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  • #16 von Katinka am 08 Jul 2010
  • In meinem Kaufvertrag steht noch nicht einmal ein unverbindlicher Liefertermin. Aber die Preise (auch für die Inzahlungnahme unseres Alten) stehen drin. Da würde ich mich dann schon sehr wundern, wenn nachher plötzlich ein anderer Preis verlangt würde...
  • #17 von Firvin am 08 Jul 2010
  • Steht auf dem Papier oben KaufVERtrag oder KaufANtrag?

    Ein Kaufantrag ist in etwa ein besseres Angebot und auch zeitlich begrenzt oder eingegrenzt.
    Soweit ich den Begriff von diversen Schreiben kenne, die ich für meinen Chef aufgesetzt habe.

    Und die von mir zitierte ÖAMTC-Seite spricht auch von der Regelung dieses Antrages bei Neuwagenkauf.
  • #18 von Katinka am 08 Jul 2010
  • Steht auf dem Papier oben KaufVERtrag oder KaufANtrag?

    Weder noch. Sondern "verbindliche Bestellung".
  • #19 von Firvin am 08 Jul 2010
  • Hm, kann mal wer das deutsche Bestell-Kauf-Wasauchimmer-Formular scannen und hier reinstellen?

    Ich mach das morgen mal mit dem österreichischen.

    Scheinen ja paar interessante Unterschiede zu sein.
  • #20 von Electrically am 08 Jul 2010
  • Habs mal angehangen
    • Electrically
  • #21 von Katinka am 08 Jul 2010
  • Genau so sieht meine auch aus. Hast Du auch keinen Kaufvertrag bekommen?
  • #22 von Oimel am 08 Jul 2010
  • Hab auch nur so n teil was anderes ahb ich auch noch nicht kaufvertrag kommt doch erst  wenn der wagen da ist  oder ??
  • #23 von lord am 08 Jul 2010
  • Eigentlich läuft das in D immer so bei Neuwagenkauf.
    Dieser ist nämlich eigentlich nur eine Bestellung. Ein Kaufvertrag setzt juristisch Einigung UND Übergabe voraus.
    (wirbelwind mag hier noch einige Ergänzungen vornehmen!  /cool)
    Die Einigung ist nicht schwer, aber die Übergabe wohl.
    Deshalb wird eine VERBINDLICHE Bestellung (Besteller ist gebunden an die Bestellung - Abnahmeverpflichtung nach Widerrufsfrist!)
    gemacht und bei späterer Lieferung des bestellten Gegenstandes (Duster!) dann ein Verkauf durchgeführt.
    (ihr gebt Geld und bekommt quittierte Rechnung).
    In einem Vertrag müsste, damit er rechtswirksam wird, ein bestimmter Erfüllungstermin genannt werden. Das geht nicht bei Autos und würde
    das AH sofort in Verzug setzen, d.h. u.U. schadenersatzpflichtig machen.
    Daher verbindliche Bestellung (kein genauer Termin) ---> dann Übergabe + Bezahlung + Quittung.
    Damit ist das AH auf der sicheren Seite.
    Puuuh... ich hoffe, ich hab die Worte meines Rechtsbetreuers so richtig wiedergegeben, sonst halt EINSPRUCH! von wirbelwind, wenn sie sich
    sehen lässt  /cool
    Im übrigen wird bei Gebrauchtwagen schon ein VERTRAG gemacht, weil die Übergabe zeitnah definiert werden kann, da der Wagen ja bereits da ist.
    Dann hat er noch gesagt, daß man nur einen existierenden Gegenstand kaufen kann, wenn er erst noch produziert wird, bleibt halt nur eine Bestellung
    und außerdem kann man nur einen bestimmten Gegenstand vertraglich kaufen (bestimmter Duster mit Fahrgestellnr. xyz). Da das noch alles nicht
    konkret ist (bei Bestellung ist der Duster ja noch Eisenerz, Kuh und Sand etc.) muss er BESTELLT werden.
    Jetzt hab ich Kopfschmerzen .... ich weiß schon, warum ich kein Jurist geworden bin.  /weissnich /hahaha /crazy
  • #24 von ajuejo am 08 Jul 2010
  • Genau so sieht meine auch aus. Hast Du auch keinen Kaufvertrag bekommen?
    Hab auch nur so n teil was anderes ahb ich auch noch nicht kaufvertrag kommt doch erst  wenn der wagen da ist  oder ??

