Autor Thema: Preiserhöhung !  (Gelesen 206454 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

lutscher

  • Gast
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #210 am: 03. Mai 2011, 18:15:38 »
ok,
waren keine 4 monate und keine preiserhöhung in dieser zeit.

Der Preis wurde irgendwann Aug/ Sept 2010 um ca 600 Teuronen für die Dieselmodelle erhöht. Bestellt hatte ich am 06.08.2010

Aber sei es drum, betraf mich nicht :D
 

Offline arminx59

  • Duster Experte
  • ****
  • Beiträge: 826
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #211 am: 03. Mai 2011, 19:00:38 »
Der Preis wurde irgendwann Aug/ Sept 2010 um ca 600 Teuronen für die Dieselmodelle erhöht. Bestellt hatte ich am 06.08.2010

Aber sei es drum, betraf mich nicht :D

glück gehabt.
nach längerem nachrechnen , neues ergebnis. /crazy
waren dann doch mehr als 4 monate, sorry.
ging mir aber mehr um die aussage " du bezahlst den preis, der im kaufvertrag steht und basta"


 

DUSTERcommunity.de

Re:Preiserhöhung !
« Antwort #211 am: 03. Mai 2011, 19:00:38 »

Eifelaner

  • Gast
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #212 am: 03. Mai 2011, 19:16:06 »
So hab mir den Kaufvertrag -der eigentlich eine verbindliche Bestellung ist- und die Geschäftsbedingungen mal angesehen. Steht zwar viel drin, bei dem Punkt II. Preis  aber nur "..." und sonst nix!

Bedeutet das jetzt das der ausgehandelte Kaufpreis gilt oder ist das eine Klausel mit der die schalten und walten können wie sie wollen?

Bin da im Moment doch etwas überfragt. Bei allen anderen Klauseln steht sehr viel, aber wie gesagt da wirklich nur die "..."

Es handelt sich um die "Neuwagen-Verkaufbedingungen" des ZDK, des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) und des Verbandes der Internationalen KFZ-Hersteller.

In der Bestellung steht zwar der Preis aber sonst keine Klauseln dazu...

Gruß
Eifelaner
« Letzte Änderung: 03. Mai 2011, 20:15:27 von Eifelaner »
 

Offline Dr. Watson

  • Duster Professional
  • *****
  • Beiträge: 1365
  • Dankeschön: 330 mal
  • Herkunftsland: de
  • ...unser ganz Neuer
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Extreme
  • Erstzulassung: 2022 Duster II
  • Farbe: Schiefer-Grau
  • Motor: TCe 100 ECO-G 4x2 100 PS
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #213 am: 03. Mai 2011, 19:28:25 »
Da hier ja heiss diskutiert wird, ob der Händler die Möglichkeit hat, Preiserhöhungen während der Lieferzeit des Neuwagens an den Kunden weiterzureichen und das so im Kleingedruckten des Kaufvertrages stehen soll, habe ich mir heute noch mal meinen "Kaufvertrag" etwas näher angeschaut.

Ich weiss nicht wie der Kaufvertrag bei Euch aussieht, aber ich habe festgestellt, dass ich überhaupt keinen habe!

Bei mir bestehen die Unterlagen über den Fahrzeugkauf aus einer verbindlichen Bestellung und aus einer Rechnung. Die verbindliche Bestellung wurde aus der Firmensoftware ausgedruckt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben. Sie enthält die persönlichen Daten des Käufers und eine genaue Fahrzeugbeschreibung (Grundmodell + Zusatzausstattung) sowie dem dafür vorgesehenen Preis. Desweiteren sind noch zwei Blätter mit den Neuwagen-Verkaufsbedingungen angeheftet. Diese müssen ein Standartwerk sein, denn es handelt sich um, ich zitiere: "Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK), des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA) und des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e. V. (VDIK)" Stand Mai 2008.

Hierin werden alle möglichen Dinge behandelt, wie Lieferung/Lieferverzug, Sachmängel, Haftung und sogar der Punkt Zahlung behandelt, wobei hieraus aber nicht zu entnehmen ist, das ein sich während der Lieferzeit erhöhter Kaufpreis durch den Käufer zu tragen ist!

Wie schon Eifellaner erwähnt steht unter Punkt II Preise lediglich: "..."

