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Bevor man Unsinn redet oder schreibt sollte man sich vorher schlau machen."Damit ein Auto “fabrikneu” ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:☑ Unbenutztes Fahrzeug: Als “fabrikneu” kommen von vornherein nur Fahrzeuge in Betracht, die noch unbenutzt sind. Als “unbenutzt” gelten dabei auch Fahrzeuge, die nur zur Fahrzeugüberführung gefahren wurden und dabei eine Strecke von weniger als 1.000 Kilometer zurückgelegt haben. (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 28.06.2000, Az.: 4 U 53/00)"https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/fabrikneu-neuwagen/