1.2 TCe-Motor. Wo bleibt die Sammelklage gegen Renault/Nissan?
Die wegen Zuverlässigkeitsproblemen des 1.2 TCe-Motors gegen Renault und Nissan eingeleitete Sammelklage geht weiter. Nach dem Absenden einer Mahnung, die tot blieb, hat der Anwalt Christophe Lèguevaques den französischen Hersteller und seinen japanischen Partner gerade vor Gericht gestellt.
Die gegen Renault und Nissan eingeleitete Sammelklage „Motorgate“ hat nach einer Mahnung mit dem Vorschlag einer gütlichen Verhandlung einen Gang höher geschaltet. Die beiden Hersteller sind nun zu einer Anhörung am Dienstag, den 12. Juli, vor das Gericht von Versailles geladen. Eine gerichtliche Vorladung im Zusammenhang mit den Zuverlässigkeitsproblemen des 1.2 TCe-Motors, auf die L'argus 2016 hingewiesen hatte. Hinter diesem Verfahren stehen ein Rechtsanwalt, Christophe Lèguevaques, und seine digitale Plattform My-Leo, die auf Sammelklagen spezialisiert ist. Anfang des Jahres leitete er ein solches Verfahren gegen den französischen Hersteller, seine rumänische Tochter Dacia und dessen Partner Nissan ein, um möglichst viele Besitzer, die Rückschläge mit diesem Vierzylinder-Benziner erlebt hatten, mit Direktvertrieb zusammenzubringen Injektion. Das damals angestrebte Ziel von 250 Anmeldungen wurde weitgehend erreicht, denn bisher sind 1.109 Teilnehmer dem Aufruf gefolgt. Eine Zahl, die allerdings ein Tropfen auf den heißen Stein bleibt, verglichen mit den rund 130.000 Fahrzeugen, die zwischen 2012 und 2016 mit dem 1.2 TCe ausgestattet wurden. Tatsächlich sind nicht alle Versionen dieses Motors (also 400.000 Fahrzeuge) betroffen.
Das Gericht in Ermangelung einer gütlichen Verhandlung
Damit hat dieses „Motorgate“ noch lange nicht die Größenordnung des Volkswagen „Dieselgate“, von dem es zu seinem Namen inspiriert wurde. Doch die Zahl der Unzufriedenen blieb ausreichend, um dem Ende Mai versandten Mahnschreiben Nachdruck zu verleihen, das nicht unbedingt zu einer Auseinandersetzung vor Gericht führen sollte. Sie schlug dem Renault-Konzern tatsächlich eine Alternative vor: „in Verhandlungen einzutreten, um die Besitzer und ehemaligen Besitzer der betroffenen Fahrzeuge schnell zu entschädigen“. Allerdings mit einer ziemlich kurzen Frist, da für den 5. Juni ein „Ultimatum“ gesetzt worden war, um eine Antwort zu geben. Diese einvernehmliche Lösung musste auch die Offenlegung zahlreicher bisher als vertraulich eingestufter Dokumente durchlaufen: technische Bulletins, Motoranalysen, Managementbewertungen, interne Audits ... Wie von Anfang an vereinbart, ist das "Motorgate" daher weiter in die Offensive gegangen, mit der Einreichung einer einstweiligen Verfügung vor Gericht, um die beiden Hersteller zu verpflichten, alle diese Dokumente zu übermitteln. Noch in diesem Herbst muss dann eine direkte Vorladung zum Strafgericht beantragt werden.
Frei mit Google translator übersetzt. Quelle:
https://www.largus.fr/actualite-automobile/moteur-12-tce-ou-en-est-laction-collective-contre-renaultnissan-10952402.htmlDas Erscheinungsdatum dieses Artikels entspricht dem der FAZ+, 22.06.2022
Hier kann man im wesentlichen das Lesen, wofür FAZ+ Geld haben will.
Ferner liest es sich bei der FAZ+ etwas anders als bei l'argus. Ich lege hier die freie Interpretation Der FAZ+ näher als die l'argus, alleine was die head lines betrifft.