Autor Thema: Anhängerkupplung  (Gelesen 303920 mal)

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Offline Globetrotter

Anhängerkupplung
« am: 18. Mai 2010, 08:50:27 »
Wer von euch hat ne AHK aus dem Zubehörhandel?
Was hat die gekostet (ohne Montage)?
Woher?

danke :-)
Duster \"Laureate\", 4x4, 1,5dCi, 110PS, Mahagonibraunmetallic, Mittelarmlehne, Lederlenkrad, AHK, ESP, Platin P53 mattschwarz mit 235/60-16 Geolandar A/T-S, Hofmann Spurplattn 18mm/24mm, stark getönte Scheiben, 3cm H&R Höherlegung
 

Offline Black13

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #1 am: 18. Mai 2010, 09:08:37 »
Leider noch keine gesichtet.  :'(
Suche eine abnehmbare Anhängerkupplung.


Bestellt: Duster Laureate 4x2 1.6 16V 110 77 kW (105 PS) in Arktis-Weiß + Lederlenkrad
Alufelgen Platin P53 Black-Matt 17 Zoll ET40 mit Pirelli P7 215/55 R17 98W
Radio: Zenec ZE-MC 172 Lautsprecher Hinten: Audio System CO130Plus Vorne: Audio System Radion 130  Navi: TomTom xl IQ Edition Europa
 

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #1 am: 18. Mai 2010, 09:08:37 »

Offline Globetrotter

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #2 am: 18. Mai 2010, 09:27:45 »
Duster \"Laureate\", 4x4, 1,5dCi, 110PS, Mahagonibraunmetallic, Mittelarmlehne, Lederlenkrad, AHK, ESP, Platin P53 mattschwarz mit 235/60-16 Geolandar A/T-S, Hofmann Spurplattn 18mm/24mm, stark getönte Scheiben, 3cm H&R Höherlegung
 

Offline PAINTYBEAR

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #3 am: 18. Mai 2010, 12:38:10 »
Schau mal da........
http://www.ahk-preisbrecher.de/2003/enter.html
Ach, Mist! Und ich lass mir vom Händler so ein überteuertes Teil andrehen.... /haeh :( >:(
Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung.
 

Offline Globetrotter

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #4 am: 18. Mai 2010, 12:58:12 »
Mal sehen.....da werden sicher noch mehr Zubehörhersteller was bringen in den nächsten Wochen.

Manchmal hat warten auch was für sich......ich liebe die lange Lieferzeit! ;-)
Duster \"Laureate\", 4x4, 1,5dCi, 110PS, Mahagonibraunmetallic, Mittelarmlehne, Lederlenkrad, AHK, ESP, Platin P53 mattschwarz mit 235/60-16 Geolandar A/T-S, Hofmann Spurplattn 18mm/24mm, stark getönte Scheiben, 3cm H&R Höherlegung
 

Offline PAINTYBEAR

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #5 am: 18. Mai 2010, 21:34:40 »

......ja Paintybear ..... da waren wir beide wohl etwas schnell.....   /kopfstreichel

 :( :( :( :( :(

neeee, eben nicht. Ich war zu schnell dabei und habe alternative Angebote noch gar nicht gefunden.
PP: persönliches Pech :'(
Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung.
 

Offline Globetrotter

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #6 am: 19. Mai 2010, 08:24:13 »
Die gibts auch erst seit paar Tagen da!!!
Vorher hab ich da auch nix gefunden.........
Duster \"Laureate\", 4x4, 1,5dCi, 110PS, Mahagonibraunmetallic, Mittelarmlehne, Lederlenkrad, AHK, ESP, Platin P53 mattschwarz mit 235/60-16 Geolandar A/T-S, Hofmann Spurplattn 18mm/24mm, stark getönte Scheiben, 3cm H&R Höherlegung
 

Dusterfan

  • Gast
Re:Anhängerkupplung
« Antwort #7 am: 27. Mai 2010, 01:34:24 »
Guten Morgen /trinken
mal eine andere Frage zum Thema Anhängerkupplung. Ist mir auf der Seite ahk-preisbrecher.de aufgefallen. Die schreiben dort folgendes:

Bitte beachten Sie, dass zum Betrieb eines Anhängers bereits eine Anhängelast im Fahrzeugbrief vermerkt sein muss- bei Fahrzeugen ohne vermerkte Anhängelast ist diese über den Fahrzeughersteller vorab zu beantragen. Ohne eine Freigabe kann die Anhängevorrichtung montiert werden- ist jedoch nur für den Heckträgerbetrieb verwendbar.

Ich gehe mal davon aus, das es bei Autos die direkt für den deutschen Markt produziert worden sind eingetragen ist, aber wie ist das wenn ich ein Auto habe das für den rümänischen Markt gebaut wurden ist (z.B. wenn ich ein Auto bei AutoAktiv in Leibzig bestelle)?

