Hallo,
wenn er - wie ich bereits zuvor schrieb - schonmal zugelassen war, wonach es augenblicklich
aussieht, dann haben die mit der (mittlerweile) verkürzten Restgarantie recht. Da der Händler
über die Fahrgestellnummer den Wagen abgefragt hat, gehe ich felsenfest davon aus, dass er
eine vorherige Zulassung hatte. Das wäre nun zu klären und vor allem ob Dir der Händler den
als Neuwagen verkauft hat. Falls ja, dann würde ich es zuvor selbst - ohne Anwalt - versuchen
einvernhemlich zu klären (entweder Rückabwicklung oder, wenn Du das bevorzugst eine Teil-
Rückerstattung des Kaufpreises). Falls Du Rechtschutz hast, dann kannst Du es auch gleich einem
Anwalt übergeben, aber ich würde es zuerst mal persönlich versuchen zu managen.
Ich drück' Dir die Daumen und halt' uns hier auf dem Laufenden !

LG
Christian