Zumindest scheint das (wie ich dem Post von Eifelaner entnehme) bei einer deutschen Bestellung im Renault/Dacia-AH das entsprechende Prozedere zu sein. Wie es sich beim Importeur verhält, vermag ich nicht zu sagen.

Ich bin der Meinung, wenn keine Hinweise auf das Durchreichen von Preiserhöhungen während der Bestellzeit schriftlich niedergelegt wurden, muss sie der Kunde auch nicht tragen!


Gruß Dr. Watson
09.07.2010 bis 01.02.2018 Duster I Phase I 1,5 dci 110 FAP 4X2 107 PS, Laureate, Mahagoni-Braun
01.02.2018 bis 23.08.2022 Duster II Phase I 1,5 dci 4x2 edc 109 PS, Prestige, Taklamakan-Orange

Diskutiere nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort mit Erfahrung.
 

Offline arminx59

  • Duster Experte
  • ****
  • Beiträge: 826
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #214 am: 03. Mai 2011, 19:38:33 »
da gebe ich dir recht.
bin auch lediglich von meinem kaufvertrag ausgegangen.
war ein eu-händler.
da sieht das ganze etwas anders aus.
kann mir vorstellen, wenn man bei einem deutschen vertragspartner bestellt, zählt der preis auf dem vertrag.
ein eu-händler sichert sich gegen alles ab.
da ist ja noch der zwischenhändler usw.
leider lesen die wenigsten "das klein gedruckte" genauer durch.
 
 

Eifelaner

  • Gast
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #215 am: 03. Mai 2011, 19:44:59 »
Wie von Dr. Watson schon richtig beschrieben habe ich auch lediglich eine "Verbindliche Bestellung für neue Kraftfahrzeuge" und die aufgeführten Bedingungen.

Dann lasse ich mich mal überraschen was passiert. Kommen sollte er ja diese Woche, verzögert sich aber laut AH um ca. 3 Wochen.

Gruß und danke an Dr. W. für die ausführliche Beschreibung :-)

Eifelaner
 

Offline ajuejo

  • Moderator
  • Duster Professional
  • *****
  • Beiträge: 1898
  • Dankeschön: 3 mal
  • Herkunftsland: 00
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Erstzulassung: 2010
  • Farbe: Perlmutt-Schwarz
  • Motor: dCi 110 FAP 4x4 110 PS
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #216 am: 03. Mai 2011, 20:13:31 »
Bei uns hat es auch, während der langen Lieferzeit  (April bestellt beim normalen AH - im November geliefert) von seitens Dacia eine Preiserhöhung gegeben. Aber da gab es nie die Rede von, das wir nun mehr zahlen sollten.
Im Kaufvertrag stand ja alles verbindlich fixiert, was zu zahlen war und für welchen Preis wir bestellt hatten, dabei ist es auch geblieben. So sollte es auch sein! ;)
 

Offline PD

  • Duster Junior
  • **
  • Beiträge: 361
  • Dankeschön: 22 mal
  • Herkunftsland: de
    • Toyota-Celica-Seite
  • Duster Status: Ex-Besitzer
  • Ausstattung: Lauréate
  • Erstzulassung: 2011
  • Farbe: Perlmutt-Schwarz
  • Motor: 1.6 16V LPG 105 4x2 102 PS
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #217 am: 03. Mai 2011, 22:01:01 »
stillschweigend und nicht einmal ein aviso/Bekanntmachung auf der website wert:

Diesel-Duster (4x2) sind seit 02. Mai um 400 Euro (brutto) teurer.

Benziner unverändert
Hallo
Deine Aussage ist nicht richtig.

Die Preiserhöhung zum 01.05.2011 betrifft ALLE Modelle, egal ob Benziner oder Diesel.
Ich hatte mir die Preisliste noch am 27.04.2011 per Mail zusenden lassen, daher habe ich die Preise, die bis zum 30.04.2011 gültig waren.

Die Preise wurden um 100,-- € bei allen Modellen in der Ausstattung Laureate
Und um 200,-- € für die Ausstattung Prestige erhöht.
Basis Duster und Ambiance sind unverändert.
Ob weitere Preiserhöhungen bei den Optionen / dem Zubehör vor genommen wurden habe ich noch nicht überprüft.