Hat damit jemand Erfahrungen und oder kann event. mal in seinem Fahrzeugschein reinschauen  /haeh

Danke schonmal . . .gruß Dusterfan
 

Offline DusterdCi110

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #8 am: 27. Mai 2010, 08:04:10 »
Ich denke mal das die Anhängelast vom Hersteller überall gleich angegeben ist.
Und dein Fahrzeug bekommt ja einen dt. Fahrzeugschein, da wird die bestimmt eingetragen sein
Ansonsten kannst du AutoAktiv ja mal ne E-Mail schicken und nachfragen.
Es grüßt freundlich,

Dennis
 

Offline tomruevel

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #9 am: 27. Mai 2010, 09:16:05 »
Moin,

in dem COC Papier sind ja allerlei Angaben eingetragen.
U.a. auch die Anhängelast.
Und ein Teil dieser Angaben wird in die Zulassungebescheiniguungen übernommen.
Grüsse
Thomas

 

norwac

  • Gast
Re:Anhängerkupplung
« Antwort #10 am: 27. Mai 2010, 20:36:51 »
Guten Morgen /trinken
mal eine andere Frage zum Thema Anhängerkupplung. Ist mir auf der Seite ahk-preisbrecher.de aufgefallen. Die schreiben dort folgendes:

Bitte beachten Sie, dass zum Betrieb eines Anhängers bereits eine Anhängelast im Fahrzeugbrief vermerkt sein muss- bei Fahrzeugen ohne vermerkte Anhängelast ist diese über den Fahrzeughersteller vorab zu beantragen. Ohne eine Freigabe kann die Anhängevorrichtung montiert werden- ist jedoch nur für den Heckträgerbetrieb verwendbar.

Ich gehe mal davon aus, das es bei Autos die direkt für den deutschen Markt produziert worden sind eingetragen ist, aber wie ist das wenn ich ein Auto habe das für den rümänischen Markt gebaut wurden ist (z.B. wenn ich ein Auto bei AutoAktiv in Leibzig bestelle)?

Hat damit jemand Erfahrungen und oder kann event. mal in seinem Fahrzeugschein reinschauen  /haeh

Danke schonmal . . .gruß Dusterfan


Hallo,

ich habe hier gerade beide Fahrzeugscheine vorliegen : Logan mit AH ab Werk über Renault D und Duster über Autoaktiv in L:

In beiden ist keine AH eingetragen, lediglich unter O die zulässige Anhängelast gebremst und ungebremst.

Gruß Norbert
 

Offline Oimel

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #11 am: 27. Mai 2010, 20:42:19 »
das reicht doch die anhängelast
ahk wird noch vom tüv mann nach montage abgenommen und in papiere eingetragen wenn sie später angebaut wird
so wars jedenfalls beim opel wo ich die nachträglich anbauen lassen hab
RFK, Original AHK + H&R 30mm, Höherlegungsfedern, Spurverbreiterung 24mm+30mm, AT Reifen General Grabber AT²
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Mfg Thomas
 

Offline DusterdCi110

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #12 am: 28. Mai 2010, 10:21:34 »
Wenn die Anhängerkupplung montiert ist, musst du damit zum TüV und der trägt die dann in den Fahrzeugschein ein. Natürlich erst nachdem er sich von der ordnungsgemäßen Befestigung der AHK unter dem Fahrzeug überzeugt hat.
Es grüßt freundlich,

Dennis
 

Offline Wichtel666

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #13 am: 28. Mai 2010, 10:59:23 »
Wenn die Anhängerkupplung montiert ist, musst du damit zum TüV und der trägt die dann in den Fahrzeugschein ein. Natürlich erst nachdem er sich von der ordnungsgemäßen Befestigung der AHK unter dem Fahrzeug überzeugt hat.

Nein muß ma nicht, es ist nicht mehr wie früher! Bei einer AHK reicht es aus wenn man die ABE mitführt!

Nach dem Einbau einer Anhängerkupplung mit e-Prüfzeichen oder nat. ABG ist eine Änderungsabnahme gem. §19 StVZO nicht erforderlich aber möglich.
Nur bei einem Vollgutachten nach §21 StVZO muss der aaS die montierte AHK unter Feld 22 dokumentieren.

Im Falle des nachträglichen Einbaus ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

Kann mir einer die Anhängehöhe beim Duster nennen?
 

Offline Oimel

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #14 am: 28. Mai 2010, 11:05:09 »
Ich hab immer alles eintragen lassen bei meinen alten auto hat mann ruhe mit der polizeikontrolle
weil bei den ganzen abe s schaut doch keine schw..n durch vorallem nicht die polizei
 hat ich immer theater wenn da das büchlein mit den abe s vorgeholt hatte
wenn in den papieren drin ist ruhe

kleiner tipp noch wenn man mehre sachen eintragen lassen will
sammeln und alles auf einmal in der zulassungstelle eintragen lassen spart bearbbeitungsgebühr als wenn alles einzeln nachgetragen wird
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Mfg Thomas
 

DUSTERcommunity.de

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #14 am: 28. Mai 2010, 11:05:09 »