Autor Thema: AHK Anhänglast  (Gelesen 2280 mal)

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Offline Nicodemos

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AHK Anhänglast
« am: 02. Januar 2024, 20:49:51 »
Hallöchen,

Ich suche jemanden von euch der einen Duster Diesel fährt und 1800 Kilo Anhänglast hat und bereit wäre mir eine Kopie von der Zulassung zukommen zu lassen. Ich würde es gern Mal ganz blöd beim TÜV probieren mit die 1800 eintragen zu lassen. Ich weiß, das es Gutachten gibt mit denen ich auch als 4x2 das eingetragen bekomme, aber ich bin nicht bereit dafür 500 Euro auszugeben. Ich will ja gar nicht dauernd mit schweren Anhängern zu fahren, aber ich hab einen Oldi, für den die einzige Spezialwerkstatt knapp 200km entfernt ist. Also zu weit um den kleinen mit dem ADAC abschleppen zu lassen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einer von euch helfen kann.

Lieben Gruß Nico
 

Offline Nicodemos

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Re: AHK Anhänglast
« Antwort #1 am: 07. Januar 2024, 00:43:14 »
Ich muss das mal nach oben schieben. Gibt's hier niemanden der 1800 Kilo als Anhänglast eingetragen hat und bereit wäre mir eine Kopie seiner Zulassung zu geben? Würde mich sehr freuen
 

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Re: AHK Anhänglast
« Antwort #1 am: 07. Januar 2024, 00:43:14 »

Offline Drupi

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Re: AHK Anhänglast
« Antwort #2 am: 07. Januar 2024, 08:57:26 »
Ich vermute mal das du hier in der Community kaum jemanden findest der das mal gemacht hat. Dafür lesen das einfach zu wenige.
In der Nachbarcommunity kann es allerdings passieren dass die dich mit Kommentaren "für und wider Anhängerlast" überschütten.
Das Beste wäre es aber, einfach mal beim TÜV nachzufragen welche Sachen man machen muss um 1800kg eintragen zu lassen.
Dann bist du auf der sicheren Seite und bekommst keine Probleme wenn du das ohne vorher zu fragen so etwas machst.
In diesen Fällen ist es einfach so das da jeder TÜVprüfer  manchmal seine eigene Meinung hat.
 
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Offline tomruevel

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Re: AHK Anhänglast
« Antwort #3 am: 07. Januar 2024, 23:00:20 »
Moin,

es muß einem jemand bescheiinigen dass das geht.
Dieser jemand benötigt dafür Angaben zum Fahrzeug (u.a. Identnummer), Gewichte und Angaben zur AHK (D-Wert).

Damit bekommt man dann ein Gutachten inwiefern das rechtlich geht.
Also mit zugelassener Anhängelast, Steigungsmaxima, Gesamtzuggewicht.
Dieses Gutachten paßt also nur für das angegebene Fahrzeug.
D.h. ein Gutachten von einem anderen Fahrzeug ist nutzlos.

Achja, und der jemand lässt sich das bezahlen.

Die Firma SK macht sowas.
Grüsse
Thomas

 

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Re: AHK Anhänglast
« Antwort #3 am: 07. Januar 2024, 23:00:20 »