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  • #16 von Drupi am 15 May 2021
  • Bevor man Unsinn redet oder schreibt sollte man sich vorher schlau machen.

    "Damit ein Auto “fabrikneu” ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

    ☑ Unbenutztes Fahrzeug: Als “fabrikneu” kommen von vornherein nur Fahrzeuge in Betracht, die noch unbenutzt sind. Als “unbenutzt” gelten dabei auch Fahrzeuge, die nur zur Fahrzeugüberführung gefahren wurden und dabei eine Strecke von weniger als 1.000 Kilometer zurückgelegt haben. (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 28.06.2000, Az.: 4 U 53/00)"

    https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/fabrikneu-neuwagen/
  • #17 von Steffi und Holger am 16 May 2021
  • Dann hat sich die Laufleistung ja erhöht! /ahahaha
    Früher zu "DM" Zeiten waren es 100 Kilometer. Vielen Dank für die Info! ;)
  • #18 von cascada am 19 May 2021
  • Aha, hier spricht der Jurist. Klar, der Autoverkäufer hat von 60km gemurmelt, was zulässig ist.
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