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  • #1 von KioKai am 21 Feb 2015
  • Hier mal eine andere, soeben in der Bucht, entdeckte Variante eines Heckschutzbügels.
    "Rammschutzbügel"

    Da dies Teil keine ABE hat, geschweige denn ein Teilegutachten mitgeliefert wird, würde mich mal interessieren ob den bereits Jemand verbaut hat und wie sich die Überwachungsorganisationen (TÜV, Dekra usw.) dazu geäußert haben.

    Kann mir nicht vorstellen das die Eintragung so einfach sein dürfte, wie es der Anbieter beschreibt. Abgesehen davon das es wie immer eine echte Geschmacksfrage ist, sich sowas anzubauen.

    Gruß Kiokai /winke
  • #2 von Doggy-Dog am 21 Feb 2015
  • Eintragung wird wohl gehen, aber ob das schön ist /weissnich Geschmackssache...
  • #3 von KioKai am 21 Feb 2015
  • ...... aber ob das schön ist /weissnich Geschmackssache...

    Finde den auch etwas dem 2CV Style entsprechend ;)
    Was auch noch fragwürdig zu sein scheint, ist der gleichzeitiger Gebrauch einer AHK, dafür steht der Bügel doch ein wenig zu weit raus.  /weissnich

    Gruß Kiokai /winke
  • #4 von Marc1 am 21 Feb 2015
  • NEIN Eintragung wird NICHT einfach so klappen!

    Da NULL Dokumente vorliegen würde hier ein Materialgutachten erstellt werden müssen. Welches RICHTIG Teuer ist.. Ich wollte ja auch mal den Deflector für vorne haben aus Kunststoff.. da mussten Splittergutachten ect. gemacht werden. Bei Metall würde da wohl verformungsgutachten ect. erstellt werden. Wie gesagt sowas geht einfach nur ins Geld und lohnt sich nicht.

    Allein die Aussage "Es liegt kein Teilegutachten vor, was aber kein Problem beim TÜV darstellen sollte, da die Festigkeit bei Edelstahl-Anbauteilen unbestritten ist."

    ist total FALSCH!!


        2.1 WNr. 1.4003 (X2CrNi12)
        2.2 WNr. 1.4006 (X12Cr13), AISI 410
        2.3 WNr. 1.4016 (X6Cr17), AISI 430
        2.4 WNr. 1.4021 (X20Cr13), AISI 420
        2.5 WNr. 1.4104 (X14CrMoS17, früher X12CrMoS17), AISI 430F
        2.6 WNr. 1.4301 (X5CrNi18-10), AISI 304 (V2A)
        2.7 WNr. 1.4305 (X8CrNiS18-9, früher X10CrNiS18 9), AISI 303
        2.8 WNr. 1.4306 (X2CrNi19-11), AISI 304L
        2.9 WNr. 1.4307 (X2CrNi18-9), AISI 304L
        2.10 WNr. 1.4310 (X10CrNi18-8, früher X12 CrNi17 7), AISI 301
        2.11 WNr. 1.4316 (X1CrNi19-9)
        2.12 WNr. 1.4401 (X5CrNiMo17-12-2) AISI 316, (V4A)
        2.13 WNr. 1.4404 (X2CrNiMo17-12-2), AISI 316L, (V4A)
        2.14 WNr. 1.4440 (X2CrNiMo19-12), AISI 316L
        2.15 WNr. 1.4435 (X2CrNiMo18-14-3), AISI 316L
        2.16 WNr. 1.4452 (X13CrMnMoN18-14-3), P2000
        2.17 WNr. 1.4462 (X2CrNiMoN22-5-3)
        2.18 WNr. 1.4541 (X6CrNiTi18-10), AISI 321
        2.19 WNr. 1.4571 (X6CrNiMoTi17-12-2), AISI 316Ti, (V4A)
        2.20 WNr. 1.4581 (GX5CrNiMoNb19-11-2)
        2.21 WNr. 1.4841 (X15CrNiSi25-21, früher X15 CrNiSi25 20)
        2.22 WNr. 1.6582 (34CrNiMo6)
        2.23 WNr. 1.7218 (25CrMo4, früher Mo 25)

