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  • #1 von Firvin am 06 Jul 2010
  • gerade entdeckt das für Österreich neue Preise-Preisliste online ist:

    http://www.dacia-wien.at/dacia/images/pdfs/duster_pl

    Dabei ist mir aufgefallen, das u.a. der Laureate dci 110 DPF 2x4 von 16.290,- auf 16.590,- steigt.

    Aber auch bei den Zusatzpaketen wird kräftig zugelangt, Look-Paket z.B. statt 636,- auf 699,-

    Da es lt. meinem Händler von Dacia keine Preisgarantie gibt, dürfte jeder Neuwagen, der jetzt ausgeliefert
    wird teurer werden als lt. Kaufantrag bestätigt. Und i.o. angeführten Bepeil sind das über 350,- das
    waren in hartern Währung mal 5.000,- öS, nicht gerade wenig Kleinholz.

    Gespannt darf man auch sein, ob die Preise zu Lieferterminen November-Dezember nochmal
    kräftig nach oben gehen, wurden doch schon in alten Preislisten-Änderungen teilweise gravierende
    Preiserhöhungen einfach mal getätigt (ESP nur mehr mit Serienradio, etc.)

    Von mir gibts für die Preispolitik von Dacia  /doing /nene
  • #2 von zett am 06 Jul 2010
  • .... das nennt man freie Marktwirtschaft  :) Bei der großen Nachfrage ist doch klar, das die Preise anziehen.....

    Zum Glück hab ich meinen schon /hahaha
  • #3 von Woblo am 06 Jul 2010
  • HAllo
    Auf der deutschen Homepage von Dacia sind noch die Preise zu denen ich auch den Kaufvertag machte, und den werde ich auch zahlen, denke mal das eben alle die nun in Österreich ab den 1.7.10 Ihren Dusty ordern zahlen eben die neuen Preise.Alte Verträge können nicht einfach geändert werden, /tschland2 /fahren
  • #4 von norwac am 06 Jul 2010
  • Hallo,

    keine Preisgarantie bedeutet meines Wissens nach, dass ein Angebotspreis jederzeit geändert werden kann, also nicht für einen bestimmten Zeitraum gilt. Bei Bestellungen gilt aber der im Vertrag stehende Preis, es sei denn, irgendwo im Kleingedruckten steht der Hinweis "vorbehaltlich Preiserhöhungen".

    Gruß
    Norbert
    • norwac
  • #5 von alfagtspezi am 06 Jul 2010
  • Im Kaufvertrag steht eine Preisgarantie von 2 Monaten wenn ich mich recht erinnere. /wand :'( :(

    LG alfagtspezi
  • #6 von Hunde-Duster am 08 Jul 2010
  • Also: in meinem Kaufvertrag ist ein NETTO - und ein BRUTTO-Gesamtpreis angegeben...und BARZAHLUNG bei ABHOLUNG.. /rotwerd /rotwerd
    NICHTS von Preiserhöhung, Preisgarantie.... /wand
    Der Preis ZÄHLT und BASTA...da wird nichts anderes bezahlt !! Wo kommen wir denn da hin ??  /mies



  • #7 von Firvin am 08 Jul 2010
  • Ich zitiere:

    Dieser Kaufpreis wird bei vereinbarten Lieferterminen von bis zu 2 Monaten ab Annahme dieser Bestellung (dieses Kaufantrages) durch den Verkäufer
    garantiert. Bei Lieferterminen von mehr als 2 Monaten führen Änderungen oder Neueinführungen von Abgaben, Ausstattungsänderungen auf Grund
    zwingender gesetzlicher Vorschriften oder vom Willen des Verkäufers unabhängige Änderungen des Einstandspreises zu einer entsprechenden
    Erhöhung oder Senkung des Kaufpreises.
  • #8 von STEPUHR am 08 Jul 2010
  • In meiner Bestellung ist trotz LT 12/10 keine Preisgleitklausel. Festpreis bei Bestellung gilt nach Auskunft Autohändler. Geht wohl nur in Österreich.
    Habe ich auch sonst noch nie erlebt.
    Da die Nachfrage aber so gigantisch ist würde ich bei Neubestellungen auch den Preis etwas anpassen.   Die werden überrannt.
    Dacia hat letztes Jahr nach eigener Auskunft des Renault-Vorstandes um 236 % zugelegt und die haben das auch in diesm Jahr vor.
    Dürfte auch funktionieren.

