Ich meine, der Fachbegriff wäre "In Verzug setzen", und dann eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen, z.B. die von Kiokai erwähnten zwei Wochen, sowie den Rücktritt vom Vertrag im Falle der Nichterfüllung durch den Händler ankündigen.
Da die meisten Bestellungen nur einen unverbindlichen Liefertermin nennen, ist der Käufer im Allgemeinen schlecht gestellt. Viele Händler akzeptieren aber ein Storno, da sie die Wagen auch so recht schnell verkaufen können. Ob es bei einem Diesel auch so ist? Mag vom Händler abhängen.