Gruß
PD

Dusterfahrer von 07.12.2011 bis 04.03.2019
Werks-LPG Duster mit: Brock Alufelgen,  schwarzen Seitenblinker, Heckwischerintervall, Dacia und Dusterschriftzug auf Heckklappe in Wagenfarbe, 4*4 Scheinwerfer und TFL, Motorhaubendichtung, Konsole für Navi Cockpit-Kamera und Handy, Umbau Gasanzeige, MAL,  Kofferraumumbau zur Hundebox, zusätzliche Kofferraumbeleuchtung, Innenleuchte von A6, usw.
 

Offline Dutschia Fan

  • Duster Professional
  • *****
  • Beiträge: 1085
  • Dankeschön: 3 mal
  • Ein Lächeln kostet nichts, aber es ist viel Wert.
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #218 am: 03. Mai 2011, 22:27:12 »
Hallo zusammen,
ruhig Blut! Ich gehe mal davon aus, die Vertagsklauseln sich nicht geändert haben!
Hatte meinen im Aug. 2010 bestellt, geliefert wurde Jan. 2011. Die in der zwischenzeit erfolgte Preiserhöhung traf mich nicht.
Habe genau das bezahlt, was im Kaufvertag stand.
Gruß L.

rischtisch....
zum 1.9.2010 war die Preiserhöhung für die Diesel und da ich am 30.8.2010 bestellt hatte wurde bei der Bezahlung am 28.1.2011
auch der auf der Bestellung festgelegte Preis von August/2010 auf der Rechnung so ausgewiesen.
Also bitte nicht in Panik verfallen.

Gruß vom Dutschia Fan /peace
beste Grüße sendet der Bernd
RCP, Check Temp 3, TFL daylightrunning, FSW-black, KFS, TSL, HSW-Intervall, Sitzheizung, ÖSA-Copilot, LED-Rückl. & Blinker, Spiegel in Wagenfarbe, KenwoodDDX4021BT & Subwoofer KSC-SW 01, RFK., 3.Bremslicht LED, Dachspoiler, Folie schw-matt, Webasto T.T. Evo 5.    
 

Offline elefanty65

Re:Preiserhöhung !
« Antwort #219 am: 03. Mai 2011, 22:44:22 »
Liebe Leute,

Lasst Euch nicht "ins Bockshorn jagen" oder sonstwie verunsichern. Der im Kaufvertrag rechtsgültig beidseitig unterzeichnete Preis gilt, auch wenn sich bis zum Ablieferungszeitpunkt, der Preis um 50% oder mehr geändert hat ! - Heisst, sowohl im positiven, als auch im negativen Bereich.

Wenn Euer Vertragspartner im Ablieferungszeitpunkt auf einem anderen Preis, als den im besagtem Kaufvertrag festgesetzten, beharrt, seid Ihr berechigt unverzüglich ohne Kostenfolge, aus dem Vertrag auszusteigen (den gültigen Vertrag hat ja bereits Euer Vertragspartner gebrochen, in dem er auf einem anderen Preis, als den Vereinbarten, beharrt !) - konsultiert mal Eure Gesetzgebung über Kaufverträge - in der Schweiz ist das im Obligationen-Recht ( OR ) geregelt.

Also, bevor Ihr "überreagiert", schaut ruhig erst einmal in der Gesetzgebung nach, und lasst Euch nicht verängstigen.
Gruss, elefanty65
 

Andre.666

  • Gast
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #220 am: 03. Mai 2011, 22:45:33 »
Ein Verkäufer im AH hat mich sogar extra darauf hingewiesen daß ich doch vor dem 1.Mai den Vertrag unterschreiben soll da ab 1.Mai eine Preiserhöhung ansteht.

André
 

Offline duschter

  • Duster Junior
  • **
  • Beiträge: 189
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #221 am: 03. Mai 2011, 23:04:33 »
Liebe Leute,

Lasst Euch nicht "ins Bockshorn jagen" oder sonstwie verunsichern. Der im Kaufvertrag rechtsgültig beidseitig unterzeichnete Preis gilt, auch wenn sich bis zum Ablieferungszeitpunkt, der Preis um 50% oder mehr geändert hat ! - Heisst, sowohl im positiven, als auch im negativen Bereich.