    Gruss S
  • #9 von olihonda am 08 Jul 2010
  • Gibts in D auf keinen Fall. Der Preis bei Vertragsabschluß gilt..
    Ich zitiere:

    Dieser Kaufpreis wird bei vereinbarten Lieferterminen von bis zu 2 Monaten ab Annahme dieser Bestellung (dieses Kaufantrages) durch den Verkäufer
    garantiert. Bei Lieferterminen von mehr als 2 Monaten führen Änderungen oder Neueinführungen von Abgaben, Ausstattungsänderungen auf Grund
    zwingender gesetzlicher Vorschriften oder vom Willen des Verkäufers unabhängige Änderungen des Einstandspreises zu einer entsprechenden
    Erhöhung oder Senkung des Kaufpreises.
    • olihonda
  • #10 von Firvin am 08 Jul 2010
  • Das es lt. Titulierung kein Kaufvertrag sondern ein Kaufantrag ist, ist lt. meines Wissens in Österreich eine Preiskorrektur
    rechtlich möglich. (und ich wurde darauf auch von meiner Werkstatt hingewiesen, das es keine Preisgarantie gibt).

    Edith meint dazu:

    http://www.oeamtc.at/a1096412/

    Zitat:
    Preiserhöhungen

        * Wurde ein Liefertermin von mehr als 2 Monaten vereinbart, gilt die Preisgarantie nicht.
        * In dem vom Bundesministerium für Justiz empfohlenen Kaufantrag für Neuwagen ist jedoch eine Rücktrittsmöglichkeit bei Preiserhöhung enthalten:
          Erhöht sich der Preis des Fahrzeuges um mehr als 5 %, können Sie innerhalb von 1 Woche ab Benachrichtigung von der Erhöhung schriftlich vom Vertrag zurücktreten (wenn das empfohlene Formular verwendet wurde).
  • #11 von lord am 08 Jul 2010
  • Wir haben doch ne Hausjuristin hier bei der DC /cool , die sich gerne einbringen wollte.

    Also WIRBELWIND, löse uns doch bitte mal die Verknotungen auf und sag was zum
    (Auto)Vertragsrecht.

    Was darf der Händler, was darf er nicht, Antrag oder Vertrag, Preiserhöhung oder Preisbindung ???

    /sos
  • #12 von tomruevel am 08 Jul 2010
  • Moin,

    ob das mit der Preisanpassungsmöglichkeit eine Österreichische Spezialität ist.....??

    Bei meinen Kaufversuchen wollten 2 Händler für den Gebrauchtsgwagen etwas ähnliches.
    D.h. bei Vertragsabschluss wird ein Preis für die Inzahlungsnahme vereinbart, mit der Option dass bei Lieferung des Duster der Preis erneut festgelegt wird.
    D.h. ich weiß überhaupt nicht genau was ich für den Gebrauchtwagen erhalte.
    Und man kann mir förmlich jeden Preis diktieren, weil der Gebrauchtwagen ja verkauft werden muss........

