Mit den fehlenden konkreten Quellen zu AHK-Fällen hast Du Recht...
Aber ehrlich hättest Du gedacht, dass mal ein Radfahrer eine Teilschuld nach einen an sich unverschuldetem VU bekommt, weil er keinen Helm trug und das auch keine Vorschrift ist?
Hast Du in einem Auto, welches keinen Gurt drin hat (Oldtimer) und keine Nachrüstpflicht besteht, trotzdem einen Gurt drinnen, musst Du den nach dem Gesetz nicht anlegen, es gibt kein Bußgeld, denn es handelt sich nicht um einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt.... ist er vorhanden und legst ihn nicht an und verunfallst... wird man Dich an dem Schaden beteiligen, denn der wäre geringer ausgefallen hättest Du den vorhandenen Gurt benutzt.
In HH wurde neulich ein Motorradfahrer wg. Fahrlässiger Tötung verurteilt, weil er mit dem Hosenbein an der Fußraste hängen blieb, stürzte und dabei einen Rentner umschubste, der an den Verletzungen am Kopf starb. Ob wohl es keine Pflicht gibt Motorradkleidung zu tragen, befand man die Hosen ungeeignet... und er hätte....
Ähnlich ist es mit der AHK, irgendwann wird jemand behaupten der Schaden wäre ohne AHK geringer ausgefallen und wenn Du die vorhandene Möglichkeit des demontieren nicht nutzt, wird es einen Richter geben der das so sieht und Dir sagt, warum sonst würde man eine AHK denn zum demontieren vorsehen? Doch klar um mögliche Schäden bei Nichtnutzung zu minimieren, nein macht doch keiner wegen der Asthetik.. wat´n Quatsch.
Egal, einfach mit im Auge haben oder nicht... Muss jeder wissen. Verdeckt die AHK das AKZ muss sie ab, wenn kein Anhänger dran ist, für solche Fahrzeuge sind soweit ich das weiß auch nur abnehmbare AHK zulässig.