Ach, wirklich? Jetzt bin ich überrascht.... Na gut, ich bau sie wieder aus!
Machst Du doch eh´ nicht... is´ mir aber persönlich puups...
Mich wundert es einfach nur, daß jemand der es so 100%ig genau nimmt wie Du z.B. hier und in folgenden Posts Deinerseits:
Wenn ich also die neuesten Osram Super-Duper Halogen H7 mit +150% mehr Reichweite reinstecke fahre ich auch ohne Zulassung? Hm....
Übrigens gibt es den Begriff "Lichtleistung" nicht, höchstens umgangssprachlich. Meinst du damit den Lichtsstrom (resp. die Strahlungsleistung) oder die Lichtmenge, also das Zeitintegral über den Lichtstrom? In beiden Fällen bedeutet das nicht, dass die Zulassung entfällt. Wie Kiokai nicht müde wird zu betonen geht es um den gesamten Scheinwerfer, der zulassungsrelevant ist.
...dann die für Deine geforderten 100% doch wichtigste Sache - nämlich die entsprechende Zulassung um die Lampen im öffentlichen Straßenverkehr überhaupt benutzen zu dürfen - Dir scheinbar schei..egal ist...

...empfinde ich als inkonsequent, wenn ich Diskussion hier so lese. Ist aber Deine Sache.
Ich habe nur für unwissende darauf hingewiesen, daß die LED Lampen nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, da Du das nicht gemacht hast. Nicht jeder der hier liest weiß über solche Vorschriften bescheid.