Moin,
diese generellen Ausnahmen nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO zu dem Wochenendfahrverbot
können erteilt werden.
Nach meinem Kenntnisstand haben das NRW, NDS, HB und evtl. noch andere gemacht. Bayern allerdings nicht.
Und die Geschichte mit der Geschwindigkeitsbegrenzung 90km/h für bestimmte Fahrzeuge.
Die gibts ja wohl nicht in einem Gesetzezstext.
Was es aber sehr wohl gibt ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge über 3,5T. Und zwar auf 80km/h ausserorts.
Davon sind alle betroffen ausser PKW, KOM, Wohnmobile. KOM und Wohnmobile dürfen 100km/h unter bestimmten Voraussetzungen.
Kraftfahrzeuge, die darunter liegen, auch LKW, dürfen schneller.
Der Duster als LKW darf am Wochende fahren, da unter 7,5T
Der Duster als LKW darf
mit Anhänger am Wochenende
nicht fahren, weil eben
LKW mit Anhänger unabhängig vom Gewicht des ziehenden LKW nicht fahren dürfen.
Wer es immer noch nicht glauben möchte darf sich hier gerne mal einlesen:
Camperpoint, SonntagsfahrverbotInteressant sind vor allem die Beiträge von Lofottrol und anrape, beides Fahrlehrer, die vermutlich wissen wovon sie schreiben