Da hast Du Recht - mein Beitrag stellt die Realität vereinfacht dar. Genauer definiert geht es darum, ob Zubehör dauerhaft fest mit dem Kfz verbunden ist. Deswegen brauchen Dachboxen auch keine ABE oder Eintragung - sie sind per Definition wieder entfernbar (Windwiderstand usw).
Tatsächlich muss weniger eingetragen werden, als viele glauben. Selbst der komplette Dachträger meines Samurai ist ABE und eintragungsfrei, weil mit mitgeführtem 13er Schlüssel entfernbar. Das habe ich mündlich vom TÜV Prüfer bestätigt (und TÜV) bekommen. Anbei ein baugleicher Dachaufbau zur Illustration. Der TÜV Prüfer hat den Aufbau als Dachkorb gewertet, was selbst mich überrascht hatte. Wie auch immer: Gestempelt ohne Beanstandungen

Räder kann ich eindeutig mit Bordmitteln abbauen; Dacia selber liefert das Werkzeug mit. Trotzdem müssen Räder genehmigt sein (ABE/Eintragung). Die Räder sind halt kein Zubehör, sondern Teil des Wagens. Du brauchst also nicht als Proof of Concept Deinen Wagen mit Bordmitteln zu zerlegen

Der Antec Bügel ist nicht zum regelmässigen Abbau gedacht, daher gilt er wohl als dauerhaft fest verbunden (so wie ich meinen Dach"korb" auch verstanden hätte). Damit ist eine ABE / Eintragung fällig.
Der hier betrachtete Winterwindschutz sollte ebenfalls als "nicht dauerhaft" gelten, da er ja bei wärmeren Temperaturen runter muss. Im Gegensatz zum Bügel und zum Dachkorb verändert er auch nicht die Fahrzeugmasse. Ich würde ihn also genauso wie einen Fuchsschwanz nicht eintragen lassen. Letztendlich wird es aber wohl im Auge des (Polizei/TÜV) Betrachters liegen; eine unwiderlegbare Argumentationskette pro Eintragungsfrei sehe ich nicht.