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Wenn dann noch empfohlen wird, am Sitz irgendwelche Stecker abzuziehen, geht es von "fahrlässig"
ganz schnell in Richtung "vorsätzlich"
Da es wohl "im Bergwerk" um berufliche Tätigkeit geht, kann es im Schadensfall bis zur Ablehnung
von Versorgungsansprüchen durch die Berufsgenossenschaft kommen!
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Ich vermisse bei Berichten über Unfälle mit "die Person wurde aus dem Fahrzeug geschleudert" immer den
ergänzenden Text "Hätte überlebt wäre die Person angeschnallt gewesen".
"empfohlen" wird hier ersteinmal gar nichts.
Dieser Stecker ist nur an den Soziussitzen zu finden und der FAHRER ist damit in der Pflicht seine Passagiere aufzufordern sich anzuschnallen und hat Dies auch zu kontrollieren.
Bezogen auf die Fortbewegung unter Tage ist desweiteren zu sagen : meist Schrittgeschwindigkeit und alle 20 Meter raus aus dem Fahrzeug, Gurt ist da eher doof.
Selbst auf den Befahrungsfahrzeugen sind die hinteren Sitze nicht gurtgesichert , die Vmax beträgt in diesem Fall ( von der Betriebsführung vorgegeben) 20 km/h
Wie geschrieben , bei längeren Strecken wird sich angeschnallt, speziell die Fahrzeugführer sind dementsprechend angewiesen und werden, wenn das nicht eingehalten wird, empfindlich sanktioniert.
Es geht um das "was man machen KANN" und nicht um das "was man machen DARF", das Gros der Leser hat die Volljährigkeit erreicht und es ist zu erwarten daß sie Gut und Böse grundsätzlich unterscheiden können.
Daß es sich im öffentlichen Straßenverkehr verbietet ohne Gurt herumzufahren sollte in der heutigen Zeit selbstverständlich sein.