Die Leistungsabwicklung in Garantiefällen muss nicht immer im Zusammenhang mit Rückrufen stehen.
In meinem Fall kam es bereits beim bestellenden Händler im Prag zu einer Nachbesserung, der Turbolader wurde getauscht. Eine zweite
Nachbesserung war dann das Motor-Update in Kaltenkirchen. Ich denke das ein Rückruf, wenn es nicht zu einer Halteranfrage
über die Zulassungsstellen kommt, stets an den Erstbesteller geht, also dem Händler im EU-Ausland.