Autor Thema: [Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO  (Gelesen 18152 mal)

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Offline deepdiver

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Hallo zusammen,

das Thema muss ich noch mal aufgreifen.

Kann einer von Euch sagen, ob es Vorschriften gibt, wie groß die Reflektoren am Heck sein müssen. Gibt es auch mindestmaße für die NSL? /nachdenk /weissnich

über die große Suchmaschine finde ich nur das hier:

Zitat
§ 53d Nebelschlussleuchten.
(1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.


§53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlußleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm, bei Arbeitsmaschinen und Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zuläßt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlußleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlußleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlußleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.

In diesem genialen Forum habe ich dazu auch nichts gefunden :(

Viele Grüße
Jens
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und die Liste wird noch länger werden ;)
 

Offline KioKai

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #1 am: 08. März 2016, 14:15:39 »

Kann einer von Euch sagen, ob es Vorschriften gibt, wie groß die Reflektoren am Heck sein müssen. Gibt es auch mindestmaße für die NSL? /nachdenk /weissnich

über die große Suchmaschine finde ich nur das hier:

In diesem genialen Forum habe ich dazu auch nichts gefunden :(



Wenn die NSL ein gültiges Prüfzeichen hat und nach ECE R38 geprüft wurde, also eine typgeprüfte NSL ist, dann hat diese gemäß Pkt. 6.6, in besagter ECE, eine max. Fläche von 140cm².
Du kannst dich allein auf die Kennzeichnung E (+Länderziffer) und den Zusatz ECE R38 verlassen, dann sind alle Kriterien erfüllt.
Für Reflektoren gilt das gleiche was eine Zulassung betrifft, da gilt die Kennzeichnung E (+Länderziffer) und ECE R3.

Alles in diesem genialen Forum hier im Lexikon nachzulesen.

Gruß Kiokai
Gruß KioKai...... /winke

 

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #1 am: 08. März 2016, 14:15:39 »

Offline jkarpa

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #2 am: 08. März 2016, 14:36:26 »
Damit Fred nicht verhungert, füttere ich ihn weiter: Ich finde keine Informationen darüber, wie Zubehör, z.B. eine Nebelschlussleuchte, angebaut werden darf. Konkret geht es mir um den Einbau in den Stossfänger, also durch Entfernen des Kunststoffes in geeigneter Grösse. Das sollte doch erlaubt sein, denke ich, weiss es aber nicht genau.

Weiterhin ist mir unklar, ob eine zusätzliche Nebelschlussleuchte nach hinten überstehen darf. Meines Wissens nach führen Änderungen an den Fahrzeugabmessungen zum Verlust der Zulassung. Sollte ich also vorsichtshalber eine Nebelschlussleuchte so einbauen, dass sie den Wagen nicht verlängert, also nicht übersteht?
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Offline deepdiver

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #3 am: 08. März 2016, 14:41:02 »
Alles in diesem genialen Forum hier im Lexikon nachzulesen.

Wer sucht denn nach dem ECE gedönse? /nachdenk

Danke KioKai

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Jens
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Offline Systemfehler

Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #4 am: 08. März 2016, 14:46:17 »
Wenn ich mich nicht irre hatte Frank mal etwas dazu geschrieben wo es um eine Mindesthöhe oder ähnliches ging.

Suche grade noch ein wenig....
H&R Tieferlegung 40mm,Pekatronic Alarmanlage,Tempomat,Innenraum Perlnacht-Blau lackiert,Barracuda Tzunamee,Kotflügelschutz,Scheinwerfer mit TFL ,Scheiben nachgetöhnt,Spiegel Wagenfarbe,Doppeldinblende,Navi-Radio,Focal ISS 130 & ISC 130,Türen Gedämmt,Nap Edelstahlduplex,Elia LED Rückleuchten,3 Bremslicht LED,Elia Heckbügel,Giacuzzo Dachspolier,Ladekantenschutz Giacuzzo,Edelstahldekor Kühlerblende.Basskiste/Verstärker,Tachoscheibe Admirable, Umbau Blau/Weiß..Heckklappengriff Chrom.Fußraumbeleuchtung.Kofferraumdose 12v, Rückfahrkamera.Reling Schwarz foliert.Türgriffbelechtung u.s.w
 

Offline jkarpa

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #5 am: 08. März 2016, 14:55:05 »
Ja, den Beitrag von Frank kenne ich, Danke! Mir geht es inzwischen nur noch um die Fahrzeuglänge, den Rest hatte ich schon gefunden. Übrigens auch für vorne, dort stellen sich ähnliche Fragen, wenn auch nicht mit einem NSL  ;)
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Offline KioKai

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #6 am: 08. März 2016, 15:00:18 »
Damit Fred nicht verhungert, füttere ich ihn weiter: Ich finde keine Informationen darüber, wie Zubehör, z.B. eine Nebelschlussleuchte, angebaut werden darf. Konkret geht es mir um den Einbau in den Stossfänger, also durch Entfernen des Kunststoffes in geeigneter Grösse. Das sollte doch erlaubt sein, denke ich, weiss es aber nicht genau.

Weiterhin ist mir unklar, ob eine zusätzliche Nebelschlussleuchte nach hinten überstehen darf. Meines Wissens nach führen Änderungen an den Fahrzeugabmessungen zum Verlust der Zulassung.

