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  • #1 von Schiri am 23 Mar 2018
  • Hallo!

    Ist es erlaubt (nicht möglich), die Räder vom Neuen - und zwar die 17er vom Prestige - auf meinem Alten zu fahren?

    Gruß
  • #2 von Bill Miner am 23 Mar 2018
  • Nicht ohne sie eintragen zu lassen. Da ich nicht davon ausgehe, dass Dacia für diese Kombination ein Gutachten hat erstellen lassen, müsstest du dich an den TÜV-Gutachter deines geringsten Misstrauens wenden und ihn fragen, ob er das so einträgt.   
  • #3 von Schiri am 23 Mar 2018
  • Nicht ohne sie eintragen zu lassen. Da ich nicht davon ausgehe, dass Dacia für diese Kombination ein Gutachten hat erstellen lassen, müsstest du dich an den TÜV-Gutachter deines geringsten Misstrauens wenden und ihn fragen, ob er das so einträgt.

    Für mich wär es so wie so nur ein Thema, falls sie eingetragen wären.
  • #4 von Mike Sanders am 23 Mar 2018
  • Die dürften auch etwas weiter rausstehen bei der ET. Via Einzelabnahme aber bestimmt möglich.
  • #5 von KioKai am 23 Mar 2018
  • Für mich wär es so wie so nur ein Thema, falls sie eingetragen wären.

    Sind sie nicht ab Werk, da Dacia zum Zeitpunkt der Erteilung der COC für den Duster 1 dies noch nicht auf dem Plan hatte.
    Für eine nachträgliche Eintragung dürfte es aber keine Probleme geben.
  • #6 von Schiri am 23 Mar 2018
  • Sind sie nicht ab Werk, da Dacia zum Zeitpunkt der Erteilung der COC für den Duster 1 dies noch nicht auf dem Plan hatte.
    Für eine nachträgliche Eintragung dürfte es aber keine Probleme geben.

    Dann dürften beim Neuen die Winterräder vom Alten nicht gefahren werden?
    Ich überlege nämlich, ob ich nicht die Räder vom Aktuellen auf dem Neuen montiere und umgekehrt.
  • #7 von manfredfellinger am 23 Mar 2018
  • Dann dürften beim Neuen die Winterräder vom Alten nicht gefahren werden?

    Doch, die dürfen gefahren werden.

    lG M
  • #8 von KioKai am 23 Mar 2018
  • den Duster 2 gibt es ja auch mit 16 Zoll Rädern, z.b. den Comfort, daher hat Dacia diese Radgröße auch in die COC des Duster 2 übernehmen lassen und dies erlaubt die Räder vom Duster 1 auf den Duster 2 zu fahren.....umgekehrt nur wenn es die 16 Zöller des Duster 2 sind, die 17er dagegen nur mit nachträglicher Eintragung
  • #9 von Schiri am 23 Mar 2018
  • den Duster 2 gibt es ja auch mit 16 Zoll Rädern, z.b. den Comfort, daher hat Dacia diese Radgröße auch in die COC des Duster 2 übernehmen lassen und dies erlaubt die Räder vom Duster 1 auf den Duster 2 zu fahren.....umgekehrt nur wenn es die 16 Zöller des Duster 2 sind, die 17er dagegen nur mit nachträglicher Eintragung

    Alles klar! Ich kenn mich aus.
    Das bedeutet dann, ich kann dem Käufer meines Alten nicht ohne Weiteres die Räder von meinem Neuen aufziehen.

  • #10 von KioKai am 23 Mar 2018
  • Alles klar! Ich kenn mich aus.
    Das bedeutet dann, ich kann dem Käufer meines Alten nicht ohne Weiteres die Räder von meinem Neuen aufziehen.


    nicht die 17er, die 16er ja......ich weiß jetzt nicht welche Ausstattung du beim Duster 2 gewählt hast
  • #11 von Mike Sanders am 23 Mar 2018
  • Ich habe auch alte Felgen auf neuem Duster...Gutachten/ABE steht SD/SR
  • #12 von Drachenstachel am 23 Mar 2018
  • den Duster 2 gibt es ja auch mit 16 Zoll Rädern, z.b. den Comfort, daher hat Dacia diese Radgröße auch in die COC des Duster 2 übernehmen lassen und dies erlaubt die Räder vom Duster 1 auf den Duster 2 zu fahren.....umgekehrt nur wenn es die 16 Zöller des Duster 2 sind, die 17er dagegen nur mit nachträglicher Eintragung

    Ähm, NÖ!

    Von der Radgröße passt die 16 Zoll Felge, aber es ist eine andere Felge für die es zum jeweiligen Fahrzeug eine ABE oder EG Übereinstimmungserklärung geben muss, um sie an dem jeweiligen Fahrzeug benutzen zu dürfen!
    Wenn Du nun einen scharfen Hund als TÜV Prüfer oder Polizisten hast, der sieht, dass die Felgen zwar original sind, aber nicht zu diesem Fahrzeug gehören und sie auch nicht eingetragen sind, wird er Dich nach der ABE fragen, die Du nicht hast! Ob die Wahrscheinlichkeit besonders groß ist, dass dieser Fall eintritt, lass ich mal dahingestellt (insbesondere weil der Prüfer dann wissen müsste, dass die OE Felge am falschen Fahrzeug sitzt), aber ohne "Beleg/Nachweis" ist der Tausch genau genommen in keiner Richtung erlaubt.

    Gruß
    Daniel
  • #13 von Drachenstachel am 23 Mar 2018
  • Ich habe auch alte Felgen auf neuem Duster...Gutachten/ABE steht SD/SR

    SD/SR ist nicht maßgeblich, ob die Felge auf das jeweilige Fahrzeug montiert werden darf, sondern die in der ABE angegebenen EG-Genehmigungen.

    Folgend siehst Du die Typgenehmigungen vom Duster I:

    ABE / EG-Genehmigung(en):
    e2*2001/116*0314*..
    e2*2007/46*0030*..
    e2*2001/116*0323*..
    e2*2007/46*0013*..

    Der Duster II hat aber andere und somit gilt die ABE (noch) nicht für den Duster II. Ein Nachtrag vom Felgenhersteller sollte aber kein Problem sein.

    Gruß
    Daniel
  • #14 von KioKai am 23 Mar 2018
  • .....(insbesondere weil der Prüfer dann wissen müsste, dass die OE Felge am falschen Fahrzeug sitzt)......


    und das bezweifel ich  ;)

    Aber genau genommen hast du sicher Recht  :daumen
  • #15 von Daytona am 23 Mar 2018
  • Die dürften auch etwas weiter rausstehen bei der ET. (...)

    Könntest Du das bitte näher erläutern?


    Happy  /winke ~ Daytona!
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