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  • #1 von freaky am 28 Feb 2011
  • Hab mir gerade mal meine Zulassungsbescheinigungen Teil I und II angeschaut und bei (5) Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus steht: Fz. z. Pers.bef. b. 8 Spl. Kombilimousine!

    Da ist dem Guten bei der Zulassungsstelle wohl ein Fehler unterlaufen! Muss ich jetzt nochmal hin, um das ändern zu lassen oder kann ich das so lassen, weil ich dann ja mehr Leute transportieren kann? ;-))

    Der Gute war sichtlich überfordert, da COC auf rumänisch und französisch waren! ;-)

    Was meint ihr???

    LG Claudia
  • #2 von PAINTYBEAR am 28 Feb 2011
  • Kommt darauf an, ob du die selber die Änderung antun möchtest.
    Solange du nicht mehr Personen im Auto hast, wie Anschnallgurte (also 5) wird das bei keiner Polizeikontrolle ein Problem sein.
    Oder siehst du wo anders ein Problem?
  • #3 von rago123 am 28 Feb 2011
  • Ist bei Renault Standart, hatte ich im Megane auch und jetzt wieder.

    Gruß Ralf
  • #4 von Dr. Watson am 28 Feb 2011
  • Hi freaky,

    das bezeichnet lediglich die Fahrzeugklasse und die Art des Aufbaus und bedeutet nichts weiter, als dass in dieser Fahrzeugklasse bis zu 8 Sitzplätze möglich sein können!  /cool

    Schau mal in der Zulassungsbescheinung Teil I unter dem Punkt S.1 nach, da wirst Du dann sehen, dass Du im Duster lediglich zu Fünft Dein Unwesen treiben darfst.


    Gruß Dr. Watson
  • #5 von freaky am 28 Feb 2011
  • @painty
    Ich weiß nicht! Deutschland ist bürokratischer als jedes andere EU-Land! Ich hab keine Lust auf Stress, wobei ich mir selbst derzeit keine Situation vorstellen kann, in der das passieren könnte. Aber wie heißt es so schön: ich hab schon Pferde kot... gesehen!

    @rago
    Im COC stehen nur 5, zwei vorne, drei hinten, allerdings auf französisch!
  • #6 von freaky am 28 Feb 2011
  • @Dr.Watson
    Jau, hast recht!

    Danke euch Dreien! ;-)

    @mods
    Thema kann geschlossen bzw. gelöscht werden!

    LG Claudia
  • #7 von STEPUHR am 28 Feb 2011

  • Fz. z. Pers.bef. b. 8 Spl. Kombilimousine!
    Ähnlich wie Dr. Watson schreibt:
    Das klassifiziert nur das Fahrzeug, ob Du einen Personenbeförderungsschein benötigst oder nicht (Taxischein)
    Gruss S.
  • #8 von AndreasK am 01 Mar 2011
  • Bei mir steht, in Bezug auf dei Anzahl der Sitzplätze (inkl. Fahrersitz): 5; 2 vorne und 3 hinten.

    Die Fahrzeugklasse "Fz. ... 8Spl." ist eventuell (nehme ich an) eher im Hinblick auf den Abgleich mit der "neuen" EU-Führerscheinklasse zu sehen, den man für dieses Auto braucht? Beim Lupo steht das auch so drinnen mit den "8 Spl.", kann also wenig mit der "Größe" oder der Bauform des Dusters zu tun haben.

    8 Mann im Lupo? Zu acht im Käfer, daran erinnere ich mich ja noch ...
  • #9 von LaoTse am 01 Mar 2011

  • 8 Mann im Lupo? Zu acht im Käfer, daran erinnere ich mich ja noch ...


    Pah, zu acht im alten Fiat 500!  :P

    Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen. Kann auch als Spam gelöscht werden  :D
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