Das habe ich vom TÜV erhalten.
Sehr geehrter Herr ............,
Es stimmt, dass diese verstellbaren Domlager nicht einfach im Fahrzeug verwendet werden dürfen und schon gar nicht wenn es nichts gibt.
Es muss für sicherheitsrelevante Bauteile, von denen eine Gefährdung ausgehen kann, eine Teilegnehemigung existieren, damit diese im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden dürfen.
Dies kann ein Teilegutachten oder auch eine ABE für das Domlager sein, jedoch nicht für die Verstellbaren.
Wäre das Teil 1:1 einem Originalteil nachempfunden und hätte es die gleichen Eigenschaften, benötigt man für das Teil keine spezielle Genehmigung.
Freundliche Grüße
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Referent Betreuung Prüftätigkeit