    So aus dem Bauch heraus ist das etwas ähnliches wie ein Blankoscheck.
    Und hat irgendwie einen schlechten Beigeschmack.
  • #13 von Firvin am 08 Jul 2010
  • Also mein Händler hat meinen "Gebrauchten" nach Begutachtung (bin ja dort Kunde, die kennen das Auto)
    für Liefertermin November mit Ankaufpreis versehen, nicht mit Ankaufpreis Vertragsabschluss Juni.
  • #14 von lord am 08 Jul 2010
  • Bei meinen Kaufversuchen wollten 2 Händler für den Gebrauchtsgwagen etwas ähnliches.
    D.h. bei Vertragsabschluss wird ein Preis für die Inzahlungsnahme vereinbart, mit der Option dass bei Lieferung des Duster der Preis erneut festgelegt wird.
    D.h. ich weiß überhaupt nicht genau was ich für den Gebrauchtwagen erhalte.
    Und man kann mir förmlich jeden Preis diktieren, weil der Gebrauchtwagen ja verkauft werden muss........
    Ich stimme Dir soweit zu, daß es für Dich nicht berechenbar ist, was Du später für den Gebrauchten bekommst, aber
    der Händler kann nicht anders handeln, weil Du den wagen ja noch nutzt, bis zum Zeitpunkt der Lieferung des neuen.
    Im Fall des Dusters sind das mehrere Monate.
    Was der Händler kann, ist im Kaufpreisangebot das dann erreichte Alter deines Gebrauchten zu simulieren und die evtl.
    geschätzte Laufleistung dann einfliessen zu lassen.
    Was er aber nicht kann, ist mit dir einen KaufVERTRAG zu schliessen, mit der Unsicherheit, wie der Zustand des Wagens
    bei Übergabe in ein paar Monaten ist. Denn dann könntest Du ihm den wagen mit frischem Motor- oder Unfallschaden
    hinstellen und er müsste den damals vereinbarten Preis zahlen.
    Es können auch nicht vorher alle wertmindernden Faktoren aufgeführt werden, da es zu viele sind.
    Vielmehr kommt es, denke ich, darauf an, daß du Vertrauen in die Redlichkeit des AH hast, daß er später dann auch fair bewertet wird.

    Wenn nicht, kann er ja dann noch freihändig verkauft werden.
  • #15 von tomruevel am 08 Jul 2010
  • Ich stimme Dir soweit zu, daß es für Dich nicht berechenbar ist, was Du später für den Gebrauchten bekommst, aber
    der Händler kann nicht anders handeln, weil Du den wagen ja noch nutzt, bis zum Zeitpunkt der Lieferung des neuen.
    Im Fall des Dusters sind das mehrere Monate.
    Was der Händler kann, ist im Kaufpreisangebot das dann erreichte Alter deines Gebrauchten zu simulieren und die evtl.
    geschätzte Laufleistung dann einfliessen zu lassen.
    Was er aber nicht kann, ist mit dir einen KaufVERTRAG zu schliessen, mit der Unsicherheit, wie der Zustand des Wagens
    bei Übergabe in ein paar Monaten ist. Denn dann könntest Du ihm den wagen mit frischem Motor- oder Unfallschaden
    hinstellen und er müsste den damals vereinbarten Preis zahlen.
    Es können auch nicht vorher alle wertmindernden Faktoren aufgeführt werden, da es zu viele sind.
    Vielmehr kommt es, denke ich, darauf an, daß du Vertrauen in die Redlichkeit des AH hast, daß er später dann auch fair bewertet wird.

    Wenn nicht, kann er ja dann noch freihändig verkauft werden.

    Moin,

    in der Vergangenheit haben wir ja durchaus auch schon mal ein halbes Jahr auf ein Fahrzeug gewartet.
    Da war es immer möglich bei der Bestellung den Gebrauchtwagenpreis festzulegen.
    Und das hatte Bestand bis zur Lieferung des Neuwagens.
    Das der Gebrauchtwagen nach der Bewertung noch weiter genutzt wurde ist selbstredend.
    Hat der Wagen in der zwischenzeit irgendwelche Schäden, entspricht er natürlich nicht mehr dem Zustand (z.B. unfallfrei, fahrbereit) während der ursprünglichen Bewertung. Und muss dann, selbstverständlich, neu bewertet werden.

    Und wenn die Bewertungen sowieso schon schlecht sind, kann ich wohl kaum auf eine faire Nachberechnung zu einem späteren Zeitpunkt hoffen.
    Für mich öffnet das Tor und Tür, die Zwangslage (der Gebrauchte ist ja übrig, das Geld wird benötigt) hemmungslos auszunutzen.
    Es ist nichts weiter als der Versuch, scih ein weiteres Türchen zu öffen, um noch ein paar € heraus zuschinden.

    Wenn beispielsweise der Hersteller eines Produkts die Preise in der langen Lieferzeit erhöht und ein Kunden hat zu dem alten Preis noch bestellt, dann hat leider der Händler den schwarzen Peter. Das gehörte zumindest bisher zu dem Risiko des Händlers. Und wenn man nicht Dacia sondern Renault kauft, wird, zumindest dem Vernehmen nach, diese Theater nicht gemacht. Die sind die Preise ja auch schon wieder erhöht worden, und Lieferzeiten von mehreren Monaten sind da auch üblich.
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