Guten Morgen

mal eine andere Frage zum Thema Anhängerkupplung. Ist mir auf der Seite ahk-preisbrecher.de aufgefallen. Die schreiben dort folgendes:
Bitte beachten Sie, dass zum Betrieb eines Anhängers bereits eine Anhängelast im Fahrzeugbrief vermerkt sein muss- bei Fahrzeugen ohne vermerkte Anhängelast ist diese über den Fahrzeughersteller vorab zu beantragen. Ohne eine Freigabe kann die Anhängevorrichtung montiert werden- ist jedoch nur für den Heckträgerbetrieb verwendbar.
Ich gehe mal davon aus, das es bei Autos die direkt für den deutschen Markt produziert worden sind eingetragen ist, aber wie ist das wenn ich ein Auto habe das für den rümänischen Markt gebaut wurden ist (z.B. wenn ich ein Auto bei AutoAktiv in Leibzig bestelle)?
Hat damit jemand Erfahrungen und oder kann event. mal in seinem Fahrzeugschein reinschauen

Danke schonmal . . .gruß Dusterfan