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  • #16 von lmkrob am 28 May 2011
  • Morgen,
    wer gutes Beamtendeutsch lesen und verstehen kann,kann zum Thema Eintragung oder nicht § 21 und 22 der STVZO lesen und verinnerlichen.
    Zum Thema Garantieverlust,sollten doch alle Besitzer ein bischen Papier bekommen haben.Ich weiß nur,bei jedem Eingriff der nicht der Abwehr einer Gefahr dient (beide Leuchtmittel Nachts ausgefallen...)kann die Firma den Garantieanspruch ablehnen.Kann muß sie aber nicht.Alle Reperaturen, Um-und Anbauten sind durch autorisierte Firmen ,Personen auszuführen.
  • #17 von Andre.666 am 28 May 2011
  • Alle Reperaturen, Um-und Anbauten sind durch autorisierte Firmen ,Personen auszuführen.

    Genau darum geht es mir! Das ist doch bei Versicherungen nicht anders, wenn der Fall eintritt daß sie zahlen sollen, werden die alles versuchen nicht bezahlen zu müssen.

    André
    PS. Bin Montag beim Tüv, werden mal fragen was er über Selbstmontage einer AHK bei einem Neuwagen und Garantie
    sagt.
    • Andre.666
  • #18 von Dr. Watson am 28 May 2011
  • Hi André,

    ich weiß jetzt nicht, wie Du zu Deinem Autohaus stehst, aber frag doch mal nach, ob Du die Montage der AHK und die Verlegung der Kabel selbst übernehmen kannst und dann dem AH den elektrischen Anschluss der Kabel überlässt. Die können dann gleich noch mal kurz drüberschauen, ob alles richtig montiert ist und Du hast eine Rechnung in der Hand.

    So teuer kann das ja dann nicht mehr werden und Du hast keinen Eingriff in die Fahrzeugelektrik vorgenommen, der dann vielleicht garantierelevant sein könnte!  /nachdenk

    ...nur mal so als Anregung. /nachdenk (mache ich bei der Elektrik bei meinem Hausbau auch so, Verlegung mach ich, Anschluß und Prüfung der Elektriker, wegen der Versicherung)


    Gruß Dr. Watson
  • #19 von Andre.666 am 28 May 2011
  • @Watson
    Genau das ist meine Überlegung, so werde ich das machen.

    Ich denke das viele hier sich bisher noch nicht überlegt haben ob ihre ganzen An und Umbauten im Zweifelsfall wenn es hart auf hart kommt zum Verlust der Garantie führen können.

    Vor allem denke ich daß Umbauten zb. bei der Elektronik sehr heikel sein können wenn es zu Schäden in der Elektrik kommt.  

    André

    PS. Hab gerade eine Mail an Dacia geschrieben, mal sehen was die zur Selbstmontage sagen.
    • Andre.666
  • #20 von arminx59 am 28 May 2011
  • Das mit dem Sachverständigen ist definitiv falsch!

    André


    Verstehe ich jetzt nicht.
    Du brauchst eine Abnahme und die macht definitiv nicht dein Hausarzt.
    Ob Sachverständiger,Tüvprüfer, oder wie auch immer die richtige Bezeichnung ist.
    Wenn dir die ABE mit Prüfzeichen reicht, umso besser für dich.
    Aber, wenn man so unsicher ist wie du, lässt man sich die AHK einbauen.
    Es geht dir doch um den Garantieverlust.
    Ich habe dir auf deine Frage schon einen Link eingestellt.
  • #21 von Andre.666 am 28 May 2011
  • Das wir uns jetzt nicht falsch verstehen. AHK braucht ja keine Eintragung im Schein. Du meinst daß ich trotzdem die AHK beim TÜV vorführe und ich durch die Absegnung des TÜV dann keinen Garantieverlust habe?

    André
    • Andre.666
  • #22 von arminx59 am 28 May 2011
  • Genau so  :daumen

    Wenn dir die ordnungsgemäße Montage durch den TÜV bescheinigt ist, kann dir
    bei einem Garantiefall keiner sagen, du hättest die AHK falsch montiert.
  • #23 von Andre.666 am 30 May 2011
  • So, heute kam die Antwort von Dacia!

    Das war meine Anfrage:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich würde gerne an meinem neuen Dacia Duster selber eine Anhängerkupplung montieren. Hat dies irgendwelche Auswirkungen auf die Dacia Neuwagen Garantie?

