Etwas älter aber ist rein rechtlich genauso absichernd wie der Text darüber.
an dem Video stosse ich mich mal gewaltig.
a) nein, es ist nicht VERBOTEN seine Dashcam zu bedienen, genauso wenig wie Radio, Navi oder Kamm.
2) lediglich "handy und smartphone" nutzung, solange man sie dazu "in der hand halten muss". Halterung in den Wagen und gut.
III) die reine aufzeichnung, das photographieren, ist keine verletzung persoenlicher rechte, das "recht am eigenen bild" etc. hat damit erst mal nix zu tun
vier) aufzeichnung und ueberwachung sind 2 Paar Stiefel
problematisch werden aufnahmen, egal ob photo oder video erst bei der veroeffentlichung. da entscheidet sich, ob rechte verletzt werden.
dies bezieht sich auf den oeffentlichen raum, denn "ey die photos aus der damensaune mach ich ja nur fuer mich alleine" ist keine adaequate ausrede.