Wenn Euer Vertragspartner im Ablieferungszeitpunkt auf einem anderen Preis, als den im besagtem Kaufvertrag festgesetzten, beharrt, seid Ihr berechigt unverzüglich ohne Kostenfolge, aus dem Vertrag auszusteigen (den gültigen Vertrag hat ja bereits Euer Vertragspartner gebrochen, in dem er auf einem anderen Preis, als den Vereinbarten, beharrt !) - konsultiert mal Eure Gesetzgebung über Kaufverträge - in der Schweiz ist das im Obligationen-Recht ( OR ) geregelt.

Also, bevor Ihr "überreagiert", schaut ruhig erst einmal in der Gesetzgebung nach, und lasst Euch nicht verängstigen.
Gruss, elefanty65

Grundsätzlich ja, aber:

Unterschieden werden muß grundsätzlich zwischen Preiserhöhung bei/von seiten des Autoherstellers (der AH ist ja nur Vermittler) und zB Preiserhöhung aufgrund behördlicher/staatlicher Stellen (zB eine neu eingeführte/angehobene CO Steuer etc.).

Und meistens besteht bei Preiserhöhung ein Rücktrittsrecht, unterschiedlich geregelt in D, A, CH etc. Und/oder bei Beharren auf Erfüllung Leistung des Entgeltes (Netto/Brutto), welches zum ZP der Lieferung verlangt wird.

Am besten im Fall des Falles in den Vertrag (verbindliche Bestellung/Beschaffungsauftrag etc.) Einsicht nehmen bzw. nachfragen.
 

Offline gneek

  • Duster Neuling
  • *
  • Beiträge: 23
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #222 am: 04. Mai 2011, 00:24:16 »
Hallo Forum,

in meiner Auftragsbestätigung habe ich unterschrieben, die AGB´s des Händlers zu akzeptieren.
Diese beinhalten folgende Passage:

Zitat
... Änderungen des Lieferumfangs sowie des Preises seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.

Shit happens- ich dürfte mich also nicht beschweren, wenn das AH den neuen Preis weitergibt.

Gruß Steff

 

Offline santasanta

  • Duster Junior
  • **
  • Beiträge: 278
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #223 am: 04. Mai 2011, 00:45:39 »
So hab mir den Kaufvertrag -der eigentlich eine verbindliche Bestellung ist- und die Geschäftsbedingungen mal angesehen. Steht zwar viel drin, bei dem Punkt II. Preis  aber nur "..." und sonst nix!

Bedeutet das jetzt das der ausgehandelte Kaufpreis gilt oder ist das eine Klausel mit der die schalten und walten können wie sie wollen?

Bin da im Moment doch etwas überfragt. Bei allen anderen Klauseln steht sehr viel, aber wie gesagt da wirklich nur die "..."

Es handelt sich um die "Neuwagen-Verkaufbedingungen" des ZDK, des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) und des Verbandes der Internationalen KFZ-Hersteller.

In der Bestellung steht zwar der Preis aber sonst keine Klauseln dazu...

Gruß
Eifelaner


genau das habe ich bei mir auch stehen "bei preise".....

ich habe eine verbindliche bestellung wo der gesamtpreis steht und eine auftragsbestätigung wo auch der gesamtpreis steht also werde ich das auch nur bezahlen!

ich glaube das neuverträge ab dem 1.5.11 die neuen preise bezahlen müssen und nicht bestehende kaufverträge sonst würde ja bestimmt beim verkauf des autos daraufhingewiesen das wenn eine erhöhung anstehen würde diese zu zahlen sei!




MAL ;original ladekantenschutz;original auspuffröchen;original kofferraumwanne
 

Andre.666

  • Gast
Re:Preiserhöhung !
« Antwort #224 am: 04. Mai 2011, 08:06:45 »
Zitat aus einen anderen Forum:

Wir haben bei der Bestellung aufgrund der Diskussion hier extra gefragt, es gilt der Preis im Kaufvertrag! Sollte das Auto teurer werden bekommt der Händler diese Differenz von Fiat zurück. Hätten es auch komisch gefunden, wenn der Kunde so ein Risiko hätte. Wenn es billiger werden sollte, hat man ja auch Pech gehabt und zahlt den Preis lt. Vertrag.

André

 

DUSTERcommunity.de

Re:Preiserhöhung !
« Antwort #224 am: 04. Mai 2011, 08:06:45 »