du bezahlst den preis wofür du unterschrieben hast im kaufvertrag ! dein AH bzw dacia können jetzt nicht nachträglich geld einfordern !
alles easy 
beste grüsse chris
da widerspreche ich.
kommt drauf an, was im kaufvertrag steht.
preiserhöhungen sind vom besteller zu tragen.( nach 4 monaten)
steht bei mir so im vertrag und in den allg. geschäftsbestimmunen..
damit sind keine preiserhöhungen des ah gemeint, sondern die von dacia.
wenn die erhöhung in die lieferzeit( länger als 4 monaten) fällt, hat der besteller diese zu tragen, wenn es so im kaufvertrag, oder
in den allg. geschäftsbedingungen steht.
ein kleiner auszug aus den allg. geschäftsbed.
Nach Ablauf von 4 Monaten gilt der vereinbarte Kaufpreis, zuzüglich einer eventuell angefallenen Preiserhöhung des Herstellers oder Lieferanten von dem die fa. xxxxxxxxx das Fahrzeug bezieht. Die Preiserhöhung muss in diesem Fall durch ein offizielles Schreiben des Herstellers oder Lieferanten dem Käufer nachgewiesen werden.