Hi Pepsi ruig Blut mit Krawal ereichste nichts.Du bist 3 mal im Autohaus gewesen zwecks Mängelbeseitigung. Das Autohaus hat den Mängel nicht beseitigen können so hast du anspruch auf wandlung.!Vorausgesetzt es wurde Lückenlos dokumentiert.
Und Algemein ist es so vorgeschrieben das man dem Autohaus ( Händler Verkäufer ) die möglichkeit geben mus und dem wo du das Auto oder gegenstand gekauft hast 3 mal Fehlerbehebung oder beseitigung zu geben. Und gehst du zum anderem Händler ,Autohaus kann sich das Autohaus wo du das Auto gekauft hats die kostenübernahme ablehnen da das recht auf 3 malige Beseitiegung besteht.
Ein hartes ding aber teste es doch bitte mit den Alus wenn es weg ist können sich die Hellen köpfe drum streiten wer bezahlt so bist du aber auf der sicheren seite.Du hast dich nicht geweigert und warst alzeit kooperativ macht sich beim Rechtstrteit immer gut :-)
Gruß Holger
Ehrlich gesagt weiß ich nicht wo du das her hast.
Das Gesetz möchte ich gerne sehen, dass dem Verkäufer ein dreimaliges Recht zur Beseitigung zugesteht
Fakt ist dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde.
Der Kaufvertrag schließt in diesem Fall einen mangelfreien Kaufgegenstand ein.
Sollte der Gegenstand einen Mangel haben, dann hat der Verkäufer diesen innerhalb einer angemessenen und vom Käufer vorgegebenen Frist in einen mangelfreien Zustand zu versetzen oder darf nach eigenem Ermessen eine mangelfreie Ware liefern.
Die Voraussetzungen für dieses Recht auf Nacherfüllung ergeben sich aus den §437 Nr. 1 und 439.
Eine komplette Prüfung des Sachverhalts spare ich mir an dieser Stelle, da es ja nun wirklich schon sehr lange her ist.