Es gibt keine Rechtsgrundlage für ein Knöllchen wegen eines abgelaufenen Verbandskastens sofern er der DIN entspricht.
Entspricht er nicht der DIN kann das, unabhängig vom Verfallsdatum, mit 10€ geahndet werden.
Also wenn er nicht der DIN entspricht, können Knöllchen vergeben werden.
Aber wenn ich folgendes bei WIKI lese, sagt die DIN doch nicht viel aus:
Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfalldatum
WIKI sagt auch:
Daher sind Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandskästen rechtlich strittig.
Zusammengefasst ist der Fall wohl nicht klar definiert.
So kann es u.U. doch unangenehm werden, wenn man von einer "heißen Kiste" kontrolliert wird, der unbedingt Knöllchen ausschreiben möchte.
Diskussionen vor Ort bringen erfahrungsgemäß nichts.
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken sollte man schriftlich widersprechen.
In einem anderen Fall wollte ein Polizist unbedingt ein Verwarngeld kassieren, weil die "Einmalhandschuhe" nicht im Verbandskasten waren.
Statt dessen befanden sich diese
Handschuhe im
Handschuhfach ....
so sagt es der Name doch auch schon. 
Nachdem man dem jungen Beamten auf die Vorteile aufmerksam machen konnte, fiel das Verwarngeld tatsächlich aus.