@Wirbel
Hast du nie verlauten lassen, das du Anwältin bist, oder deine Visitenkarte hinterlassen, wo es drauf steht???
Dann würden sie dich doch nur noch mit Samt-Handschuhen behandeln. 
Neee, so bin ich nicht drauf !! Ich lauf ja nicht durch die Gegend und sage: VORSICHT Fräulein/Freundchen....bin Anwältin, also mal schön locker in de Knie und aufgepaßt, was de sachst

Ich habe dem AH gesagt: also so nicht !! Wir haben einen schriftlichen Vertrag, der uns BEIDE bindet! Des Weiteren steht in keiner Klausel, dass ich mit meiner Unterschrift einer Preiserhöhung konkludent zustimme ! Abgesehen davon, würde dies selbst dann nicht gelten, da Sie mir die AGB's einfach dazu gepinnt haben, ohne mich als Verbraucher direkt auf die AGB's hinzuweisen, welches jedoch Ihre Pflicht ist !
Mit samthndschuhen anfassen !?!?

Wo denkst Du hin ? Die meinen noch, dass se mehr Ahnung vom Kaufrecht haben als ich, die sich das jahrelang unter größtmöglichem Spaßentzug einhämmern durfte !
Ich halte gern zu Anfang den Ball flach und gebe mich nicht zu erkennen, wenn es nicht absolut notwendig wird.
Ich bin ja fair und gebe ihm die Chance seinen Schwachsinn zu berichtigen. Sollte er nicht zur Besinnung kommen, wird ein eindeutig anderer Wind wehen !!

Das noch an sich haltende Lüftchen
