Autor Thema: [Phase 1 / Phase 2]: Kühlergrill Eintragungspflichtig?  (Gelesen 11985 mal)

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Marc1

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[Phase 1 / Phase 2]: Kühlergrill Eintragungspflichtig?
« am: 20. Januar 2015, 07:37:17 »
Mich würde mal Interessieren was ihr so für Erfahrungen mit dem TÜV gemacht habt bzg. anderer Kühlergrill.. sei es jetzt am Duster oder sonstige PKW's.

Da ich mir bei Espace den Grill bestellt habe wollte ich nicht beim nächsten TÜV durchrasseln  :[

Habe im Inet von der Dekra folgendes gefunden:

Zitat
Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut
oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer
keine besondere Gefährdung zu erwarten ist.

Wenn der neue Grill zuverlässig befestigt ist und keine scharfen Ecken
oder Kanten aufweist kann davon ausgegangen werden, dass keine
Gefährdung zu erwarten ist. In diesem Fall ist eine Abnahme nicht
erforderlich, es ist dann auch kein Prüfzeichen oder ein
Genehmigungsdokument erforderlich.


Geregelt ist die Pflicht zur Änderungsbegutachtung durch den vom BMVBW
herausgegebenen Beispielkatalog zu Änderungen an Fz u ihre Auswirkungen
auf die BE von Fz (§ 19 Abs. 2, 3, 4 u 5) StV 13/36.05.05-24 vom 9. 6.
1999, VkBl. S 451).

Falls für die dort aufgeführten Teile ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO
vorliegt und der im Nachweis genannte Verwendungsbereich und ggf.
vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in
jeder DEKRA Prüfstelle möglich.

Kühlergrills werden von diesen Vorschriften jedoch nicht erfasst.

Des weiteren ist nach §19 Abs. 2 in folgenden Fällen vom Erlöschen der
Betriebserlaubnis auszugehen.
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Diese kann durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) dann
wieder erlangt werden.


Es gibt darüber hinaus jedoch einige Fahrzeugteile (z.B. Reifen,
Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, Anhängekupplungen ...) welche gemäß
§22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig sind.
(zu finden unter http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__22a.html)

Solange Sie dafür genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder
Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig.
Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.



Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH

Quelle:
http://www.omega-freak.de/forum/14602-k%C3%BChlergrill-abe-oder-nicht.html

Stimmt das soweit??
 

Offline KioKai

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Kühlergrill Eintragungspflichtig?
« Antwort #1 am: 20. Januar 2015, 07:48:46 »
Moin Marc1,
glaube nicht das die Dekra etwas schreibt was nicht stimmen sollte. ;)
Der zweite Absatz ist ja entscheidend was die einzuhaltenden Grundsätze betrifft.
Es kann ja davon ausgegangen werden das der Grill von "Espace" die gleichen Aufnahmepunkte nutzt und von der Bauform keine scharfen Kanten aufweisen wird, daher wird es wohl auch keine Probleme geben. Zumindest würde ich das Schreiben der Dekra ausdrucken und am Prüftag mitnehmen, um es bei Bedarf dem Prüfer zur einfacheren Entscheidungsfindung vorlegen zu können.

Gruß Kiokai /winke
« Letzte Änderung: 20. Januar 2015, 08:11:12 von KioKai »
Gruß KioKai...... /winke

 

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Kühlergrill Eintragungspflichtig?
« Antwort #1 am: 20. Januar 2015, 07:48:46 »

Offline Systemfehler

Re:[Phase 1 / Phase 2]: Kühlergrill Eintragungspflichtig?
« Antwort #2 am: 20. Januar 2015, 07:52:48 »
Wenn man den Grill nicht Lila lackiert wird sich der Prüfer wohl nur nach Aufforderung dafür Interessieren.



