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  • #1 von ArgoII am 30 Jun 2019
  • Habe eine Forderung aus Italien über angeblich nicht bezahlte Autostradamaut erhalten. Soll 2016 geschehen sein.
    Ist das jemandem auch schon mal geschehen?
    Allzeit gute Fahrt wünscht
    ArgoII
  • #2 von jkarpa am 30 Jun 2019
  • Norwegen, aber ja. Absender und Konto prüfen, wenn korrekt dann zahlen. Wird nicht preiswerter mit der Zeit...
  • #3 von Galaxyq am 01 Jul 2019
  • Wie soll das in Italien gehen?
    Da muss man doch für gewöhnlich so Tickets am Schranken ziehen und an der Ausfahrt bezahlen sonst geht die Schranke garnicht auf /weissnich
  • #4 von deepdiver am 01 Jul 2019
  • Guten Morgen,

    hier mal etwas Lesestoff dazu:
    Guckst Du hier!



    Viele Grüße
    Jens
  • #5 von ArgoII am 01 Jul 2019
  • Danke, Deepdiver,
    genauso wie im Link beschrieben, hat sich die NiviCredit bei mir nach fast 3 Jahren gemeldet.
    Jetzt soll ich beweisen, daß ich die Maut bezahlt habe. Seit Jahrzehnten befahre ich die Autostrada Richtung Venedig oder Ancona oder Brindisi, bezahle regelmäßig mit meiner MC Gold.
    Nach Überprüfung meines Konto hat tatsächlich keine Abbuchung stattgefunden. Möglicherweise habe ich mit Cash bezahlt. Das ist nach meiner oder meiner Frau Erinnerung schon vorgekommen, weil der dusselige Automat meine Super-Karte nicht lesen konnte.  Eine Quittung gibt es nach meiner Erinnerung nicht, es sei denn, man muß auffordern, natürlich auf italienisch. Lautsprecherdurchsagen sind generell unverständlich.  Wer weiß sowas nach so langer Zeit? Jedenfalls ging die Schranke hoch. Mittlerweile weiß ich , daß die Schranke zur Verhinderung eines Rückstaus in jedem Fall öffnet. Wie soll einer 3 Stunden vor Abfahrt der Fähre eine nachträgliche Bezahlung bewerkstelligen?
    Mittlerweile befaßt sich meine ADAC Rechtsschutz mit der Angelegenheit und fordert bisher ergebnislos Beweise von NiviCredit.
    Ich werde vom Fortgang an dieser Stelle weiter berichten.
    Allzeit gute Fahrt wünscht
    ArgoII ( der Halbgrieche)
  • #6 von Flip am 01 Jul 2019
  • Servus,
    da will ich hoffen, dass mich so ein Schicksal nicht ereilt. Habe meine kompletten Unterlagen, vom letzten Jahr, geschreddert
    Achtung Satire:
    "Am Besten man meidet die Gegend südlich Kufstein! Bei den Ösis wirst du auf die mautpflichtige Autobahn zwangsumgeleitet.
    Und die Kollegen hinterm Brenner kriegen ihre "Sch..ssmaut nicht problemlos geregelt" /wand
    Aber ausländische Kapitäne können sie locker (zunächst mal) unter Hausarrest stellen  :klatsch
    Satire aus!
    ein leicht gefrusteter Volker
  • #7 von deepdiver am 01 Jul 2019
  • Und dann kommen die immer wieder mit "Deutschland darf keine Maut verlangen,...." aber selber nach 3 Jahren noch rückwirkend Einfordern! Nach wie vielen Jahre verjährt so eine "Straftat"?


    Viele Grüße
    Jens
  • #8 von ArgoII am 01 Jul 2019
  • Verjährt ist die Forderung lt. Anwalt noch nicht.
    Und nichts gegen die Südtiroler: In Bozen klappte vor Jahren auch was nicht mit dem Bezahlen. Da kam der Service zu mir ans Auto und drückte mir die Rechnung in die Hand.
    (Außerhalb des Themas: sollen sie ruhig die "Kapitänin" in den Bau schicken.)
    Allzeit gute Fahrt wünscht
    ArgoII
  • #9 von Falke am 01 Jul 2019
  • Und dann kommen die immer wieder mit "Deutschland darf keine Maut verlangen,...." aber selber nach 3 Jahren noch rückwirkend Einfordern! Nach wie vielen Jahre verjährt so eine "Straftat"?...


    Keine Bange, Jens: "Wir" arbeiten dran und "schaffen das" auch noch. Ich durfte - gerade jetzt zum 1.7. - eine nachträgliche EK-Steuer-Nachforderung für 2013!  /oeehh bezahlen. Fällt denen reichlich spät ein und auf, dank irgend einer neuen Steuer-Software, die so etwas möglich macht. Wenn ich den Software-Entwickler erwische...  /wand. Voriges Jahr hatte man mir beim  Finanzamt noch zugesichert, dass die Forderung ungerechtfertigt sei und ein Irrtum... (offtopic aus)   
  • #10 von lillifit3 am 01 Jul 2019
  • zurück zum Thema: Hat jemand genau so etwas erlebt, was der Themeneröffner gefragt hat?  /lesen
  • #11 von jkarpa am 01 Jul 2019
  • Ja, ich, aber in Norwegen und Schweden.
    Für mich klingt es im Moment so, als wäre das ein korrekter Vorgang. Etwas spät, aber grundsätzlich in Ordnung. Bitte verzeiht, dass ich das damals nicht ernst genommen hatte; nun werde ich Euch Euer zustehendes Entgelt überweisen.
  • #12 von Moskwitsch am 01 Jul 2019
  • Und dann kommen die immer wieder mit "Deutschland darf keine Maut verlangen,...." aber selber nach 3 Jahren noch rückwirkend Einfordern! Nach wie vielen Jahre verjährt so eine "Straftat"?


    Viele Grüße
    Jens

    Hallo Jens

    Nach Fünf Jahren ist die Sache verjährt - jedoch verlängert sich das ganze ab Zustellung des Zahlbescheids.

    Gruss  Peter
  • #13 von Moskwitsch am 01 Jul 2019
  • Hallo ArgoII

    Deinen Worten nach ist es ja dann ein Nachforderung und keine Strafe - und wahrscheinlich auch gerechtfertigt.
    Ich würde das zahlen. Bei Verschleppung der Zahlung erhöht sich der Betrag immer wieder ..........

    Gruss Peter

    Off topic - Ja, verbunkern und am Schiffchen den Stöpsel ziehen - blubel di blubb blubbblubb
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