Wenn ich in diesem GF-Forum so lese, in dem wirklich jeder irgendetwas zu sagen hat, ob wichtig, wahr, falsch oder unwichtig, dann klicke ich lieber weg und besuche seriös wirkende Seiten.
Bei "Gute-Frage" war allerdings die Frage, ob bei einem parkenden Fahrzeug das Schild vorübergehend hinter die Scheibe gelegt werden darf.
Die richtige Antwort war tatsächlich dort auch zu finden.
Grundsätzlich aber gilt auch hier, dass das Schild ordnungsgemäß nach Straßenverkehrsordnung angebracht sein muss, sofern das Fahrzeug auf öffentlichen Grund steht/fährt.
So weit, so klar.
Es stehen also immer noch die dezenten Halterungen, Kirmes-Klimbim-Halterungen oder doch die direkt verschraubte Variante zur Auswahl.
Ich denke, von der geklebten Ausführung kann man sich besser verabschieden.
Wer es allerdings vorher geklebt hat, der wird aus optisch ähnlichen Gründen mit der direkt geschraubten Variante gut bedient sein.