kennzeichen und damit fährst du dann zum Tüv. Danach darfst du ohne die Teile wieder heim fahren. Das ist nicht ins Blaue geschossen, sondern passiert. E alleine reicht eben leider nicht.
Kann hier jeder nachlesen: ECE Regelungen unter R87 Punkt 5.2.2
Deshalb interessiert es mich, welche Kennung diese Rückleuchten außer E noch haben. Wahrscheinlich irgendwas mit R7  /weissnich
LG Karsten

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Andi1960

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Re:LED Rückleuchten
« Antwort #204 am: 07. April 2012, 15:12:09 »

Kann hier jeder nachlesen: ECE Regelungen unter R87 Punkt 5.2.2
[/quote]

Wir reden hier von Rückleuchten !!

R87 handelt von:
Regelung Nr. 87 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Leuchten für Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge
 

Offline quka

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Re:LED Rückleuchten
« Antwort #205 am: 07. April 2012, 15:15:06 »
Kann hier jeder nachlesen: ECE Regelungen unter R87 Punkt 5.2.2


Wir reden hier von Rückleuchten !!

R87 handelt von:
Regelung Nr. 87 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Leuchten für Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge

DAS WAR NUR EIN BEISPIEL! 
Deshalb frage ich ja nach den Kennzeichnungen für die RÜCKLICHTER.
LG Karsten

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Offline Gulm

Re:LED Rückleuchten
« Antwort #206 am: 07. April 2012, 15:15:45 »
so ist es, nur Tagfahrlichter benötigen neben den E zeichen noch die DL/RL Kennung bzw R87 da hier andere Voraussetzungen gegeben werden müssen

das hat bei Beleuchtungseinrichtungen sei es Frontscheinwerfer, Bremslichtern oder auch Glühlampen keine Relevanz, hier zählt nur das E Zeichen im Kreis gefolgt von einer Zahl der angibt in welchen Land die Zulassung stattfand.

Nochmal für die Rücklichter zählt das E Zeichen und nicht irgendeine Prüfnummer die übrigends nicht R.. ist sondern gefolgt von einer langen Zahlenkette, man kann sich auch umsonst verrückt machen  :[
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Offline quka

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Re:LED Rückleuchten
« Antwort #207 am: 07. April 2012, 15:23:17 »
so ist es, nur Tagfahrlichter benötigen neben den E zeichen noch die DL/RL Kennung bzw R87 da hier andere Voraussetzungen gegeben werden müssen

das hat bei Beleuchtungseinrichtungen sei es Frontscheinwerfer, Bremslichtern oder auch Glühlampen keine Relevanz, hier zählt nur das E Zeichen im Kreis gefolgt von einer Zahl der angibt in welchen Land die Zulassung stattfand.

Nochmal für die Rücklichter zählt das E Zeichen und nicht irgendeine Prüfnummer die übrigends nicht R.. ist sondern gefolgt von einer langen Zahlenkette, man kann sich auch umsonst verrückt machen  :[

ich würde mich ja gerne umsonst verrückt machen. Aber schau doch mal bei den ECE-Regelungen unter R7 4.2.2
Bist du sicher, dass diese Rücklichter nicht eine der aufgeführten Kennzeichnungen benötigen.
Ich will schlicht und ergreifend verhindern, dass ich vom Tüv diesmal dann ohne Rücklichter heim geschickt werde  /nachdenk
btw. sieh dir mal Rücklichter, die E11 (Großbritannien) als Kennzeichnung haben an und schau nach, wo die die Nebelschlussleuchte haben (auf der "falschen" Seite, da Linksverkehr). Die bekommst du hier nie genehmigt.
LG Karsten

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Offline Gulm

Re:LED Rückleuchten
« Antwort #208 am: 07. April 2012, 15:24:16 »
die R7 Regelung betrifft Tagfahrlichter die man nachrüstet, es gibt keine R Kennungen bei normalen Leuchten

http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht#Nachr.C3.BCstung_nach_der_R7-Regelung

Schau dir mal deine ganzen Bremsleuchten/Frontleuchten/Glühlampen an, findest du da ein R Zeichen drauf und hat dich mal einer weggeschickt weil diese R Kennung nicht drauf war ?
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Offline quka

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Re:LED Rückleuchten
« Antwort #209 am: 07. April 2012, 15:27:52 »
die R7 Regelung betrifft Tagfahrlichter die man nachrüstet, es gibt keine R Kennungen bei normalen Leuchten

http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht#Nachr.C3.BCstung_nach_der_R7-Regelung

Schau dir mal deine ganzen Bremsleuchten/Frontleuchten/Glühlampen an, findest du da ein R Zeichen drauf und hat dich mal einer weggeschickt weil diese R Kennung nicht drauf war ?

ach so, die R7 Regelung betrifft nur Tagfahrlichter. Na, dann ist ja alles klar. Vielen Dank...
LG Karsten

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DUSTERcommunity.de

Re:LED Rückleuchten
« Antwort #209 am: 07. April 2012, 15:27:52 »