Na, jetzt ist die Verwirrung ja komplett.

Ich habe mir mal die EG-Betriebserlaubnis angeschaut. Eintragung ist ja nicht notwendig. Dort wird für die Befestigung auf Anhang B verwiesen. Anhang B wiederum konnte ich nicht finden. Das PDF mit dem Namen "Teil 2" dürfte es ja nicht sein, da die ABE von einer Luxemburgischen "Societe ..." ausgestellt ist, während die Montageanleitung Teil 1 und Teil 2 von der Firma selbst ausgestellt sind. Welche Schrauben mitgeliefert, oder im Bauhaus erworben werden können, interessiert im Falle niemanden, am Ende bleibt immer nur die ABE oder eben eine ordnungsgemäße Eintragung relevant.
Ich habe mich innerlich ehrlich gesagt schon von einem Frontbügel getrennt. Scheint mir irgendwie zu undurchsichtig und risikobehaftet...

Oder ich muss mal zum TÜV und dort persönlich und unverbindlich nachfragen... Aber ehrlich gesagt ist mir die Lust dazu vergangen. Kommt der komplette Unterbodenschutzsatz eben etwas früher dran