    UND JEDER hat eine andere Festigkeit! also unmöglich ohne eine Zerstörerische Zugfestigkeitsprüfung ein Gutachten zu erlangen ect. es müssten Chrashtests gemacht werden und und und.. Vlt. weiß ELIA ja was dadrüber? die Stellen ja auch den Bügel her? bzw. haben einen Heckbügel bauen lassen.

    Ebenfalls ist die Aussage "Wir garantieren jedoch nicht für die Eintragung des Produkts, bitte Kontaktieren Sie in solchen Fragen den TÜV-Prüfer Ihres Vertrauens vor dem Kauf!"

    Hier ist auch ganz interessant:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=27907


    totaler Kundenfang! das stand ebenfalls bei meinem Deflector.. habe darauf die Dekra angeschrieben und diese haben mir geantwortet das man OHNE jegliches Gutachten oder Materialgutachten keine Chance hat um eine Werkstoffprüfung herumzukommen.. wie gesagt scheiße Teuer sowas ect.

    und selbst WENN ihr einen TÜV findet der euch das so abnimmt wird das bestimmt nicht legal sein. Habe mich oft dadrüber informiert und es gibt wohl sehr viele Schwarze Schafe die einfach nur Stempeln und dich mit etwas mehr Geld dann zur Kasse bitten.
    • Marc1
  • #5 von Systemfehler am 21 Feb 2015
  • Das ding trägt keiner ein es sei den man findet einen 150 Euro Tüv oder kloppt richtig Asche rein für das Gutachten.
  • #6 von wolle58 am 21 Feb 2015

  •  Mit der Form könnte ich klarkommen,aber die übergestrichenen Schweißnähte sind wirklich geschmacksache--oder ?Hilft er denn vorne ???
  • #7 von Duster Prestige am 21 Feb 2015
  • Ich habe an einem Kurs gelernt das ein Prüfer verpflichtet ist einen umbau einzutragen. Deswegen gibt es ja den §21 der sowas zulässt. Sollte eine Eintragung nach §21 nicht gehen, muss der Prüfer begründen warum nach seiner Ansicht das nicht geht.

    Des weiteren reicht einem Prüfer ein vergleichsgutachten !!

    Die Preise richten sich je nach aufwand der Eintragung !!



    Der Schutzbügel oben bei dem eBay link würde ich schon gar nicht kaufen. Verarbeitung ist schlecht gemacht. Sehe aber auch keine Gefahr drin den nicht zu kaufen.
  • #8 von Marc1 am 21 Feb 2015

  • Des weiteren reicht einem Prüfer ein vergleichsgutachten !!


    Ein Verlgeichsgutachten?! wie willst du bitte wissen was für ein Material das GENAU ist?? Außerdem kann ein Vergleichsgutachten nur angewannt werden wenn es sich um den Gleichen Bügel am GLEICHEM AUTO Handelt.. alles andere KANN NICHT funktionieren weil es andere gegebenheiten sind! man KANN von einer Felge ein Gutachten für die Gleiche verwenden aber nicht einen anderen Bügel mit diesem vergleichen wenn NICHTMAL ein Materialgutachten beiliegt.. außerdem wird soweit ich das gelesen habe ein Materialgutachten gar nicht mehr Akzeptiert für eine Einzelabnahme.
    • Marc1
  • #9 von Duster Prestige am 21 Feb 2015
  • Ein Beispiel für ein Vergleichsgutachten.