    Habt ihr denn keine Auftragsbestätigung bekommen, ein paar Wochen nach der Bestellung???

    Da, nach der Auftragsbestätigung, es verbindlich ist.
    Der erste Bestellungsschein ist ja erstmal noch unverbindlich.
  • #25 von hosenmax am 08 Jul 2010
  • Habt ihr denn keine Auftragsbestätigung bekommen, ein paar Wochen nach der Bestellung???

    Da, nach der Auftragsbestätigung, es verbindlich ist.
    Der erste Bestellungsschein ist ja erstmal noch unverbindlich.

    Nein nie gesehen!!!!!!!! /nachdenk
  • #26 von Oimel am 08 Jul 2010
  • steht doch verbindliche bestellung drauf verbindlich ist für mich bindend
    auftragsbestätigung hab ich auch nix schriftliches
  • #27 von Katinka am 08 Jul 2010
  • Nein nie gesehen!!!!!!!! /nachdenk

    Ich auch nicht.
  • #28 von Wirbelwind am 08 Jul 2010
  • Eigentlich läuft das in D immer so bei Neuwagenkauf.
    Dieser ist nämlich eigentlich nur eine Bestellung. Ein Kaufvertrag setzt juristisch Einigung UND Übergabe voraus.
    (wirbelwind mag hier noch einige Ergänzungen vornehmen!  /cool)
    Die Einigung ist nicht schwer, aber die Übergabe wohl.
    Deshalb wird eine VERBINDLICHE Bestellung (Besteller ist gebunden an die Bestellung - Abnahmeverpflichtung nach Widerrufsfrist!)
    gemacht und bei späterer Lieferung des bestellten Gegenstandes (Duster!) dann ein Verkauf durchgeführt.
    (ihr gebt Geld und bekommt quittierte Rechnung).
    In einem Vertrag müsste, damit er rechtswirksam wird, ein bestimmter Erfüllungstermin genannt werden. Das geht nicht bei Autos und würde
    das AH sofort in Verzug setzen, d.h. u.U. schadenersatzpflichtig machen.
    Daher verbindliche Bestellung (kein genauer Termin) ---> dann Übergabe + Bezahlung + Quittung.
    Damit ist das AH auf der sicheren Seite.
    Puuuh... ich hoffe, ich hab die Worte meines Rechtsbetreuers so richtig wiedergegeben, sonst halt EINSPRUCH! von wirbelwind, wenn sie sich
    sehen lässt  /cool
    Im übrigen wird bei Gebrauchtwagen schon ein VERTRAG gemacht, weil die Übergabe zeitnah definiert werden kann, da der Wagen ja bereits da ist.
    Dann hat er noch gesagt, daß man nur einen existierenden Gegenstand kaufen kann, wenn er erst noch produziert wird, bleibt halt nur eine Bestellung
    und außerdem kann man nur einen bestimmten Gegenstand vertraglich kaufen (bestimmter Duster mit Fahrgestellnr. xyz). Da das noch alles nicht
    konkret ist (bei Bestellung ist der Duster ja noch Eisenerz, Kuh und Sand etc.) muss er BESTELLT werden.
    Jetzt hab ich Kopfschmerzen .... ich weiß schon, warum ich kein Jurist geworden bin.  /weissnich /hahaha /crazy

    KEIN Einspruch :) alles jut, so wie geschrieben, allerdings schließt man bei einem Kaufvertrag genau genommen 3 !! Verträge (jaaa, es geht immer komplizierter... :( ) als da wäre die Einigung, Übergabe UND Übereignung  ! Nur weil Dir die Sache übergeben wurde, muss sie Dir noch LANGE nicht gehören, als in Eigentümer sein.
    Z.B. ich kaufe Brötchen bei der netten Bäcker-Tante...wir einigen uns darüber, dass ich diese Brötchen bekomme, und ich ihr das Geld gebe.  Dann übergibt sie mir das Brötchen und weil sie jetzt sagt: DAS gehört jetzt nur DIR (sie übereignetes mir !!)  kann ich damit dann machen was ich will !


