Eure Meinung ist gefragt. Spricht eigentlich irgendwas dagegen, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht (anstatt des Abblendlichts) zu benutzen. Hab vor ca. 2 Wochen einen anderen Duster auf der Autobahn hinter mir gehabt, dessen Nebelscheinwerfer zusätzlich zum Abblendlicht an waren (Tag, kein Nebel

). Die Nebelscheinwerfer blendeten dabei in keiner Weise. Beim Überholen hab ich dann darauf geachtet, ob der Dusterkollege evtl. die LED-Tagscheinwerfer installiert hat, aber nein: es waren die original Nebelleuchten (bitte korrigiere mich, falls ich falsch liege lieber Dusterkollege mit Kölner Kennzeichen, der da am 6. Juli auf der Autbahn Frankfurt-Würzburg unterwegs warst).
Optisch gefällt mir folgende Kombination sehr gut: Nebelscheinwerfer unten an + gedimmtes Standlicht oben (wird erreicht, wenn der äussere und innere Drehschalter am Lichhebel jeweils um einen Klick nach vorne gedreht werden; zum Vergleich: normales Abblendlicht = äusserer Drehschalter um zwei Klicks nach vorne drehen).
ABER: die Regularien, ob diese Lichkombi auch im Strassenverkehr erlaubt ist, liegen wohl von Land zu Land verschieden. Es würde mich dennoch Interessieren, ob die obige Kombi in D als Tagfahrlicht zugelassen ist. Bis dahin: "don't try this at home"!
-Finnster-