    18 Zoll Alufelge ohne Gutachten aus der USA und ein Vergleichsgutachten von einer Alufelge RH aus Deutschland.

    Was benötigt der TÜV.
    Gewicht, Name, Größe, ET und welchen Reifen man fahren will. TÜV macht eine Prüfung im eingebauten zustand und trägt das ein unter §21 wenn alles OK ist. Es wird sogar seit 2014 Lichtbilder gemacht als Nachweis für die Prüfer !!
    Ich hatte mit sowas noch nie Probleme weil man einfach eine Regel befolgen muss und deswegen sagt der Prüfer ja bei mir geht das und ein anderer Nein geht nicht.

    Ich z.B. Fahre zum TÜV hin und zeig dem Prüfer 1 und dem Prüfer 2 ( ja zwei Personen ) das was ich mir kaufen möchte und frag dazu auch gleich, wie es ist mit der Eintragung ausschaut.

    Dann kauf ich mir das und mach einen Termin aus. Fahre zu dem besagten Termin hin und zeig denen das im nicht verbauten zustand. Danach mach ich einen Neuen Termin aus und zeig das im verbauten zustand. Dan wird das angeschaut, geprüft, beratschlagt und eingetragen.

    Gut ich will jetzt nicht sagen das immer alles eingetragen worden ist aber vieles wurde eingetragen wo manche Personen sich fragen, wie geht das und genau das ist der Punkt.

    Wo dann die aussage kommt, nicht Legal.








  • #10 von KioKai am 21 Feb 2015
  • Allein die Aussage "Es liegt kein Teilegutachten vor, was aber kein Problem beim TÜV darstellen sollte, da die Festigkeit bei Edelstahl-Anbauteilen unbestritten ist."

    ist total FALSCH!!
    ..........
    totaler Kundenfang! das stand ebenfalls bei meinem Deflector.. habe darauf die Dekra angeschrieben und diese haben mir geantwortet das man OHNE jegliches Gutachten oder Materialgutachten keine Chance hat um eine Werkstoffprüfung herumzukommen.. wie gesagt scheiße Teuer sowas ect.

    @Marc1,
    klasse, danke für deine Ausführung. Genau daher habe ich diesen Thread gestartet. Finde an dem Teil kann man schon auf den ersten Blick sehen das dies nimmer was werden kann. Sollte einfach mal ein Beispiel sein, was sich Verkäufer so herausnehmen, um derartige Teile, ohne Papiere zu verkaufen und oft dennoch genügend Ab.-/Umsatz zu machen.

    Gruß Kiokai /winke
  • #11 von Duster Prestige am 21 Feb 2015
  • Das steht im Link.

    Wir garantieren jedoch nicht für die Eintragung des Produkts, bitte Kontaktieren Sie in solchen Fragen den TÜV-Prüfer Ihres Vertrauens vor dem Kauf.



    Warum soll man das nicht Verkaufen dürfen wenn die Info dabei steht ?? Da gibt es noch ganz andere Sachen bei eBay. Die frage ist doch viel mehr, wer kauft das denn damit man sowas Verkaufen kann !!




  • #12 von Flip am 21 Feb 2015
  • Die frage ist doch viel mehr, wer kauft das denn damit man sowas Verkaufen kann !!

    Kannitverstaan!  /weissnich /nachdenk /weissnich
  • #13 von KnoedelDoedel am 21 Feb 2015
  • Der TÜV-Prüfer würde bei der Abnahme wohl vor Lachen in seine Grube fallen  /hahaha
  • #14 von Marc1 am 21 Feb 2015
  • Naja wenn ich überlege das der Typ wo ich den Bugdeflector kaufen wollte für 20 verschiedene Automarken so ein Teil anbietet und diese aus dem Ausland Hergestellt werden und HIER verkauft werden ohne jegliches Gutachten....  /nachdenk irgendwas muss da ja dran sein.. habe aber in der letzten zeit auch einen Nissan Navara gesehen mit genau so einem Deflector auf der Haube.. muss ich wohl demnächst mal anhalten und fragen  /crazy.
    • Marc1
  • #15 von Systemfehler am 21 Feb 2015
  • Also KnoedelDoedel sein Komentar "Antworten 12" finde ich am besten.... :D
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