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre*****

    Das hier die Antwort.

    Sehr geehrter Herr *****

    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Mai 2011.

    Zur Inanspruchnahme der Neuwagengarantie müssen alle Nachbesserungen und Wartungen nach Herstellervorgaben durchgeführt werden. Wir möchten Sie bitten Ihren Garantiegeber (verkaufenden Händler) bezüglich des Einbaus einer Anhängerkupplung zu kontaktieren.



    Für weitere Fragen und Wünsche stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.


    André

    PS. Ich lass die dann mal lieber beim Autohaus einbauen.
    • Andre.666
  • #24 von schnurzerle am 13 Aug 2013
  • Also ich mache das wie Dr. Watson vorschlug. Hatte ich schon selbst für mich so rausgefunden.  :)
    Ich habe mir eine abnehmbare fahrzeugspezifische AHK gekauft und war in der Werkstatt. Die hatten dann aber Ferien und so entschied ich mich wenigstens das mechanische mal vorzubereiten.

    Man muss aber tatsächlich eine gute Stunde nur für Abbau Rücklichter, Kotflügel, Auspuff aushängen, Auspuffschutzblech abschrauben (Fieselei), Ersatzrag entfernen, rechnen. Dann geht es erst los mit der Schrauberei.

    Hänge anbei ein paar Fotos an.
    Wichtig wie bei den vorderen Kotflügeln: Mit einem Kunstoffhebel vorsichtig die Kunstoffnasen aushebeln.

    Gruß

    Andreas
  • #25 von FunDusty am 14 Aug 2013
  • Oh man,
    wenn ich mir deine "Auffahrtrampe" anschaue, läuft es mir eiskalt den Rücken runter.
    Aber vielleicht bin ich da zu ängstlich und vorsichtig.
    Vernünftige Auffahrtrampen gibt es doch schon für relativ wenig Geld.  /nachdenk
    Gruß
    Wolfgang
  • #26 von Elch am 14 Aug 2013
  • Oh man,
    wenn ich mir deine "Auffahrtrampe" anschaue, läuft es mir eiskalt den Rücken runter.

     /oeehh

    Insbesondere auf Bild 4 kann man sehen wie leichtsinnig das ist!
  • #27 von Garibaldi.1 am 14 Aug 2013
  • Hier erkennt man ob jemand Suizid gefährdet ist? /wand /mies
  • #28 von schnurzerle am 19 Aug 2013
  • Ja das war schon leichtsinnig mit der selbst gebastelten Rampe.
    Allerdings hatten die Bastler-Burschen früher auch nicht bessere Rampen. Aber da war man ja auch noch jung.  /crazy

    Egal jetzt. Es hat gehalten und ich war in der Werkstatt wegen dem elektrischen Anschluss, alles Gebastelte von mir noch kurz überprüfen und der Frage nach der Garantie.
    Garantie kann dadurch nicht erlöschen und schon gar nicht wenn die Fachwerkstatt das in diesem Sinne überprüft und abgesegnet hat.
    TÜV braucht es auch nicht.

    Dazu habe ich vom AHK Versender nebenbei auch noch eine Antwort bekommen, die ich hier anhängen möchte.

    Meine Frage:
    Sehr geehrter Herr ...,
     
    ich habe am 9.7.13 die zur obigen Lieferschein-Nr. gehörige AHK gekauft. Dazu habe ich eine Frage.
    Von mehreren Seiten habe ich gehört, dass die AHK keine TÜV Genehmigung mehr bedarf.
    Gilt das auch die meine? Ich habe keine ABE erhalten.
    Den mechanischen Anbau habe ich nun selbst erledigt. Das Elektrische lasse ich von einer freien Werkstatt machen.
     
    Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Antwort:

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Die Anhängerkupplung besitzt ein EC-Prüfzeichen und ist somit
    TÜV-abnahmefrei.

    Die Einbauanleitung ist gleichzeitig die allgemeine Bauartsgenehmigung,
    da sie alle technischen Daten der AHK sowie deren Verwendungsbereich
    aufzeigt. Andere Unterlagen sind nicht mehr erforderlich.

    Eine Eintragung in die Papiere (Fahrzeugbrief) wird erst bei der
    nächsten Befassung des Fahrzeuges fällig, das heißt, wenn Sie das
    nächste Mal auf der Zulassungsstelle sind.

    mit freundlichen Grüßen

    ahk-discount

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