Seiten:
Actions
  • #1 von OTH am 10 Jun 2017
  • Hallo,
    nachdem meine Bestellung für den "BlackShadow" jetzt schon fast 4 Wochen her ist habe ich mir überlegt eventuell noch die Rückfahrkamera zu ordern. Weiß jemand ob eine Änderung in der Konfiguration nach der Bestellung noch möglich ist?

    Grüße....
    • OTH
  • #2 von Hermsch am 10 Jun 2017
  • Das eifachste ist, du rufst beim Händler an oder fährst persönlich vorbei...

    ab nem bestimmten Punkt in der Schlange steht dein auto im system als "nicht mehr änderbar".

    Kann dir aber eben nur der Händler sagen
  • #3 von OTH am 11 Jun 2017
  • Hallo,
    danke für den Hinweis. Werd ich gleich morgen tun.
    Ich hoffe es ist noch nicht zu spät.

    Grüße
    • OTH
  • #4 von KioKai am 11 Jun 2017
  • Ich hoffe es ist noch nicht zu spät.


    das wünsche ich dir  :daumen, denn die Nachrüstung wird in jedem Fall die 200€ übersteigen
  • #5 von OTH am 11 Jun 2017
  • ...das wollte ich eben vermeiden...
    • OTH
  • #6 von Longhorn am 13 Jun 2017
  • Moinsens!
    Wir wollten uns eigentlich auch die Kamera holen - haben wir dann aber doch gelassen, weil:
    lt. Konfig. kostet die 200€ (?!), jedoch plus Montage, und eben diese Montagekosten (Kamera wird nach Auslieferung an den Händler erst vom Händler/Werkstatt montiert) sind nicht unerheblich.
    Es sollte daher Wurscht sein ob die Kamera mit konfiguriert wurde, da sie sowieso erst nachträglich montiert wird...
    Soweit MEINE Infos... /weissnich

    En schiene Tach noch!
    • Longhorn
  • #7 von KioKai am 13 Jun 2017
  • Es sollte daher Wurscht sein ob die Kamera mit konfiguriert wurde, da sie sowieso erst nachträglich montiert wird...
    Soweit MEINE Infos... /weissnich


    Ist es aber leider nicht, weil ein wichtiges Kabel fehlt das, im Nachgang gezogen, sehr teuer wird ;)
  • #8 von Longhorn am 13 Jun 2017
  • Dieses Kabel wird also, wenn Kamera von Vorhinein konfiguriert, im Werk bereits gezogen und die Kamera aber erst im Autohaus montiert?? Unser AH hat uns gesagt, dass man die Kamera auch nachträglich noch montieren kann (ist ja kein Problem) und die Montagekosten dieselben seien... /nachdenk
    • Longhorn
  • #9 von KioKai am 13 Jun 2017
  • Dieses Kabel wird also, wenn Kamera von Vorhinein konfiguriert, im Werk bereits gezogen und die Kamera aber erst im Autohaus montiert?? Unser AH hat uns gesagt, dass man die Kamera auch nachträglich noch montieren kann (ist ja kein Problem) und die Montagekosten dieselben seien... /nachdenk

    das kann gut sein, wenn der Kabelsatz, beim 2017er, gleich entsprechend von vorn nach hinten ergänzt wurde.  /nachdenk
  • #10 von Longhorn am 13 Jun 2017
  • Wieder was gelernt...
    Dann solltet der liebe OTH einfach mal seinen freundlichen Fragen und uns Aufklären - eventuell lassen wir dann Big Brother auch noch nachrüsten
    • Longhorn
  • #11 von OTH am 13 Jun 2017
  • Hallo,
    habe heute einen Anruf vom AH bekommen. Änderung der Konfiguration leider nicht mehr möglich. Mir wurde aber gesagt das es dafür einen Bausatz zum nachrüsten gibt. Über eventuelle Kosten für den nachträglichen Einbau werde ich mich beim Dacia-Tag am 24.06. informieren.
    Lt. Konfigurator auf der Dacia HP soll die Kamera 150,-€ kosten. Mal abwarten....
    • OTH
  • #12 von KioKai am 14 Jun 2017
  • Lt. Konfigurator auf der Dacia HP soll die Kamera 150,-€ kosten. Mal abwarten....


    abwarten würde ich nicht.  /nachdenk Dann besser konfigurieren, als zu hoffen das der Heckklappengriff für die CAM vorgerüstet ist, die Leitung sich bereits in der Heckklappe befindet, die Aktivierung im MediaNAV und die Montage der CAM für 50€ zu bekommen ist.
  • #13 von Arsenox am 21 Aug 2018
  • It is not a bad idea that we will help each other in finding more information.
  • #14 von lillifit3 am 04 Dec 2018
  • Vielleicht ein paar grundsätzliche Hinweise zum Webkonfigurator.
    1. Dieser Konfigurator erhebt nicht den Anspruch der einzig wahre zu sein.
    2. Der 'Konfigurator' beim Autohändler erfüllt diesen Anspruch, da er Voraussetzung für die Erfüllung eines gültigen Kaufvertrages ist.
    3. Es können Unterschiede bei beiden Konfiguratoren auftreten.
    4. Für das AH ist immer der maßgegblich, was in seinem Konfigurator steht.
    5. Die Verbrauchererwartungen an einen solchen Konfigurator im Web sollten grundsätzlich nicht zu hoch sein.
    6. Mögliche Preise, die in dem Konfigurator im Web erscheinen, erheben keinen Rechtsanspruch auf Verbindlichkeit, sie stellen eher eine Orientierungsgröße dar. Es fehlen ja noch ein paar Faktoren wie zum Beispiel Aufbereitung, Transport etc.
    7. Der Kaufpreis eines Fahrzeugs wird im AH(in der Regel) ermittelt.
    8. In den AGBs stehen Klauseln wie technische Änderungen vorbehalten etc. Diese beziehen sich nicht nur auf das Fahrzeug sondern auch auf die Webseitengestaltung. Hier können durchaus auch Unterschiede zum real life auftreten.
    9. Änderungen werden erst rechtswirksam, wenn sie mit dem AH, meist schriftlich, abgeklärt worden sind.
    10. Diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch vollständig, richtig, nur in der Reihenfolge richtig zu sein und/oder korrekt verfasst worden zu sein.

    Ich bitte um entsprechende Mitarbeit.
Seiten:
Actions