H&R Tieferlegung 40mm,Pekatronic Alarmanlage,Tempomat,Innenraum Perlnacht-Blau lackiert,Barracuda Tzunamee,Kotflügelschutz,Scheinwerfer mit TFL ,Scheiben nachgetöhnt,Spiegel Wagenfarbe,Doppeldinblende,Navi-Radio,Focal ISS 130 & ISC 130,Türen Gedämmt,Nap Edelstahlduplex,Elia LED Rückleuchten,3 Bremslicht LED,Elia Heckbügel,Giacuzzo Dachspolier,Ladekantenschutz Giacuzzo,Edelstahldekor Kühlerblende.Basskiste/Verstärker,Tachoscheibe Admirable, Umbau Blau/Weiß..Heckklappengriff Chrom.Fußraumbeleuchtung.Kofferraumdose 12v, Rückfahrkamera.Reling Schwarz foliert.Türgriffbelechtung u.s.w
 

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Kühlergrill Eintragungspflichtig?
« Antwort #3 am: 18. Februar 2015, 21:59:41 »
Wir hatten ähnliche Geschichte mL im SlK Forum.

Im End hat es keinen interessiert, dass wir alle einen CLK Grill montiert hatten.

Viele Grüsse

Mekkes
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Offline KioKai

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Kühlergrill Eintragungspflichtig?
« Antwort #4 am: 18. Februar 2015, 22:29:07 »
Im End hat es keinen interessiert, dass wir alle einen CLK Grill montiert hatten.

Nabend Mekkes,
einen CLK Grill, am SLK, ist für aufmerksame Sachverständige wohl auch kein großes Problem.
Das Ding ist ja soweit geprüft, sonst wäre er nicht, am CLK, Serienausstattung. Ist ja nur am anderen Modell montiert und wenn die Halterungen kompatibel sind dann wird es auch Niemand stören.

Der Thread-Ersteller hat sich ja quasi einen "Handmade" - Grill bestellt, der sicher keine Bauartzulassung, nach deutschem Recht hat, daher könnte es Probleme geben, denn auffällig ist der allemal. Mit der Antwort der Dekra würde es zumindest, für den Prüfer, Anlass zur Diskussion geben, ob er sich dem anschließt, bleibt dann ihm selbst überlassen.

Gruß Kiokai /winke
Gruß KioKai...... /winke

 

Marc1

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Kühlergrill Eintragungspflichtig?
« Antwort #5 am: 18. Februar 2015, 23:13:35 »
Naja habe ihn mir letztendlich doch nicht bestellt. war vlt. auch besser so  :)
 

Offline KioKai

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Kühlergrill Eintragungspflichtig?
« Antwort #6 am: 18. Februar 2015, 23:28:43 »
Naja habe ihn mir letztendlich doch nicht bestellt. war vlt. auch besser so

Nabend Marc1,
nun hatten wir die Hoffnung das du hier den Vorreiter machst ;)
Kann ich jedoch gut verstehen, bei der stimmungsabhängigen Auffassung der Prüfer, wäre es mir so ein Teil auch nicht wert. Obwohl gut sehen die Dinger ja schon aus. :D
Das Thema bleibt damit erst einmal offen.  /nachdenk

Gruß Kiokai /winke  
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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Kühlergrill Eintragungspflichtig?
« Antwort #7 am: 19. Februar 2015, 13:04:23 »
Da ich mir bei Espace den Grill bestellt habe wollte ich nicht beim nächsten TÜV durchrasseln
hmm  /nachdenk
Naja habe ihn mir letztendlich doch nicht bestellt. war vlt. auch besser so  :)

 :klatsch

jaja, bevor du das Ding auch wegwirfst  ;)
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Marc1

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Kühlergrill Eintragungspflichtig?
« Antwort #8 am: 19. Februar 2015, 18:17:56 »
Macht nicht wirklich viel Sinn der Beitrag über mir? Oder? /wand
 

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Kühlergrill Eintragungspflichtig?
« Antwort #8 am: 19. Februar 2015, 18:17:56 »