« Antwort #81 am: 29. Januar 2013, 09:50:17 »
Es gibt auch kein Gesetzt das vorschreibt das Kabel an die Handbremse anzuschließen.
Die Radiohersteller sichern sich nur so gegen Schadensersatz Ansprüche ab.
Der Gesetzgeber schreibt nur vor das man während der Fahrt nicht abgelenkt werden darf.
Probleme macht das ganze Versicherungstechnisch bestimmt ein wenig.
Den unter umständen sagt die Versicherung das man DVD geschaut hat und deshalb der Unfall geschehen ist.
Und man hat ja selber die Sperre nicht angeschlossen um schauen zu können wärend der fahrt.
Also am ende muss es jeder selber entscheiden wie er es oder sie es machen möchte.
§23 Stvo in dessen 1. Absatz folgendes steht
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
« Letzte Änderung: 29. Januar 2013, 10:29:25 von Maik123 »

Gespeichert
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