Da hier ja heiss diskutiert wird, ob der Händler die Möglichkeit hat, Preiserhöhungen während der Lieferzeit des Neuwagens an den Kunden weiterzureichen und das so im Kleingedruckten des Kaufvertrages stehen soll, habe ich mir heute noch mal meinen "Kaufvertrag" etwas näher angeschaut.
Ich weiss nicht wie der Kaufvertrag bei Euch aussieht, aber ich habe festgestellt, dass ich überhaupt keinen habe!
Bei mir bestehen die Unterlagen über den Fahrzeugkauf aus einer verbindlichen Bestellung und aus einer Rechnung. Die verbindliche Bestellung wurde aus der Firmensoftware ausgedruckt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben. Sie enthält die persönlichen Daten des Käufers und eine genaue Fahrzeugbeschreibung (Grundmodell + Zusatzausstattung) sowie dem dafür vorgesehenen Preis. Desweiteren sind noch zwei Blätter mit den Neuwagen-Verkaufsbedingungen angeheftet. Diese müssen ein Standartwerk sein, denn es handelt sich um, ich zitiere: "Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK), des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA) und des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e. V. (VDIK)" Stand Mai 2008.
Hierin werden alle möglichen Dinge behandelt, wie Lieferung/Lieferverzug, Sachmängel, Haftung und sogar der Punkt Zahlung behandelt, wobei hieraus aber nicht zu entnehmen ist, das ein sich während der Lieferzeit erhöhter Kaufpreis durch den Käufer zu tragen ist!
Wie schon Eifellaner erwähnt steht unter Punkt II Preise lediglich: "..."
Zumindest scheint das (wie ich dem Post von Eifelaner entnehme) bei einer deutschen Bestellung im Renault/Dacia-AH das entsprechende Prozedere zu sein. Wie es sich beim Importeur verhält, vermag ich nicht zu sagen.
Ich bin der Meinung, wenn keine Hinweise auf das Durchreichen von Preiserhöhungen während der Bestellzeit schriftlich niedergelegt wurden, muss sie der Kunde auch nicht tragen!
Gruß Dr. Watson