    Noch eine kleine vllt. nicht unerhebliche Wichtigkeit zu der Sache: ich habe noch keine Bestätigung erhalten--> guckt mal auf eure verbindliche Bestellung...steht da ganz unten links in klein gedruckt: Hiermit bestätigen wir die Annahme der Bestellung gem. Abschnitt IZiff. 1 der auf den Seiten bla bla bla !?!

    Wenn ihr das da stehen habt, IST DIES DIE ANNAHME DER BESTELLUNG seitens des AH !

    Quasi: wenn der Wagen finanziert wird, ist derjenige, der den Wagen finanziert, NICHT der Eigentümer, obwohl ihm der Wagen übergeben wurde, sondern "nur" der Besitzer.
  • #29 von lord am 09 Jul 2010
  • @wirbelwind

    da danke ich doch mal für KEIN Einspruch von dir ;)

    Zusammengefasst kann man sagen, daß die verbindliche Bestellung üblich in D ist und mit Bestätigung auch ausreichend,
    aber halt nix über Lieferfristen sagt, auf die man den AH festnageln könnte.
    Bestätigung muss nicht unbedingt im Nachgang per Post kommen, kann auch bereits auf dem Formular "Verbindliche Bestellung" stehen.
    Der richtige Kaufvertrag kommt erst bei Auslieferung des Dusters durch Bezahlung, Übergabe (incl. KfZ-Brief!), Quittung + Pulle Champus vom AH
    zustande.

    Bei Fragen bitte an unsere Haus-Advokatin wirbelwind wenden, die es dann irgendwie verdreht !  /cool :daumen
  • #30 von Wirbelwind am 09 Jul 2010
  • @wirbelwind

    da danke ich doch mal für KEIN Einspruch von dir ;)

    Zusammengefasst kann man sagen, daß die verbindliche Bestellung üblich in D ist und mit Bestätigung auch ausreichend,
    aber halt nix über Lieferfristen sagt, auf die man den AH festnageln könnte.
    Bestätigung muss nicht unbedingt im Nachgang per Post kommen, kann auch bereits auf dem Formular "Verbindliche Bestellung" stehen.
    Der richtige Kaufvertrag kommt erst bei Auslieferung des Dusters durch Bezahlung, Übergabe (incl. KfZ-Brief!), Quittung + Pulle Champus vom AH
    zustande.

    Bei Fragen bitte an unsere Haus-Advokatin wirbelwind wenden, die es dann irgendwie verdreht !  /cool :daumen

    Moment noch: KV erst bei Auslieferung des Dusters, richtig, ABER nur zur Klarstellung:
    1. Unterschreiben des KV = Verpflichtungsgeschäft (ich verpflichte mich durch den soeben geschlossenen Vertrag den Wagen zu bezahlen, wenn Du ihn mir gibst und übereignest!)
    2. Übergabe des FAHRZEUGS (nicht des KfZ-Briefes !!)
    3. Übereignung erfolgt erst durch die Übergabe des KfZ-Briefes !! Wer den netten Brief in den Händen hält ist der Eigentümer...denn es gibt (man soll es nicht für möglich halten Honks, die den BRIEF im Auto liegen haben, anstelle des kfz-Scheins !!! )

    Punkt 2 und 3 sind dann das Verfügungsgeschäft ! Verpflichtung und Verfügung sind 2 völlig unterschiedliche Dinge !!

    Scheiß Jura....aber so isset und geht leider auch noch komplizierter  :'(
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