Es ist ja schön wenn es super ausschaut - aber Du hast ja wahrscheinlich die orginal Duster Standlichter nicht abgeklemmt. Dann hast Du 4 Begrenzungslampen und somit einen Verstoß gegen ECE R48, Punkt 6.9. (Dieser besagt, dass es davon nur 2 sein dürfen).
Ich kenne die Problematik aus eigener Erfahrung (Verbunden mit einer polizeilichen Ermahnung...). Deshalb sind meine TFL entweder hell (Standlicht aus)oder dunkel (Standlicht an) - ein Zwischending gibt es leider nicht mehr.
dürfen.
Diese "polizeiliche Ermahnung" hatte ich schon zu "Kangoo 4x4"-Zeiten in Deutschland bekommen, als mein Tagfahrlicht noch die ovalen Hella-6W-Halogenleuchten waren - die Polizisten fanden das unzulässig nur mit den "Zusatz-Fernlichtern" am Tag zu fahren (obwohl ich ihnen mehrfach sagte, dass das keine "Zusatz-Fernlichter" seien, sondern Tagfahrlichter, wollten sie es nicht begreifen !)
Als sie dann noch bemängelten, dass dies nicht im Fahrzeugbrief eingetragen sei, musste ich sie sanft aber bestimmt darauf hinweisen, dass mein Fahrzeug so wie es ist, in der Schweiz zugelassen sei und ich ein Schweizer Kontrollschild hätte - auch um das zu kapieren brauchten sie halt ihre Zeit (da fällt mir immer der Spruch ein: wer Nichts wird, der wird Wirt, und ist ihm dieses nicht gelungen, reist er auf Versicherungen, und baut er da auch nur Mist, wird er Polizist !) - Ein anderes Mal, auch in Deutschland, sagte mir ein Polizist bei tiefstehender Sonne, er sehe mein Fahrzeug trotz TFL nicht. Als ich ihn dann bat, doch einmal seine Sonnenbrille vom Gesicht zu nehmen, nahm er sie ab und bestätigte er mir sogleich, dass er jetzt mein Auto sehr gut sehen könne....?!
Gruss, elefanty65