Soll ich mal Klugscheissen?
Für ein Kfz besteht Versicherungspflicht! Deswegen gilt hie rnicht der §823 BGB, wo die Verschuldenshaftung geregelt ist. Bei einem Fahrzeug gilt immer die Gefährdungshaftung, weil die Gafhr unmittelbar vom Fahrzeug aus geht (auch wen kein Fahrer am Lenkrad sitz!

)
D.h.....die Versicherung zahlt immer weil sie muss! Erst mal! Zumindest den Fremdschaden! Bei einem Eigenschaden sieht das ggf. etwas anders aus.
Da sollte jeder mal nachsehen, ob bei seiner Versicherung die "Abrede der Groben Fahrlässigkeit" mit versichert gilt oder nicht!
Oft ist bei "Geiz ist Geil-Anbietern" genau das nicht dabei - und hagelt es eine Regressforderung an den Versicherungsnehmer!
Was ist grobe Fahrlässigkeit?
Die Liste ist unendlich lange:
-Radio bedienen
-CD wechsel
-Essen und trinken während der Fahrt
-Rauchen
-bei rot über die AMpel.....etc...und nicht zulezt....die Reifenwahl....