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  • #1 von Globetrotter am 18 May 2010
  • Wer von euch hat ne AHK aus dem Zubehörhandel?
    Was hat die gekostet (ohne Montage)?
    Woher?

    danke :-)
  • #2 von Black13 am 18 May 2010
  • Leider noch keine gesichtet.  :'(
    Suche eine abnehmbare Anhängerkupplung.
  • #3 von Globetrotter am 18 May 2010
  • #4 von PAINTYBEAR am 18 May 2010
  • Schau mal da........
    http://www.ahk-preisbrecher.de/2003/enter.html
    Ach, Mist! Und ich lass mir vom Händler so ein überteuertes Teil andrehen.... /haeh :( >:(
  • #5 von Globetrotter am 18 May 2010
  • Mal sehen.....da werden sicher noch mehr Zubehörhersteller was bringen in den nächsten Wochen.

    Manchmal hat warten auch was für sich......ich liebe die lange Lieferzeit! ;-)
  • #6 von PAINTYBEAR am 18 May 2010

  • ......ja Paintybear ..... da waren wir beide wohl etwas schnell.....   /kopfstreichel

     :( :( :( :( :(

    neeee, eben nicht. Ich war zu schnell dabei und habe alternative Angebote noch gar nicht gefunden.
    PP: persönliches Pech :'(
  • #7 von Globetrotter am 19 May 2010
  • Die gibts auch erst seit paar Tagen da!!!
    Vorher hab ich da auch nix gefunden.........
  • #8 von Dusterfan am 27 May 2010
  • Guten Morgen /trinken
    mal eine andere Frage zum Thema Anhängerkupplung. Ist mir auf der Seite ahk-preisbrecher.de aufgefallen. Die schreiben dort folgendes:

    Bitte beachten Sie, dass zum Betrieb eines Anhängers bereits eine Anhängelast im Fahrzeugbrief vermerkt sein muss- bei Fahrzeugen ohne vermerkte Anhängelast ist diese über den Fahrzeughersteller vorab zu beantragen. Ohne eine Freigabe kann die Anhängevorrichtung montiert werden- ist jedoch nur für den Heckträgerbetrieb verwendbar.

    Ich gehe mal davon aus, das es bei Autos die direkt für den deutschen Markt produziert worden sind eingetragen ist, aber wie ist das wenn ich ein Auto habe das für den rümänischen Markt gebaut wurden ist (z.B. wenn ich ein Auto bei AutoAktiv in Leibzig bestelle)?

    Hat damit jemand Erfahrungen und oder kann event. mal in seinem Fahrzeugschein reinschauen  /haeh

    Danke schonmal . . .gruß Dusterfan
    • Dusterfan
  • #9 von DusterdCi110 am 27 May 2010
  • Ich denke mal das die Anhängelast vom Hersteller überall gleich angegeben ist.
    Und dein Fahrzeug bekommt ja einen dt. Fahrzeugschein, da wird die bestimmt eingetragen sein
    Ansonsten kannst du AutoAktiv ja mal ne E-Mail schicken und nachfragen.
  • #10 von tomruevel am 27 May 2010
  • Moin,

    in dem COC Papier sind ja allerlei Angaben eingetragen.
    U.a. auch die Anhängelast.
    Und ein Teil dieser Angaben wird in die Zulassungebescheiniguungen übernommen.
  • #11 von norwac am 27 May 2010
  • Guten Morgen /trinken
    mal eine andere Frage zum Thema Anhängerkupplung. Ist mir auf der Seite ahk-preisbrecher.de aufgefallen. Die schreiben dort folgendes:

    Bitte beachten Sie, dass zum Betrieb eines Anhängers bereits eine Anhängelast im Fahrzeugbrief vermerkt sein muss- bei Fahrzeugen ohne vermerkte Anhängelast ist diese über den Fahrzeughersteller vorab zu beantragen. Ohne eine Freigabe kann die Anhängevorrichtung montiert werden- ist jedoch nur für den Heckträgerbetrieb verwendbar.

    Ich gehe mal davon aus, das es bei Autos die direkt für den deutschen Markt produziert worden sind eingetragen ist, aber wie ist das wenn ich ein Auto habe das für den rümänischen Markt gebaut wurden ist (z.B. wenn ich ein Auto bei AutoAktiv in Leibzig bestelle)?

    Hat damit jemand Erfahrungen und oder kann event. mal in seinem Fahrzeugschein reinschauen  /haeh

    Danke schonmal . . .gruß Dusterfan


    Hallo,

    ich habe hier gerade beide Fahrzeugscheine vorliegen : Logan mit AH ab Werk über Renault D und Duster über Autoaktiv in L:

    In beiden ist keine AH eingetragen, lediglich unter O die zulässige Anhängelast gebremst und ungebremst.

    Gruß Norbert
    • norwac
  • #12 von Oimel am 27 May 2010
  • das reicht doch die anhängelast
    ahk wird noch vom tüv mann nach montage abgenommen und in papiere eingetragen wenn sie später angebaut wird
    so wars jedenfalls beim opel wo ich die nachträglich anbauen lassen hab
  • #13 von DusterdCi110 am 28 May 2010
  • Wenn die Anhängerkupplung montiert ist, musst du damit zum TüV und der trägt die dann in den Fahrzeugschein ein. Natürlich erst nachdem er sich von der ordnungsgemäßen Befestigung der AHK unter dem Fahrzeug überzeugt hat.
  • #14 von Wichtel666 am 28 May 2010
  • Wenn die Anhängerkupplung montiert ist, musst du damit zum TüV und der trägt die dann in den Fahrzeugschein ein. Natürlich erst nachdem er sich von der ordnungsgemäßen Befestigung der AHK unter dem Fahrzeug überzeugt hat.

    Nein muß ma nicht, es ist nicht mehr wie früher! Bei einer AHK reicht es aus wenn man die ABE mitführt!

    Nach dem Einbau einer Anhängerkupplung mit e-Prüfzeichen oder nat. ABG ist eine Änderungsabnahme gem. §19 StVZO nicht erforderlich aber möglich.
    Nur bei einem Vollgutachten nach §21 StVZO muss der aaS die montierte AHK unter Feld 22 dokumentieren.

    Im Falle des nachträglichen Einbaus ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

    Kann mir einer die Anhängehöhe beim Duster nennen?
  • #15 von Oimel am 28 May 2010
  • Ich hab immer alles eintragen lassen bei meinen alten auto hat mann ruhe mit der polizeikontrolle
    weil bei den ganzen abe s schaut doch keine schw..n durch vorallem nicht die polizei
     hat ich immer theater wenn da das büchlein mit den abe s vorgeholt hatte
    wenn in den papieren drin ist ruhe

    kleiner tipp noch wenn man mehre sachen eintragen lassen will
    sammeln und alles auf einmal in der zulassungstelle eintragen lassen spart bearbbeitungsgebühr als wenn alles einzeln nachgetragen wird
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