Das geht so ohne Eintragung oder Veränderungen am Fahrzeug? Weil die Originalen doch eine ET von 50 haben?
nein, tut es nicht. du musst zum tüv und es abnehmen lassen, da du die spurweite veränderst.
da man noch wenig erfahrung mit dem duster hat, wird es da sicher bald eine regelung geben.
ich meine jetzt damit: felgendurchmesser, et und dazugehörige reifen.
was aber immer gleich bleibt ist: die lauffläche muss komplett überdeckt sein. nennt sich das so beim tüv?
da gab es vor einem jahr auch eine änderung, die besagt: die lauffläche muss von unten(wie erklärt man das?), da wo der kotflügel beginnt bis ganz nach oben(scheitelpunkt vom kotflügel) und runter bis zum schweller abgedeckt sein. ich hoffe ich habe das jetzt so richtig erklärt.
die zweite abnahme besagte: die lauffläche braucht nur im oberen teil des kotflügels abgedeckt sein. sprich im oberen bogen bereich. gibt es so nicht mehr.
jetzt kommts, die et bestimmt die stellung der felge im radhaus, je weiter aussen die steht, um so mehr muss man den kotflügel ziehen oder verbreitern damit die laufflächen abgedeckt werden. wir sprechen hier aber von extremen et`s und felgen breiten, jenseits von gut und böse.
prinzipell ist aber zu sagen, das jede veränderung irgend wann einmal zum tüv musste. das sind dann meist die kleinen abe`s die es gab/gibt.
damit entfällt zwar die eintragung, hast du aber einen beamten der das nicht mag, baust du es vor ort ab oder musst neu vorstellig werden.
wie soll man das bitte, einfach erklären?