Was die Abmessungen betrifft gilt ebenso die ECE R38......
Überstehen, warum nicht, dazu gibt es keine Maßangaben, weil dies ja nicht so erheblich sein kann.......die AHK steht ja auch konstruktiv über und dies deutlich mehr.

@deepdiver
du fragst ....und ich antworte ;)....was willst du denn für eine Antwort...Pie mal Daumen Abmessungen, nicht von mir, wenn andere dies lesen muß das schon eine verlässliche Angabe sein.

Gruß Kiokai
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Offline Systemfehler

Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #7 am: 08. März 2016, 15:07:40 »
Also ich würde zu einem Tüv Onkel fahren und den mal Löchern einige sollten sich ja auskennen.

Hier bei mir wissen die auf jeden Fall sehr gut bescheid.
H&R Tieferlegung 40mm,Pekatronic Alarmanlage,Tempomat,Innenraum Perlnacht-Blau lackiert,Barracuda Tzunamee,Kotflügelschutz,Scheinwerfer mit TFL ,Scheiben nachgetöhnt,Spiegel Wagenfarbe,Doppeldinblende,Navi-Radio,Focal ISS 130 & ISC 130,Türen Gedämmt,Nap Edelstahlduplex,Elia LED Rückleuchten,3 Bremslicht LED,Elia Heckbügel,Giacuzzo Dachspolier,Ladekantenschutz Giacuzzo,Edelstahldekor Kühlerblende.Basskiste/Verstärker,Tachoscheibe Admirable, Umbau Blau/Weiß..Heckklappengriff Chrom.Fußraumbeleuchtung.Kofferraumdose 12v, Rückfahrkamera.Reling Schwarz foliert.Türgriffbelechtung u.s.w
 

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #8 am: 08. März 2016, 15:17:02 »
@deepdiver
du fragst ....und ich antworte ;)....was willst du denn für eine Antwort...Pie mal Daumen Abmessungen, nicht von mir, wenn andere dies lesen muß das schon eine verlässliche Angabe sein.

Hey, deswegen habe ich mich ja auch da oben schon bedankt.

Danke KioKai

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Jens
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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #9 am: 08. März 2016, 15:42:47 »
Hey, deswegen habe ich mich ja auch da oben schon bedankt.



Dafür danke ich dir auch....nur die Abmessungen ergeben sich nun mal aus geltenden Bestimmungen und hier ist die ECE R38 die allein anzuwendende.
Ohne Berücksichtigung dieser Vorschrift erhält kein Hersteller in einem europäischem Land die E-Zulassung. 140cm² finde ich recht flexibel definiert, das war eigentlich auch meine Antwort auf die Frage nach den zugelassenen Abmessungen. Die Abmessungen zur Montage sind in der gleichen Richtlinie festgelegt, damit sind alle aufkommenden Fragen beantwortet und sogar rechtsgültig.....was dann Jeder daraus macht, bleibt immer die alleinige Entscheidung.  ;)

Gruß Kiokai
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Offline deepdiver

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #10 am: 09. März 2016, 14:41:30 »
140cm² finde ich recht flexibel definiert

Das stimmt. Wenn ich das jetzt richtig aus Deiner Antwort und auch aus der Norm ECE R38 lese, dann ist also kein Mindestmaß vorhanden und das maximale für die meisten hier wahrscheinlich uninteressant. Wer will schon einen Klotz von 14x10cm am Heck haben?  /oeehh

Was ich jetzt noch nicht finden konnte ist der Reflektor. Es gibt zwar die ECE in der auch steht wo der angebaut sein muss, aber über die Größe der reflektierenden Fläche finde ich einfach nichts. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es mit einen 3x1cm kleinen Reflektor getan ist.  /nachdenk
Hat dazu noch jemand informationen?


Viele Grüße
Jens

PS: Der Lampenhersteller H ella hat wunderschöne PDF-Dateien zu den ECE Normen. Da komme ich sogar mit klar ;)
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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #11 am: 09. März 2016, 14:51:27 »
Es gibt zwar die ECE in der auch steht wo der angebaut sein muss, aber über die Größe der reflektierenden Fläche finde ich einfach nichts. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es mit einen 3x1cm kleinen Reflektor getan ist.  /nachdenk
Hat dazu noch jemand informationen?


Hierzu gilt die ECE R3
Im Anhang 5 unter Pkt. 3.2

Zitat:
3.2 Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers muss mindestens 25 cm² groß sein.

Gruß Kiokai
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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #12 am: 09. März 2016, 15:08:32 »
25 cm² ist aber schon ein Größe .... :D
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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #13 am: 09. März 2016, 15:43:59 »
25 cm² ist aber schon ein Größe .... :D


Ja, wenn man diese separat montiert und nicht kombiniert in der Rückleuchte, dann wäre
diese insgesamt typprüfpflichtig und könnte durchaus auch kleiner ausfallen.  ;)

Gruß Kiokai

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #14 am: 09. März 2016, 16:32:22 »
3.2 Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers muss mindestens 25 cm² groß sein.

Verdammt, habe ich doch den kleinen Punkt überlesen...


Vielen Dank!

Jens
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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Nebelschlussleuchte und Reflektoren | StVZO
« Antwort #14 am: 09. März 2016, 16:32:22 »